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Bei der Standortauswahl für den Gastank – gleich, ob oberirdischer oder unterirdischer Tank – sind folgende Maßgaben verbindlich:

- Gemäß baurechtlichen Bestimmungen muss in manchen Bundesländern eine Baugenehmigung bzw. Bauanzeige für die Aufstellung eines Flüssiggastanks beantragt werden.
- Der Betankungsschlauch des Tankwagens hat eine Länge von max. 30 Metern. Entsprechend muss der Standort des Tanks innerhalb eines Radius liegen, der vom Tankwagen problemlos erreicht werden kann.
- Bei den Überlegungen zum Standort des Tanks muss beachtet werden, dass es sich bei dem Tankwagen um ein 22-t-Fahrzeug handelt. Die Betankung muss also von befestigen Straßen aus erfolgen.
- Zur Betankung darf der Tankwagen nur dann auf einer öffentlichen Straße geparkt werden, wenn sichergestellt ist, dass dadurch der fließende Verkehr nicht beeinträchtigt wird.
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