Rechnungserklärung

Antworten rund um Ihre Rheingas Rechnung

Zählerkunden

Die Rechnungsadresse kann von Ihrer Verbrauchsadresse abweichen. Änderungen Ihrer Rechnungsadresse können wir gerne jederzeit vornehmen.

Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail. Zusätzlich erreichen Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 08:00 – 17:00 Uhr unter unserer kostenlosen Service Hotline.

 

Bei technischen Notfällen erreichen Sie uns 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr.

Bitte geben Sie immer Ihre Kundennummer an, damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können. Bei Fragen zu Ihrer Rechnung, geben Sie Bitte zusätzlich die Belegnummer an.

 

Dies ist der Zeitraum den die Abrechnung betrifft. Die Lieferadresse ist die Adresse bei der das Flüssiggas tatsächlich verbraucht wird.

Hier werden alle uns vorliegenden Zählerstände in dem Abrechnungszeitraum aufgeführt. Aufgrund von halbjährlichen Preisveränderungen erfolgen entsprechende Abgrenzungen. Sollte uns bei einer Preisveränderung kein Zählerstand mitgeteilt worden sein, erfolgt eine Abgrenzung nach der VDI-Richtlinie 2067 Blatt 1.

 

Bezieht sich bei Gas auf die gesamte Wärme, die bei vollständiger Verbrennung eines Kubikmeters Gas frei wird, zuzüglich der Ausnutzung latenter Wärme, d.h. der Wärme, die durch Kondensation der im Rauchgas enthaltenen Feuchte entsteht. Dieser Wert wird in kWh je Kilogramm angegeben.

Umrechnungsfaktor von m³ in kWh für Ihre Lieferadresse. Aufgrund der geodäthischen Höhe unterscheiden sich die Umrechnungsfaktoren.

 

Der Grundpreis bildet gemeinsam mit dem Arbeitspreis den Preis, den Sie  entrichten müssen. Während der Arbeitspreis in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verbrauch nach Kilowattstunden berechnet wird, handelt es sich beim Grundpreis um die verbrauchsunabhängige Komponente, also eine feste Größe, die in jeder Abschlagszahlung enthalten ist und monatlich berechnet wird. Der Grundpreis ist also eine Art Fixkostenpauschale für die Bereitstellung der Energie, die Versorgung des Verbrauchers und die Wartung von Anlagen und Zählern.

Auflistung aller geleisteten Zahlungen und Abschläge in dem Abrechnungszeitraum.

Hier werden die Bruttosumme der Abrechnung mit dem Saldo des Abrechnungskontos verrechnet.

Guthaben
Haben Sie mehr bezahlt als Sie verbraucht haben entsteht ein Guthaben.

Nachzahlung
Haben Sie mehr Verbrauch als ein bezahlt, müssen Sie eine Nachzahlung leisten.

Ihr neuer Abschlag wird auf Basis der neuen Verbrauchswerte berechnet.

Die Energiesteuer ist eine Verbrauchssteuer auf fossile Energieträger, nachwachsende Energieerzeugnisse und synthetische Kohlenwasserstoffe aus Biomasse. Die aktuellen Besteuerungssätze auf Flüssiggas sind wie folgt:

  • Brenngas: 60,60 €/t
  • Autogas 363,94 €/t

(Stad: 01.01.2024)

Hier wird der aktuelle Gasverbrauch mit dem Gasverbrauch aus dem Vorjahr verglichen.

Gastank-Kunden

Die Rechnungsadresse kann von Ihrer Verbrauchsadresse abweichen. Änderungen Ihrer Rechnungsadresse können wir gerne jederzeit vornehmen.

Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail. Zusätzlich erreichen Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 08:00 – 17:00 Uhr unter unserer kostenlosen Service Hotline.

 

Bitte geben Sie immer Ihre Kundennummer an, damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können. Bei Fragen zu Ihrer Rechnung, geben Sie Bitte zusätzlich die Belegnummer an.

 

Hier wird Ihnen der Liefertermin und die Lieferscheinnummer angedruckt.

 

Die Lieferadresse ist die Adresse bei der die Flüssiggasversorgung steht.

 

In den Belegpositionen erhalten Sie Informationen über den Artikel, die Menge sowie den Preis.

Ihnen wird der Rechnungsbetrag Netto sowie Brutto angezeigt.

Zahlungsbedingung


Bitte überweisen Sie uns den Rechnungsbetrag innerhalb dieses Zeitraums auf eines der angegebenen Konten. Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihr Konto vorliegen, wird Ihnen hier mitgeteilt wann der Einzug erfolgt.

Pauschalzahlweise


Sollten Sie die Pauschalzahlweise gewählt haben, wird diese Rechnung mit in der Jahresabrechnung aufgeführt und mit den geleisteten monatlichen Pauschalzahlungen verrechnet.

 

 

Die Energiesteuer ist eine Verbrauchssteuer auf fossile Energieträger, nachwachsende Energieerzeugnisse und synthetische Kohlenwasserstoffe aus Biomasse. Die aktuellen Besteuerungssätze auf Flüssiggas sind wie folgt:

Brenngas: 60,60 €/t
Autogas: 363,94 €/t (Stand: 01.01.2024)

Die CO2-Abgabe, auch Kohlenstoffsteuer, ist eine Umweltsteuer auf die Emission von Treibhausgasen wie Kohlenstoffdioxid. Dadurch erhalten Emissionen einen Preis, der Anreize zur Emissionsreduktion setzt.

Die CO2-Abgabe liegt in 2024 bei 45,00 € / Tonne CO2Äq

Das CO2KostAufG (CO2 Kostenaufteilungsgesetz) regelt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Nach §3 Abs. 1 des CO2KostAufG sind die folgenden Mindestangaben auf den Rechnungen anzudrucken:

1. Die Brennstoffemissionen der Brennstoff- oder Wärmelieferung in Kilogramm Kohlendioxid

2. CO2-Abgabe in € insgesamt

3. Heizwertbezogener Emissionsfaktor je kWh

4. Energiegehalt (kalkulatorischer Heizwert nach EBeV 2030) insgesamt

5. Hinweistext für Mieter, dass sie gegenüber dem Vermieter einen Erstattungsanspruch haben

Pauschalkunden

Die Rechnungsadresse kann von Ihrer Verbrauchsadresse abweichen. Änderungen Ihrer Rechnungsadresse können wir gerne jederzeit vornehmen.

Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail. Zusätzlich erreichen Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 08:00 – 17:00 Uhr unter unserer kostenlosen Service Hotline.

 

Bei technischen Notfällen erreichen Sie uns 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr.

Bitte geben Sie immer Ihre Kundennummer an, damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können. Bei Fragen zu Ihrer Rechnung, geben Sie Bitte zusätzlich die Belegnummer an.

 

Die Lieferadresse ist die Adresse bei der die Flüssiggasversorgung steht.

 

Unter diesem Punkt werden die Miete sowie ggf. die Behälter-, Service und Prüfpauschale samt Abrechnungszeitraum aufgeführt.

 

 

Auflistung aller gezahlten Pauschalen sowie aller Flüssiggas Betankungen in dem Abrechnungszeitraum.

 

Hier werden die Bruttosumme der Abrechnung mit dem Saldo des Abrechnungskontos verrechnet.

 

 

 

Guthaben

Haben Sie mehr bezahlt als Sie verbraucht haben entsteht ein Guthaben.

Nachzahlung

Haben Sie mehr Verbrauch als ein bezahlt, müssen Sie eine Nachzahlung leisten.

Ihre neue Pauschale wird auf Basis der neuen Verbrauchswerte berechnet.

Miete sowie Behälter-, Service- und Prüfpauschale

Die Rechnungsadresse kann von Ihrer Verbrauchsadresse abweichen. Änderungen Ihrer Rechnungsadresse können wir gerne jederzeit vornehmen.

Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail. Zusätzlich erreichen Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 08:00 – 17:00 Uhr unter unserer kostenlosen Service Hotline.

 

Bei technischen Notfällen erreichen Sie uns 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr.

Bitte geben Sie immer Ihre Kundennummer an, damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können. Bei Fragen zu Ihrer Rechnung, geben Sie Bitte zusätzlich die Belegnummer an.

 

Das Datum der Leistung zeigt ab wann die Miete sowie Behälter-, Service- und Prüfpauschale berechnet werden.

 

 

Die Lieferadresse ist die Adresse bei der die Flüssiggasversorgung steht.

 

In den Belegpositionen erhalten Sie Informationen über den Artikel, die Menge sowie den Preis.

Ihnen wird der Rechnungsbetrag Netto sowie Brutto angezeigt.

 

 

Bitte überweisen Sie uns den Rechnungsbetrag innerhalb dieses Zeitraums auf eines der angegebenen Konten. Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihr Konto vorliegen, wird Ihnen hier mitgeteilt wann der Einzug erfolgt.

Gasflaschen-Rechnungen

Die Rechnungsadresse kann von Ihrer Verbrauchsadresse abweichen. Änderungen Ihrer Rechnungsadresse können wir gerne jederzeit vornehmen.

Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail. Zusätzlich erreichen Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 08:00 – 17:00 Uhr unter unserer kostenlosen Service Hotline.

 

Bitte geben Sie immer Ihre Kundennummer an, damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können. Bei Fragen zu Ihrer Rechnung, geben Sie Bitte zusätzlich die Belegnummer an.

Dies ist das Datum, an dem Ihre Bestellung im System der Rheingas erfasst wurde sowie das Datum, an dem die Auslieferung der Flaschen erfolgt ist.

Die Lieferadresse ist die Adresse an die die Lieferung der bestellten Ware erfolgt.

 

Mithilfe der Belegpositionen können Sie nachvollziehen welchen Artikel in welcher Menge zu welchem Preis geliefert und berechnet hat. Das Produkt Flaschengas unterteilt sich immer in die zwei Artikel Füllung und Behälter. Mit dem Artikel Füllung wird die Anzahl der gefüllten Flaschen berechnet. Mit dem Artikel Behälter wird der Saldo der sich aus der Differenz aus Voll- und Leergut ergibt berechnet.

Druckgefäße, worunter Flaschengasbehälter zu verstehen sind, müssen wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. Laut aktuell gültiger Fassung der GGVSEB/ADR gilt grundsätzlich dass nachfüllbare Druckgefäße, in denen der Gefahrstoff Flüssiggas befördert wird, alle 10 Jahre wiederkehrend einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden müssen. Rheingas ist als „Verpacker“ von Druckgefäßen daher dazu verpflichtet, zurückgegebene Gefäße wiederkehrend zu prüfen.

 

Energiesteuer

Energieerzeugnisse unterliegen im Steuergebiet der Energiesteuer. Die Energiesteuer ist eine Verbrauchssteuer im Sinne der Abgabenordnung. Laut § 1 Abs. 2 EnergieStG ist Flüssiggas ein Energieerzeugins im Sinne des Energiesteuergesetzes.

Laut aktuell gültigen Energiesteuergesetz beträgt die Steuer:

  • für Brenngas 60,60 €/t (§ 2 Abs. 3 Nr. 5 Energie StG)
  • für Autogas 363,94 €/t (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EnergieStG)

(Stand: 01.01.2024)

Bitte beachten Sie auch den gesetzlichen Energiesteuer-Hinweis nach § 107 Abs. 2 EnergieStV.

Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis!

Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energie-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Hauptzollamt.

Zahlungsbedingungen

Bitte überweisen Sie uns den Rechnungsbetrag innerhalb dieses Zeitraums auf eines der angegebenen Konten.

Lastschrift

Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihr Konto vorliegen, wird Ihnen hier mitgeteilt wann der Einzug erfolgt.

Die CO2-Abgabe, auch Kohlenstoffsteuer, ist eine Umweltsteuer auf die Emission von Treibhausgasen wie Kohlenstoffdioxid. Dadurch erhalten Emissionen einen Preis, der Anreize zur Emissionsreduktion setzt.

Die CO2-Abgabe liegt in 2024 bei 45,00 € / Tonne CO2Äq

Das CO2KostAufG (CO2 Kostenaufteilungsgesetz) regelt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Nach §3 Abs. 1 des CO2KostAufG sind die folgenden Mindestangaben auf den Rechnungen anzudrucken:

1. Die Brennstoffemissionen der Brennstoff- oder Wärmelieferung in Kilogramm Kohlendioxid

2. CO2-Abgabe in € insgesamt

3. Heizwertbezogener Emissionsfaktor je kWh

4. Energiegehalt (kalkulatorischer Heizwert nach EBeV 2030) insgesamt

5. Hinweistext für Mieter, dass sie gegenüber dem Vermieter einen Erstattungsanspruch haben