Ja, das führt auch immer wieder zu Verwechslungen. Grundsätzlich gibt es Gasfahrzeuge, die mit Flüssiggas betrieben werden, und Fahrzeuge, deren Antriebsenergie Erdgas ist. Doch nur Flüssiggas als Kraftstoff ist Autogas!
Flüssiggas (Autogas/LPG) wird vorwiegend bei der Förderung von Erdgas und Rohöl gewonnen und als Begleitgas bzw. Bestandteil von nassem Erdgas. Autogas wird bei einem Druck von nur ca. 6 bis 8 bar in einem Autogastank flüssig gespeichert. Der Prüfdruck – maximale Lastgrenze der Tanks – beträgt dagegen mindestens 30 bar. Autogas verflüssigt sich bereits bei geringem Druck selbstständig. Es muss daher nicht aufwändig verflüssigt werden.
Erdgas (CNG) wird auf einen Druck von 200 bis 250 bar verdichtet und über spezielle Fülleinrichtungen in den Tank gepresst. Anders als Autogas wird dieses nicht flüssig gelagert, sondern verbleibt im gasförmigen Zustand. Dieser hohe Druck ist notwendig, damit genügend Energie in Form von gasförmigem Erdgas im Tank vorhanden ist. Der Prüfdruck des Tanks muss daher mindestens 600 bar betragen.
Biogas entsteht unter Ausschluss von Luft durch Vergärung von z. B. Gülle und organischen Abfällen. Theoretisch könnten Gasfahrzeuge auch mit Biogas fahren. Allerdings müsste dazu dessen Qualität stark aufbereitet werden. Ein Breiteneinsatz zeichnet sich derzeit nicht ab. Biogas ist nichts anderes als organisch erzeugtes Erdgas. Zur Benutzung in Fahrzeugen sind demnach die gleichen apparativen Aufwendungen notwendig.