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Transport und Lagerung von Gasflaschen.

Der Transport von Flüssiggasflaschen in Kraftfahrzeugen:

 

  • Flaschen nur kurzzeitig im PKW befördern und lagern.
  • Behandeln Sie leere Flaschen wie volle. Weil sich in einer leeren benutzten Flasche Restmengen von Gas befinden.
  • Motor abstellen beim Be- und Entladen.
  • Rauchen, Feuer und offenes Licht verboten. Bei Ladevorgängen ist das Rauchen in der Nähe der Fahrzeuge und im Fahrzeug verboten.
  • Ventilschutz. Volle und leere Flaschen müssen mit einem Ventilschutz (z.B. Schutzkappe) versehen und das Ventil muss zugedreht sein.
  • Sicherung der Flaschen gegen unbeabsichtigte Lageveränderung beim Bremsen und Kurvenfahren. Hierzu können Gurte verwendet werden. Flaschen können stehend oder liegend auch quer zur Fahrtrichtung transportiert werden.
  • Für ausreichende Belüftung ist zu sorgen, Fenster öffnen.

 

Die Lagerung von Gasflaschen:

 

In folgenden Räumen dürfen keine Flüssiggasflaschen gelagert werden:

 

  • In Räumen, deren Fußböden tiefer liegen als die anschließenden Geländeoberflächen (z.B. Keller)
  • In Räumen, die ausschließlich Schlafzwecken dienen (Schlafzimmer)

 

Ansonsten gilt:

 

  • In einer Wohnung dürfen höchstens 2 Gasflaschen (inkl. leerer Flaschen) stehen.
    Pro Zimmer darf nur eine Gasflasche vorhanden sein.
  • Gasflaschen dürfen nicht neben Wärmequellen stehen. (Das Flüssiggas in der Flasche
    nur auf 40°C erwärmen!)
  • Wird die Flasche in einem Flaschenschrank oder Schrankraum aufgestellt, muss dieser aus nichtbrennbarem Material sein und über Lüftungsöffnungen verfügen. Die Schränke dürfen nicht neben Schächten und Gebäudeöffnungen stehen.