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THG-Quote
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Der Weg zu Ihrer Prämie

Wir garantieren Ihnen mind. 250 € THG-Prämie*

  • Als privater oder gewerblicher Eigentümer von E-Fahrzeugen können sie Zusatzerlöse aus den CO2-Einsparungen Ihres/Ihrer Fahrzeuge erhalten.
  • Möglich ist dies im Rahmen der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote), die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen dazu verpflichtet, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken.
  • Weil es praktisch nicht möglich ist, dass Sie direkt an die Mineralölkonzerne herantreten, erlaubt der Gesetzgeber, dass Sie die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote an einen Dienstleister übertragen. Hierfür bedarf es einer Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins und der Zustimmung durch Sie.
  • Wir ermöglichen Ihnen den Zugang zu diesen Erlösen auf einfache Weise: Sie können sich in nur 2 Minuten für die THG-Quote registrieren um unsere Boni zu erhalten.

*Die Prämie wird einmalig im Jahr 2023 ausgezahlt. Die Beantragung einer Quote für 2022 ist nicht mehr möglich.

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Häufig gestellte Fragen

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) verpflichtet die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Sie können dies tun, indem sie selbst vergleichsweise CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z. B. Biodiesel, E10) oder Dritte dies für Sie tun. Dritte sind z. B. Besitzer von E-Fahrzeugen, wie Sie.

Sie sind als Besitzer eines E-Fahrzeugs berechtigt, die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen. Aktuell ist dies noch zwingend über Ihren Stromlieferanten notwendig. Wir bieten Ihnen verschiedene Boni (Sofort-Gutschrift, Rabatt auf die Stromrechnung oder Kostenlose Ladekarte+Ladeguthaben) hierfür an.

Sie müssen nicht mehr tun, als eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hochzuladen und ein paar wenige personenbezogene Angaben zu machen sowie der Bestimmung der Rheingas als Ihren Dienstleister für die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote zuzustimmen. Wichtig ist, dass Sie als sich registrierende Person auch der im fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. Falls Sie die Registrierung für mehrere Jahre vornehmen, müssen Sie jeweils zum Anfang des Jahres bestätigen, dass Sie noch im besitz des Fahrzeugs sind. Hierfür erhalten Sie eine Aufforderung per E-Mail.

Ihre THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese den Mineralölkonzernen verkaufen können. Daher bündelt Rheingas in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Ihre Quoten mit den Quoten der übrigen Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren. Außerdem sind eine Reihe administrative Prozesse bei mehreren Behörden zu durchlaufen, die nur fachlich versierte Dienstleister übernehmen können.

Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen sind. Außerdem achten Sie bitte darauf in der Registrierung Ihrer Fahrzeuge für die THG-Quote zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.

Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für 3 Jahre). Für die Speicherung Ihrer Daten und Dokumente wird der Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG genutzt, so dass eine Weitergabe in Drittländer ausgeschlossen ist. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unseren Datenschutzinformationen (DSI).

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