
Rechnungserklärung Gasflaschen
Antworten rund um Ihre Rheingas Rechnung

Die Rechnungsadresse kann von Ihrer Verbrauchsadresse abweichen. Änderungen Ihrer Rechnungsadresse können wir gerne jederzeit vornehmen.
Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail. Zusätzlich erreichen Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 08:00 – 17:00 Uhr unter unserer kostenlosen Service Hotline.
Bitte geben Sie immer Ihre Kundennummer an, damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können. Bei Fragen zu Ihrer Rechnung, geben Sie Bitte zusätzlich die Belegnummer an.
Dies ist das Datum, an dem Ihre Bestellung im System der Rheingas erfasst wurde sowie das Datum, an dem die Auslieferung der Flaschen erfolgt ist.
Die Lieferadresse ist die Adresse an die die Lieferung der bestellten Ware erfolgt.
Mithilfe der Belegpositionen können Sie nachvollziehen welchen Artikel in welcher Menge zu welchem Preis geliefert und berechnet hat. Das Produkt Flaschengas unterteilt sich immer in die zwei Artikel Füllung und Behälter. Mit dem Artikel Füllung wird die Anzahl der gefüllten Flaschen berechnet. Mit dem Artikel Behälter wird der Saldo der sich aus der Differenz aus Voll- und Leergut ergibt berechnet.
Druckgefäße, worunter Flaschengasbehälter zu verstehen sind, müssen wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. Laut aktuell gültiger Fassung der GGVSEB/ADR gilt grundsätzlich dass nachfüllbare Druckgefäße, in denen der Gefahrstoff Flüssiggas befördert wird, alle 10 Jahre wiederkehrend einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden müssen. Rheingas ist als „Verpacker“ von Druckgefäßen daher dazu verpflichtet, zurückgegebene Gefäße wiederkehrend zu prüfen.
Energiesteuer
Energieerzeugnisse unterliegen im Steuergebiet der Energiesteuer. Die Energiesteuer ist eine Verbrauchssteuer im Sinne der Abgabenordnung. Laut § 1 Abs. 2 EnergieStG ist Flüssiggas ein Energieerzeugins im Sinne des Energiesteuergesetzes.
Laut aktuell gültigen Energiesteuergesetz beträgt die Steuer:
- für Brenngas 60,60 € / 1000 kg (§ 2 Abs. 3 Nr. 5 Energie StG)
- für Autogas 363,94 €/1000 kg (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EnergieStG)
Bitte beachten Sie auch den gesetzlichen Energiesteuer-Hinweis nach § 107 Abs. 2 EnergieStV.
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis!
Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energie-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Hauptzollamt.
Zahlungsbedingungen
Bitte überweisen Sie uns den Rechnungsbetrag innerhalb dieses Zeitraums auf eines der angegebenen Konten.
Lastschrift
Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihr Konto vorliegen, wird Ihnen hier mitgeteilt wann der Einzug erfolgt.