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FAQ

Sollten Sie noch offene Fragen haben oder Unklarheiten bestehen, finden Sie hier bestimmt eine Antwort. Wir haben die häufigsten Fragen zum Thema Flüssiggas für Sie zusammengestellt.

FRAGEN RUND UM DIE ABRECHNUNG


1 WAS IST DAS RHEINGAS-ANGEBOT?

 

1.1 Versorgung
Wir garantieren Ihnen deutschlandweit:

  • die schnelle und pünktliche Versorgung mit Flüssiggas

  • Produktverfügbarkeit jederzeit an jedem Ort


1.2 Service und Sicherheit
Wir bieten Ihnen:

  • Beratung und Dienstleistungen rund um das Thema Flüssiggas und Energie
  • professionelle und freundliche Betreuung durch erfahrene Ingenieure und Monteure und unseren Kundenservice (0 18 01 - 56 56 56*)
  • individuelle Lösungen - maßgeschneidert für Sie
  • ein deutschlandweites Netz an Service-Zentren und Rheingas-Niederlassungen
  • einen immer erreichbaren Sicherheitsdienst (24h am Tag - das ganze Jahr): 0800 - 74 34 642*
  • Produktsicherheit nach DIN-Qualität (DIN 51622)
  • regelmäßige Überwachung und Wartung des Behälters, der Leitungen und Geräte gemäß den gesetzlichen Vorschriften (je nach Vertrag)
  • Sichtprüfung des Behälters bei jeder Gaslieferung

 

1.3 Erfahrung und Kompetenz
Wir verfügen über:

  • technische Erfahrung und Kompetenz durch über 80 Jahre Erfahrung im Umgang mit Flüssiggas
  • firmeneigene und regelmäßig geschulte Ingenieure und Monteure


Noch Fragen?
Hotline: 0 18 01 - 56 56 56*
Oder senden Sie uns eine E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

2 LIEFERTERMINE FÜR DIE TANKBEFÜLLUNG

Der individuelle Liefertermin ergibt sich je nach Vertragsvariante aus dem aktuellen Tankinhalt oder dem im Vertrag vereinbarten Liefertermin.

Bei einer Befüllung, die sich nach dem aktuellen Tankinhalt richtet gilt: Liegt dieser zwischen
15 und 30 %, erfolgt die Lieferung in der Regel spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der Bestellung.

Sie haben Fragen zur Tankbefüllung?

Dann rufen Sie uns an.
Hotline: 0 18 01 - 56 56 56*
Oder senden Sie uns eine E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

3 AUS WELCHEN LEISTUNGEN SETZT SICH DIE BEHÄLTER-, SERVICE- UND PRÜFPAUSCHALE ZUSAMMEN?


Die Behälter-, Service- und Prüfpauschale beinhaltet folgende Leistungen:

  • Sichtprüfung des Tanks bei jeder Gaslieferung
  • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung der Flüssiggasbehälteranlage alle 2 Jahre
  • Vorbereitung und Durchführung der wiederkehrenden inneren 5- bzw. 10-jährigen Prüfung des Flüssiggasbehälters durch eine zugelassene Überwachungsstelle
  • Erneuerung bzw. Ausbesserung des Behälteranstrichs an oberirdischen und Semi-Behältern
  • Durchführung von Reparaturen und notwendigen technischen Wartungen am Behälter
  • Technische Beratung zum Stand der Versorgungsanlage und zu Neuentwicklungen im Bereich Flüssiggas


Einsatz des 24h-Sicherheitsdienstes der Rheingas bei Störungen der Gasversorgung:
0800 - 74 34 642*

4 PRÜFTERMINE DER FLÜSSIGGASANLAGE

Nach der Druckbehälterverordnung ist im Abstand von zwei Jahren eine äußere Besichtigung des Behälters durch einen sachkundigen Service-Mitarbeiter vorgeschrieben. Hinzu kommt im Abstand von zehn Jahren eine innere Besichtigung und Prüfung des Behälters.

Wenn Sie mit Rheingas einen Vertrag über die Service- und Prüfpauschale abgeschlossen haben, organisiert Rheingas die Prüftermine und übernimmt die im Rahmen der Prüfung entstehenden Kosten.

Sollten Sie mit uns einen Solitär- oder EXPERT-Vertrag abgeschlossen haben, dann bleibt die Verantwortung für die Flüssiggasanlage bei uns. Das heißt, Rheingas kümmert sich um die Prüfung und Abnahme der Anlage durch einen Sachverständigen.

Sie haben Fragen zu den Prüfterminen?

Dann rufen Sie uns an.
Hotline: 0 18 01-56 56 56*
Oder senden Sie uns eine E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

5 ABRECHNUNG

Solitär-, EXPERT- und KOMPLETT-Vertrag: Sie leisten monatliche Abschlagszahlungen. Einmal jährlich zum 30.06. wird eine Abrechnung erstellt, in der die tatsächlichen Energiekosten gegen die geleisteten Abschlagszahlungen aufgerechnet werden. Durch den von uns eingebauten und geeichten Gaszähler zahlen Sie nur, was Sie tatsächlich verbraucht haben: Guthaben werden ausgezahlt.

KOMPAKT-Vertrag: Die Zahlung erfolgt bequem in übersichtlichen Pauschalen oder direkt
nach der Rechnungsstellung, ganz nach Wunsch.

Das heißt, Sie erhalten nach Bestellung und Lieferung von uns eine Rechnung über die gelieferte Menge. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, über die bequeme Einzugsermächtigung zu bezahlen.

Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung oder möchten auf das Einzugsverfahren umsteigen?

Dann rufen Sie uns an.
Hotline: 0 18 01 - 56 56 56*
Oder senden Sie uns eine E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

6 INWIEFERN BIN ICH FÜR MEINE FLÜSSIGGASANLAGE VERANTWORTLICH?

Die Verantwortung für die Flüssiggasanlage ergibt sich aus dem Vertrag, den Sie mit Rheingas geschlossen haben. Die Details entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen.

Sie haben noch Fragen?

Dann rufen Sie uns an.
Hotline: 0 18 01 - 56 56 56*
Oder senden Sie uns eine E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

7 VERSICHERUNGSSCHUTZ

Als anerkannter Energiedienstleister im Flüssiggasbereich garantiert Rheingas den sicheren Umgang mit Flüssiggas.

Und wenn wider Erwarten doch einmal etwas passiert? Durch den Vertrag mit Rheingas werden, je nach Vertragsart, mögliche Sach- und Personenschäden Dritter über unsere Rheingas Haftpflichtversicherung gedeckt. Rheingas verfügt über eine Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht, die auch für unsere Kunden greift.

8 WIE UND WO LESE ICH DEN TANKINHALT AB?

Auf der Tankinhaltsanzeige. Diese befindet sich auf dem Tank, außerhalb der Tankhaube. Die Inhaltsanzeige hat zwei rote Markierungen. Die eine Markierung liegt bei 85 % und zeigt die maximale Füllmenge an. Die zweite markiert 20 %. Wenn der Zeiger bei 20 % oder darunter liegt, sollte so bald wie möglich Gas bestellt werden.

9 WARUM STEHT MEINE ANLAGE AUF „STÖRUNG“?

Leider kann diese Frage nicht ohne genaue Prüfung beantwortet werden, da es dafür verschiedene Gründe geben kann. Wir werden jedoch versuchen, das Problem so schnell wie möglich zu lösen. Am besten, Sie rufen uns einfach an:

Hotline: 0 18 01 - 56 56 56*

Sicherheitsdienst:
0800 - 74 34 642*

 

* 0,03 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Höchstpreis aus dem Mobilfunknetz: 0,42 € pro Minute.