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Flüssiggas ist ursprünglich geruchlos. Durch künstliche Beimischung von Geruchsstoffen erhält Flüssiggas jedoch eine intensive Note, so dass Sie selbst kleinste austretende Gasmengen sofort riechen.
Zu Ihrer persönlichen Sicherheit sowie der Sicherheit Ihrer Mitbewohner sind folgende Regeln zu beachten, wenn Sie Gasgeruch bemerken.
- Bleiben Sie ruhig und handeln Sie überlegt.
- Offenes Feuer und Funken unbedingt vermeiden (Kerzen löschen, Rauchen einstellen, Feuerzeuge und Streichhölzer nicht benutzen). Darüber hinaus können auch an elektronischen Geräten Funken entstehen – also Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen, Stecker nicht aus Steckdosen ziehen und das Telefon nur im Freien benutzen.
- Sofort lüften. Durch Öffnen der Fenster senken Sie die Gaskonzentration im Raum.
- Dunstabzugshaube oder Ventilatoren dürfen nicht betrieben werden.
- Gaszufuhr unterbinden. Schließen Sie das Gasentnahmeventil und die Hauptsperreinrichtung. (Drehung im Uhrzeigersinn.)
- Warnen bzw. informieren Sie Ihre Mitbewohner. Dabei auf Klingeln verzichten (Funkenbildung), stattdessen durch Klopfen bemerkbar machen.
- Nach Durchführung obiger Maßnahmen so schnell wie möglich das Haus verlassen.
- Rheingas Sicherheitsdienst anrufen. Bitte erst außerhalb des Hauses telefonieren (Mobiltelefon bzw. Telefon des Nachbarn) um Funkenbildung im Haus zu vermeiden.
Hotline 0800 – 7434642
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