THG-Quote AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Propan Rheingas GmbH & Co. KG für Übertragungsverträge mit Haltern von Elektrofahrzeugen

§ 1Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrags

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Propan Rheingas GmbH & Co. KG (nachfolgend „Propan Rheingas“) und Haltern von Elektrofahrzeugen im Sinne von§ 2 Absatz 2 der 38. BImSchV (nachfolgend „Kunde“) über die Bestimmung und Berechtigung von Propan Rheingas als Drittem im Sinne von § 7 Absatz 5 der 38. BImSchV.
  2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen der Propan Rheingasgelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn die Propan Rheingasihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
  3. Der Vertrag kommt wie folgt zustande:
    • Der Kunde gibt auf der Website www.rheingas.de/strom/produkte/elektromobilitaet/thg-quote ein bindendes Angebot zur Nutzung der THG-Quote ab, indem er eine Kopie seiner Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein PDF oder .jpg) hochlädt, die abgefragten Informationen, Name und Vorname, Anschrift, Bankverbindung, Kundennummer (optional) und E-Mail-Adresse eingibt, und durch das Anklicken von Checkboxen folgende Punkte bestätigt:
      • Der Kunde erklärt sich mit diesen AGB einverstanden und hat die Datenschutzbestimmungen sowie Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen.
      • Der Kunde bestimmt ab dem Jahr 2022 die Propan Rheingas als Dritten im Sinne des § 37a Abs. 6 BImSchG für das laufende Kalenderjahr.
    • Bis zum Abschluss der Registrierung im letzten Schritt der Plattform kann der Kunde den Vorgang jederzeit abbrechen, indem er nicht auf den letzten Bestätigungsbutton („senden“) tippt.
    • Der Kunde erhält in Textform eine Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung und das Hochladen der Zulassungsbescheinigung an die von ihm eingegebene E-Mail-Adresse inkl. Vorgangsnummer und Widerrufsbelehrung. Darüberhinaus erhält der Kunde eine Erfolgsbestätigung über die Website.
    • Propan Rheingas nimmt das Vertragsangebot durch Übersendung einer Vertragsbestätigung in Textform an.
  4. Vertragsbestandteile des Vertrags zwischen dem Kunden und Propan Rheingas sind der Auftrag des Kunden, die Vertragsbestätigung von Propan Rheingas sowie diese AGB, abrufbar unter www.rheingas.de/strom/produkte/elektromobilitaet/thg-quote/agb/.

§ 2Entgelt für die Übertragung

  1. Der Kunde erhält für jedes von der Vertragsbestätigung erfasste E-Auto von Propan Rheingasein jährliches Entgelt für die Übertragung seiner Rechte aus dem Quotenhandel nach Maßgabe des Auftrags sowie der Vertragsbestätigung. In dem vereinbarten Betrag ist eine eventuell anfallende Umsatzsteuer bereits mit enthalten. Änderungen der Umsatzsteuer werden gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündigung an den Kundenweitergegeben.
  2. Die Fälligkeit des Entgelts tritt unmittelbar nach der Zertifizierung durch das UBA ein. Dies erfolgt in der Regel 10-12 Wochen nach Vertragsschluss. Das Entgelt wird nicht fällig, solange und soweit der Kundeseiner Verpflichtung aus § 3Absatz 1 und Absatz 2 dieser AGB noch nicht nachgekommen ist.
  3. Zahlungen an den Kunden erfolgen auf die von ihm hinterlegte Bankverbindung (Name des Kontoinhabers, IBAN).

§ 3Pflichten des Kunden

  1. Mit Abschluss dieses Vertrags wird der Kunde Propan Rheingas eine gut lesbare Kopie der aktuellen und ordnungsgemäß ausgefertigten Zulassungsbescheinigung(en) Teil I gemäß der Fahrzeugs-Zulassungsverordnung über die Website von Propan Rheingas zur Verfügung stellen. Auf Aufforderung von Propan Rheingas wird der Kunde eine neue Kopie übersenden, falls die Kopie unleserlich oder sonst von ungenügender Qualität ist.
  2. In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der Kunde Propan Rheingas die erforderlichen Informationen übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist. Propan Rheingas wir den Kunden hierüber mit textlicher Mitteilung informieren.
  3. Sofern das Batterieelektrofahrzeug auf den Arbeitgeber des Kunden zugelassen ist, muss der Kunde bei seinem Arbeitgeber die Erlaubnis zur Abgabe der THG-Quote einholen.
  4. Der Kundebestimmt ab dem Jahr 2022 Propan Rheingas als Dritten im Sinne des § 37a Abs. 6 BImSchGi.V.m. § 7 Absatz 5 der 38. BImSchVfür das laufende Kalenderjahr. Für alle Fälle, in denen Propan Rheingas von ihren Kunden jeweils als Dritter bestimmt worden ist, bestimmt sie ihrerseits die eQuota GmbH als Dritten in dem zuvor genannten Sinne.

§ 4Exklusivität

  1. Der Kunde sichert zu, dass er für die Kalenderjahre, für die der Vertrag abgeschlossen wird, noch keine andere Person als Dritten bestimmt und berechtigt hat, an seiner Stelle am Quotenhandel teilzunehmen.
  2. Teilt das Umweltbundesamt Propan Rheingas mit, dass für ein Fahrzeug des Kunden in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als Propan Rheingas als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, so ist Propan Rheingas berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr und Fahrzeug zu verweigern. Propan Rheingas wird dem Kunden das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen und eine Bearbeitungsgebühr von 30 € netto in Rechnung stellen.

§ 5Haftung

  1. Propan Rheingashaftet nur, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Propan Rheingas haftet auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung des Vertragsverhältnisses prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
  2. Etwaige weitergehende gesetzliche Haftungsbeschränkungen (z. B. nach TMG oder vergleichbaren Normen) bleiben unberührt.
  3. Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe von Propan Rheingassowie deren Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen einschließlich ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe.
  4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

§ 6Datenschutz

  1. Zur Erfüllung des zwischen dem Kunden und Propan Rheingas geschlossenen Vertrags erhebt, speichert und verarbeitet Propan Rheingas die erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden unter Beachtung der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen zum Datenschutz. Näheres kann der Datenschutzinformation entnommen werden.
  2. Zur Vertragserfüllung setzt Propan Rheingas Dienstleister ein, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungsgebundenen Verarbeitungder personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind.

§ 7Vertragslaufzeit

  1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrags und endet zu dem indem Auftrag sowieder Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Kündigung der Propan Rheingasbedarf der Textform.
  4. Propan Rheingas ist im Falle von Störungen und Unterbrechungen von Netz-, Kommunikations-und Computersystemen, die nicht ihr oder der von ihr beauftragten eQuota-GmbH betrieben werden, oder von Störungen und Unterbrechungen sonstiger Einrichtungen und Systeme, die nicht von ihr oder der von ihr beauftragten eQuota-GmbH betrieben werden, deren Nutzung aber für die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung oder für die Erstellung der Bescheinigung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt erforderlich ist, für die Dauer der Störung oder Unterbrechung von ihren Leistungspflichten befreit.

§ 8Widerrufsrecht

  1. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
  2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der des Zustandekommensdes Vertrags nach § 1.
  3. Um seinWiderrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Propan Rheingas mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass erdie Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
  4. Folgen des Widerrufs: Wenn der Kundediesen Vertrag widerruft,wird Propan Rheingas die Anmeldung des Elektromobilszurückziehen. Der Kunde verliert daraufhin den vollständigen Anspruch aufdas Entgelt nach § 2.

§ 9Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Bedingung nicht wirksam oder durchführbar ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach dem vorherigen Satz vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
  3. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist, Köln.
  4. Propan Rheingas kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
  5. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über angebotene Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggf. technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten bereitstellen, erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.ganz-einfach-energiesparen.de
  6. Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  7. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

§ 10Verbraucherinformationen

  1. Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitgestellt. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglichen Verpflichtungen,die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Die OS-Plattform ist unter dem folgenden Link zu erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr 
  2. Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas: Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Informationen über das geltende Recht, die Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice; Postfach 8001, 53105 Bonn; Mo.-Fr.9 bis 15 Uhr/ Tel. 030 22480-500 / Fax: 03022480-323; E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

§ 11Anbieterkennzeichnung

  1. Propan Rheingas GmbH & Co. KG, Fischenicher Straße 23, 50321 Brühl • Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Hubert Peters und Uwe Thomsen • Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 44768 • Kontaktmöglichkeit: Telefon: 02232 –70790, Telefax: 02232 -70791147, E-Mail: info@rheingas.de, Internet: www.rheingas.de