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Der Transport von Flüssiggasflaschen in Kraftfahrzeugen:
- Flaschen nur kurzzeitig im PKW befördern und lagern.
- Behandeln Sie leere Flaschen wie volle. Weil sich in einer leeren benutzten Flasche Restmengen von Gas befinden.
- Motor abstellen beim Be- und Entladen.
- Rauchen, Feuer und offenes Licht verboten. Bei Ladevorgängen ist das Rauchen in der Nähe der Fahrzeuge und im Fahrzeug verboten.
- Ventilschutz. Volle und leere Flaschen müssen mit einem Ventilschutz (z.B. Schutzkappe) versehen und das Ventil muss zugedreht sein.
- Sicherung der Flaschen gegen unbeabsichtigte Lageveränderung beim Bremsen und Kurvenfahren. Hierzu können Gurte verwendet werden. Flaschen können stehend oder liegend auch quer zur Fahrtrichtung transportiert werden.
- Für ausreichende Belüftung ist zu sorgen, Fenster öffnen.
Die Lagerung von Gasflaschen:
In folgenden Räumen dürfen keine Flüssiggasflaschen gelagert werden:
- In Räumen, deren Fußböden tiefer liegen als die anschließenden Geländeoberflächen (z.B. Keller)
- In Räumen, die ausschließlich Schlafzwecken dienen (Schlafzimmer)
Ansonsten gilt:
- In einer Wohnung dürfen höchstens 2 Gasflaschen (inkl. leerer Flaschen) stehen.
Pro Zimmer darf nur eine Gasflasche vorhanden sein.
- Gasflaschen dürfen nicht neben Wärmequellen stehen. (Das Flüssiggas in der Flasche
nur auf 40°C erwärmen!)
- Wird die Flasche in einem Flaschenschrank oder Schrankraum aufgestellt, muss dieser aus nichtbrennbarem Material sein und über Lüftungsöffnungen verfügen. Die Schränke dürfen nicht neben Schächten und Gebäudeöffnungen stehen.
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