| Netto statt Brutto |
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Materielle Anreize sorgen bei Rheingas überall für zufriedene Gesichter – steuerliche Spielräume werden optimal genutzt
Die Mitarbeiter der Propan Rheingas GmbH & Co. KG in Brühl freuen sich regelmäßig über mehr Netto vom Brutto. Möglich macht dies ein ausgeklügeltes Gutschein-System, das bei der übertariflichen Bezahlung steuerliche Spielräume optimal nutzt. Am Ende profitieren beide davon – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer.
Fünf Bausteine – betriebliche Altersversorgung, zusätzliche Krankenversicherung, Kosten fürs Sportstudio sowie Essens- und Einkaufsgutscheine – können bei der variablen Vergütung, innerhalb vorgeschriebener Höchstgrenzen, steuermindernd eingesetzt werden. Ab Januar 2010 wird das Programm um Tankgutscheine ergänzt. „Was den übertariflichen Bestandteil der Lohn- und Gehaltszahlung angeht“, so Jürgen Heisel, Personalleiter bei Rheingas, „haben es unsere Mitarbeiter selbst in der Hand, ob ihnen der Bruttobetrag angerechnet wird, der dann allerdings voll versteuert werden muss, oder ob sie ihn sich in Form von Gutscheinen auszahlen lassen – und zwar Netto gleich Brutto!“
Es bleibt dabei den Mitarbeitern überlassen, welche und wie viele der Bausteine sie davon nutzen oder miteinander kombinieren. Während die Zuzahlung zum Fitness-Studio auf 50 Prozent der Kosten begrenzt bleibt, können bei der Altersvorsorge und der Krankenversicherung individuelle Lösungen vereinbart werden. Hinzu kommen pro Monat bis zu 15 Restaurant- und Einkaufsgutscheine à 5,83 Euro, das sind maximal 87,45 Euro, sowie Tankgutscheine im Wert von 44 Euro.
Geldwerter Vorteil für den Mitarbeiter – psychologischer Gewinn für das Unternehmen.
Die Gutscheine sind wie bares Geld. Darin liegt auch ein psychologischer Gewinn, den das Unternehmen durchaus einkalkuliert. Jürgen Hensel: „Unsere Mitarbeiter spüren jedes Mal, wenn sie einen der Gutscheine in die Hand nehmen und einlösen, dass ihre Arbeitsleistung gewürdigt wird. Das gibt dem Einzelnen immer wieder eine persönliche Bestätigung und steigert natürlich seine Motivation.“
Der Topf, aus dem die Gutscheine und Zuschüsse finanziert werden, speist sich aus zwei Quellen. Zum einen sind dies die übertariflichen Leistungen, die nicht über die Löhne und Gehälter ausgezahlt werden. Und zum anderen ist das eine jährliche Einzahlung der Geschäftsführung, die sich am Gewinn des Unternehmens ausrichtet. Ein Vorteil aus Sicht von Rheingas besteht darin, dass bei den übertariflichen Leistungen nicht das Gießkannen-Prinzip herrscht, sondern individuelle Leistungen auch individuell honoriert werden können und sich die Höhe der Vergütungen Jahr für Jahr variabel anpassen lässt. |

















