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- Die Tankbehälter sind vor Eingriffen unbefugter Personen zu schützen. Dies wird sichergestellt durch eine abschließbare Armaturenhaube bzw. einen abschließbaren Domschachtdeckel oder in besonderen Fällen durch Einzäunung des Aufstellungsortes.
- In unmittelbarer Nähe des Tankbehälters ist der Umgang mit offenem Feuer (z. B.Grillen) und Rauchen verboten.
- Um einen jederzeit problemlosen Zugang zum Tankbehälter zu gewährleisten muss der umliegende Bereich frei von Bewuchs (Bäumen, Sträuchern) gehalten werden.
- Der unmittelbare Bereich um Armaturenhaube und Domschacht muss jederzeit frei von Zündquellen (elektrische Anschlüsse und Geräte) gehalten werden.
- Während des Befüllungsvorgangs muss der direkte Bereich rund um den Tankbehälter von Zündquellen freigehalten werden, während die im weiteren umliegenden Bereich befindlichen elektrischen Geräte und sonstigen Zündquellen lediglich außer Betrieb gesetzt werden müssen.
- Oberirdisch aufgestellte Tanks sind mit einer speziellen, die Sonneneinstrahlung reflektierenden Lackierung versehen. Diese muss sauber gehalten werden, damit der Behälter insbesondere im Sommer gegen Erwärmung durch Sonneneinwirkung wirksam geschützt ist.
- Ein Feuerlöscher ist betriebsbereit zu halten und alle 2 Jahre von einer Fachfirma zu prüfen.
- In besonderen Aufstellungsräumen für Flüssiggasbehälter dürfen kein brennbaren oder sonstigen anlagenfremde Gegenstände gelagert werden; es dürfen sich dort keine Kanaleinläufe, Kanäle, Schächte oder Öffnungen zu tieferliegenden Räumen befinden. Elektrische Anlagen müssen explosionsgeschützt ausgeführt sein (EX-Zone 1).
- Es muss ein Abstand zu Brandlasten (z.B. Holzschuppen o.ä.) von mindestens 5 m zum oberirdischen/halboberirdischen Behälter eingehalten werden. Innerhalb dieses Bereiches und unterhalb des oberirdischen Behälters dürfen keine brennbaren Stoffe (z.B. Brennholz) gelagert werden. Bauliche Veränderungen innerhalb eines Bereiches von 5 m sowie wesentliche Veränderungen des Umfeldes des Behälters bedürfen der vorherigen Absprache mit einem Sachkundigen.
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