Flüssiggasanbieter wechseln
Was muss beachtet werden?
Ähnlich wie bei Strom-, Gas- oder Internetanbietern haben Sie auch bei Flüssiggasanbietern die freie Wahl beim geeigneten Versorger. Besitzen Sie einen eigenen Flüssiggastank, so können Sie beliebig den Anbieter wechseln. Allerdings sind Sie damit auch dafür verantwortlich, die regelmäßigen Überprüfungen des Flüssiggastanks zu verwalten.
Wenn Sie einen gemieteten Flüssiggasbehälter nutzen, binden Sie sich an den vermietenden Anbieter, der Ihnen in der Regel die Organisation und Verwaltung der Prüfungen abnimmt und von befähigten Dienstleistern durchführen lässt.
Sollten Sie erwägen Ihren Flüssiggasanbieter zu wechseln, gibt es einige Punkte, auf die Sie achten sollten, damit Sie langfristig mit der Versorgungsqualität zufrieden sind.
Inhaltsverzeichnis
Lesedauer insgesamt ca. 5 Min
Mögliche Gründe für einen Anbieterwechsel
Der Wunsch den Flüssiggasanbieter zu wechseln kann viele Ursprünge haben. Häufig gibt die Preisgestaltung eines Vertrages den Ausschlag für einen Wechselwunsch.
Die Unzufriedenheit mit der Kundenbetreuung oder aber das Greifen versteckter Vertragsklauseln können ebenso das Vertrauen in den Anbieter erschüttern. Um den für Sie passenden Anbieter zu finden, sollten Sie sich ausreichend informieren und sich nicht durch sogenannte Lockangebote täuschen lassen.
Wie funktioniert der Wechsel?
Haben Sie sich dazu entschlossen, den Flüssiggasanbieter zu wechseln, stellen sich zunächst einige Fragen:
Unabhängig davon, welchen Gastank Sie nutzen, sollten Sie für einen Anbieterwechsel Ihren Tarif mit Blick auf die im Vertrag vereinbarten Fristen kündigen oder prüfen, ob Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Wechsel mit gemietetem Flüssiggastank
Gemietete Flüssiggastanks dürfen nur von dem Versorger befüllt werden, in dessen Eigentum sich diese befinden. Das bedeutet, wenn Sie Ihren Anbieter wechseln möchten, wird zunächst der gemietete Flüssiggastank durch Ihren ehemaligen Versorger abgeholt und ein neuer Miettank durch die neue Versorgungsfirma aufgestellt und anschließend befüllt.
Sollte Ihr Flüssiggastank zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung noch befüllt sein, wird die Restmenge vor der Abholung durch Ihren ehemaligen Versorger abgesaugt.
Bietet dieser die Option einer Eigentumsübernahme durch Sie als Vertragspartner an, so können Sie erwägen, ob Sie den Flüssiggastank kaufen möchten.
Dabei sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie mit der Eigentumsübernahme zukünftig die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen übernehmen.
Wechsel mit eigenem Flüssiggasbehälter
Wenn Sie einen eigenen Flüssiggastank besitzen und dies durch die Vorlage eines Kaufbelegs nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit sich Ihren Versorger selbst auszusuchen.
Wichtig ist hierbei, dass Sie Ihre Nachweise der regelmäßigen Überprüfungen (innere und äußere Prüfung sowie Rohrleitungsprüfung) vorlegen können, da sonst eine Befüllung des Gastanks durch den Flüssiggasversorger nicht erfolgen darf.
Sollten Sie erwägen, Ihren Eigentumstank zu verkaufen, um die Mietoption eines Gastanks in Anspruch zu nehmen, ergibt sich der Vorteil, dass Rheingas die Organisation und die Kosten für die jeweiligen Überprüfungen für Sie übernimmt.
" Ich weiß gar nicht, weshalb ich nicht schon viel eher gewechselt bin. Die Kompetenz, der Servicegedanke, die Transparenz und die Schnelligkeit haben mich beeindruckt. "
Ihre Vorteile bei Rheingas
Rheingas bietet eine große Produktvielfalt und entwickelt gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Energieversorgung. Die Vertragsgestaltung ist stets transparent und die Preisgestaltung fair und ohne versteckte Kosten. Die Rheingas Preise orientieren sich stets an den aktuellen Marktpreisen.
Als Familienunternehmen schätzen wir Ihr Vertrauen und stehen Ihnen mit unserem kompetenten Kundenservice stets zur Seite, zudem erreichen Sie unseren Sicherheitsdienst rund um die Uhr.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Es lohnt sich in der Regel nur dann über einen Wechsel nachzudenken, wenn Sie Ihren aktuellen Vertrag kündigen können, da ansonsten doppelte Zahlungen durch zwei Versorgungsverträge anfallen können. Bei einer Erhöhung des Gaspreises durch Ihren Flüssiggasversorger haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
Gefahren eines Tarifwechsels
Im Internet werben viele Anbieter mit den jeweils günstigsten Preisen; sich hier einen Überblick zu verschaffen ist allerdings sehr aufwändig.
So genannte Lockangebote können auf den ersten Blick sehr vielversprechend sein, allerdings sollten Sie hier besonders auf die Bedingungen achten, die im Kleingedruckten Ihres Vertrages auftauchen. Bei Ihrer Auswahl sollten Sie ebenfalls bedenken, dass Sie von dem günstigsten Preis nicht zwangsweise nur profitieren.
Ausschlaggebend sollten ebenso die Beratung und die Erreichbarkeit Ihrer Versorgungsfirma sein, da Sie im Problemfall auf diese angewiesen sind. Achten Sie auch auf versteckte Servicekosten.
Häufig gestellte Fragen
Haben Sie einen gemieteten Gastank, müssen Sie diesen zunächst von Ihrem bisherigen Flüssiggasversorger kaufen oder abholen lassen. Nach §1004 BGB darf ein Versorger nur Flüssiggastanks beliefern, die sich im Eigentum des Kunden befinden.
Bei der Pauschalzahlweise wird ein Betrag festgelegt, den Sie monatlich an Ihren Versorger zahlen. Diese Summe wird bei der Jahresendabrechnung mit den Leistungen und dem Verbrauch verrechnet. Sollte es zu einer Differenz kommen, wird diese entweder gutgeschrieben oder nachgezahlt.
Ob sich für Sie ein Wechsel lohnen kann, kommt auf Ihre derzeitigen Tarifbedingungen und Ihren Anspruch an den Flüssiggasversorger an. In jedem Fall sollten Sie darauf achten, dass in Ihrem neuen Vertrag keine versteckten Preisklauseln enthalten sind und Sie Ihren Vertragspartner auch in Notfällen erreichen können.