Ihr Einstieg in die Heizungserneuerung
Sie möchten Ihre Heizung erneuern?
Heizungserneuerung - lohnt sich das überhaupt? Es klingt nach intensiven Recherchearbeiten, nach aufwändigem Aus- und Einbau, nach wochenlangem Dreck, Lärm und hohen Investitionen. Doch schon mit geringem zeitlichem und finanziellem Aufwand lässt sich eine veraltete Heizungsanlage modernisieren - mit sehr effektivem Ergebnis. Wann eine Modernisierung sinnvoll ist, welche Vorteile sie hat, wie Sie Ihre derzeitige Heizung optimieren können und wie Sie in nur wenigen Schritten zu Ihrer neuen Heizungsanlage kommen, lesen Sie hier.
- Heizungssanierung ist nicht immer zwingend mit Heizungsaustausch gleichzusetzen
- Auch kleine Modernisierungsmaßnahmen sind oft sehr effizient und sparen viel Energie
- Die Investitionskosten sind vergleichsweise niedrig und amortisieren sich schon nach wenigen Jahren
- Eine Heizungserneuerung lohnt sich: sie spart Energie, steigert den Wohnkomfort und den Wert Ihrer Immobilie und schont Ihren Geldbeutel
- Bei einer Erneuerung kann auch der Energieträger gewechselt werden
- Viele moderne Heizsysteme und interessante Kombinationsmöglichkeiten stehen zur Auswahl
Inhaltsverzeichnis
Lesedauer insgesamt ca. 10 Min
Wann ist Zeit für eine Heizungserneuerung?
Sie haben sich sicherlich schon gefragt, ob es Zeit für eine Heizungserneuerung ist. Vielleicht machen sich gewisse Anzeichen bemerkbar: Ihre Heizungsanlage ist älter als 15 Jahre, sie macht komische Geräusche oder die Räume werden ungleichmäßig warm.
Vielleicht haben Sie auch Ihre Immobilie wärmegedämmt und nun ist es an der Zeit die Heizleistung anzupassen. Egal aus welchem Grund Sie sich mit dem Thema beschäftigen, eine genaue Analyse Ihrer Situation ist der erste Schritt.
Heizungserneuerungen können zwar kostspielig sein, aber im Vergleich zu anderen Sanierungsmaßnahmen, wie Fassaden- oder Dachdämmung amortisieren sich die Kosten oft schon nach wenigen Jahren. Doch bevor Sie sich auf den Weg zur neuen Heizung machen, sollten Sie andere Modernisierungsmaßnahmen in Betracht ziehen, denn sie beeinflussen Ihren Wärmebedarf maßgeblich.
Welche Maßnahmen sind vor einer neuen Heizung sinnvoll?
Eine Optimierung Ihrer bestehenden Heizung kann finanziell weniger belastend sein als eine komplette Erneuerung. Modernisierungsmaßnahmen wie der Einbau einer Hocheffizienzpumpe, die Dämmung Ihrer Heizungsrohre oder der Austausch veralteter Thermostatventile können bereits signifikante Energieeinsparungen bringen.
Veraltete Heizungs- oder Umwälzpumpen verbrauchen oft unnötig viel Strom. Durch den Einbau einer modernen Hocheffizienzpumpe können Sie bis zu 80% Energie einsparen und Ihre jährlichen Kosten um bis zu 150 € senken.
Wenn Ihr Heizungskeller zu warm ist, könnte es an schlecht oder gar nicht gedämmten Heizungsrohren liegen. Eine lückenlose Isolierung kann hier bis zu 10% Heizenergie einsparen und sich bereits nach einem Winter amortisieren.
Auch veraltete Thermostatventile können Ihren Energieverbrauch unnötig in die Höhe treiben. Der Austausch gegen moderne elektronische Ventile kann bis zu 15% des Heizenergiebedarfs einsparen.
Ein hydraulischer Abgleich ist besonders nach einer Heizungserneuerung wichtig, um eine gleichmäßige Wärmeverteilung im Haus sicherzustellen. Ohne diese Maßnahme können Heizkörper nahe am Heizkessel zu heiß und entferntere zu kalt werden.
Sollten all diese Optimierungen nicht ausreichen, könnte es an der Zeit sein, über eine komplette Erneuerung Ihrer Heizungsanlage nachzudenken. Moderne Brennwerttechnik und Brennstoffzellenheizungen sind äußerst effizient und können Ihre Heizkosten erheblich senken.
Denken Sie daran, dass eine neue Heizungsanlage nicht nur Ihre Energiekosten reduzieren, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie steigern kann. Außerdem gibt es staatliche Förderungen für Heizungssanierungen, je nach System und Umfang der Maßnahmen.
Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, eine gut funktionierende Heizungsanlage ist nicht nur gut für Ihre Geldbörse, sondern auch für die Umwelt.
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!
Welche Heizungen müssen nach 30 Jahren erneuert werden?
Wenn Ihre Heizungsanlage älter als 30 Jahre ist, sollten Sie sich bewusst sein, dass gemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) in Deutschland ein Austausch oder eine Umrüstung erforderlich sein könnte.
Diese Regelung betrifft insbesondere Heizkessel, die bereits drei Jahrzehnte oder länger in Betrieb sind. Nicht jede Heizung ist davon betroffen, denn laut § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gilt diese Pflicht nur für Anlagen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden.
Das betrifft vor allem Gas- oder Ölheizungen, während Wärmepumpen und Pelletheizungen ausgenommen sind. Aber das ist noch nicht alles! Wenn Ihr Heizkessel bereits mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgestattet ist, können Sie sich entspannen - er muss nicht ausgetauscht werden.
Außerdem gibt es Ausnahmen für Heizgeräte mit weniger als 4 oder mehr als 400 Kilowatt Nennleistung. Klingt doch schon viel weniger einschüchternd, oder?
Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, mit unseren Experten zu sprechen, um individuelle Beratung und Unterstützung zu erhalten.
Welche Heizungen sind ab 2024 noch erlaubt?
Planen Sie Ihre Heizung zu erneuern oder stehen Sie gar vor der Entscheidung, welche Heizung und welcher Energieträger für Sie noch in Frage kommen? Dann haben Sie die Qual der großen Auswahl.
Nicht nur die Technik hat in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht, es sind auch ganz neue Möglichkeiten hinzugekommen – immer mit dem Ziel, möglichst effizient zu arbeiten, um Energie zu sparen und wertvolle Ressourcen zu schonen.
So ist die Wärmepumpe aktuell für viele vermeintlich die einzige Option, doch sie ist nicht die einzige Heiztechnik ab 2024. Laut Gesetzgebung erfüllen folgende Heizungen bereits die 65 % Vorgabe:
Welcher Energieträger ist für mich geeignet?
Bei der Entscheidung für den geeigneten Energieträger für Ihre neue Heizung sollten Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen. Zunächst ist es wichtig, Ihre individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten zu analysieren.
Fragen Sie sich, wie groß Ihre Immobilie ist, wie gut sie isoliert ist und welche Heizlast sie hat. Diese Faktoren beeinflussen maßgeblich die Wahl des Energieträgers.
Fossile Brennstoffe wie Öl, Erdgas, Flüssiggas und Kohle sind zwar noch weit verbreitet, tragen jedoch zur Umweltverschmutzung und zum Klimawandel bei. Das Ziel des 2023 erweiterten GEG ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Fossile Energieträger sollen also in den kommenden Jahren stetig reduziert werden.
Erneuerbare Energien wie Bio-Flüssiggas, Wasserstoff, Sonne und viele mehr sind dagegen nachhaltiger, umweltfreundlicher und mit dem GEG vereinbar. Sie erfordern oft eine höhere Anfangsinvestition und möglicherweise auch Anpassungen an Ihrer Immobilie.
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, sich ausführlich zu informieren und gegebenenfalls mit unseren Experten zu reden. Eine gründliche Analyse Ihrer Bedürfnisse und der verschiedenen Optionen wird Ihnen helfen, den richtigen Energieträger für Ihre Heizungserneuerung zu finden.
Mit Wärmepumpen zur neuen Heizung
Wärmepumpen arbeiten sehr umweltfreundlich, denn sie wandeln die in der Luft, im Erdreich oder im Grundwasser vorhandene Wärme in Energie um. Dabei entstehen keinerlei Verbrennungsrückstände oder sonstige Schadstoffe.
Betrieben werden sie mit Strom, verbrauchen aber auch davon nur sehr wenig, was sich positiv auf die Betriebskosten auswirkt. Am effizientesten nutzen Sie die Energie einer Wärmepumpe mit einer Fußbodenheizung.
Hier ist die Fläche besonders groß und die Wärme kann optimal abgegeben werden. Doch auch mit normalen Heizkörpern laufen Wärmepumpen sehr ökologisch und effizient.
Solarthermie für die Warmwasserversorgung
Sonnenlicht steht uneingeschränkt kostenlos zur Verfügung. Seine Energie lässt sich zur Wärme- und Stromerzeugung nutzen. Mit einer solarthermischen Anlage können Sie 50 bis 60% ihres Wärmebedarfs decken, im Sommer oft auch 100%.
Alleine reicht sie zum Heizen zwar nicht aus, lässt sich aber hervorragend mit einer Gasheizung oder einer Wärmepumpe kombinieren und ist damit natürlich sehr umweltfreundlich.
Gasheizung mit Bio-Flüssiggas
Eine Gas-Brennwertherme bietet auch weiterhin eine verlässliche und effiziente Lösung. Mit Bio-Flüssiggas von Rheingas können Sie sogar den erneuerbaren Anteil Ihrer Heizung erhöhen, ohne dass Umbaumaßnahmen an Ihrer Infrastruktur notwendig sind.
Flüssiggas bleibt somit eine attraktive Option für Sie. Und das Beste daran: Entscheiden Sie sich ab dem 01. Januar 2024 für eine neue Flüssiggas-Heizung können Sie diese auch über 2045 hinaus nutzen, wenn sie ab 2045 zu 100 % mit BioLPG betrieben wird.
Klingt interessant? Kontaktieren Sie uns noch heute für ein maßgeschneidertes Angebot und entdecken Sie die Vorteile einer Gasheizung mit Flüssiggas!
H2-ready-Gasheizung
Sie wollen schon heute an morgen denken und eine zukunftsfähige Heizungslösung wählen? Dann ist eine "H2-Ready"-Gasheizung genau das Richtige für Sie!
Diese innovative Heizung ist darauf ausgelegt, zu 100 Prozent auf Wasserstoff umgerüstet zu werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine örtliche Wärmeplanung, die ein Wasserstoffnetz vorsieht, sowie ein Plan des Netzbetreibers, bis spätestens Ende 2044 auf Wasserstoff umzustellen.
In diesem Fall können Sie Ihre Gasheizung auch weiterhin rein fossil betreiben. Eine "H2-Ready"-Gasheizung bietet somit Flexibilität und Zukunftssicherheit für Ihr Zuhause.
Ein Mix aus allem: die Hybridheizung
Hybridheizungen, die fossile Brennstoffe nutzen und mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie kombiniert werden, bleiben erlaubt.
Dabei ist jedoch wichtig, dass der überwiegende Anteil von mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien bereitgestellt wird oder die elektrische Wärmepumpe einen Leistungsanteil von mindestens 30 % hat.
Diese flexible Lösung ermöglicht es Ihnen, die Vorteile fossiler Brennstoffe mit den Umweltvorteilen erneuerbarer Energien zu kombinieren. Möchten Sie mehr über Hybridheizungen erfahren?
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre Heizungsbedürfnisse!
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!
Welche Förderungen sind bei einer Heizungserneuerung möglich?
Hier kommt die gute Nachricht: Wenn Sie ab 2024 eine neue Heizung installieren, können Sie von staatlicher Förderung profitieren. Das neue Förderprogramm KfW 458 vereinfacht und gleicht die Fördersummen für verschiedene Technologien an.
Wärmepumpe | Bio-Flüssiggas-Heizung3 | Solarthermie | Brennstoffzellen-heizung | |
Zuschuss | 30 % | 30 % | 30 % | 30 % |
Klimageschwindigkeits-Bonus1 | + max. 20 % | + max. 20 % | + max. 20 % | + max. 20 % |
Einkommens-Bonus | + 30 % | + 30 % | + 30 % | + 30 % |
Effizienz-Bonus2 | + 5 % | - | - | - |
Emissionsminderungs-Zuschlag (EMZ) | + 2.500 € | + 2.500 € | + 2.500 € | + 2.500 € |
MAXIMALE FÖRDERUNG | 70 % (+EMZ) | 70 % (+EMZ) | 70 % (+EMZ) | 70 % (+EMZ) |
1Diese Förderhöhe gilt bis spätestens zum 31.12.2028. Danach sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent.
2Der Effizienzbonus wird nur für Erdwärmepumpen sowie für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gewährt.
3Der EMZ wird für Biomasseheizungen mit einem besonders niedrigen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg pro m³ gewährt.
Um von einem Zuschuss von 30 % zu profitieren, genügt es, wenn Sie Ihre alte Heizung gegen eine Wärmepumpe, Bio-Flüssiggas-Heizung, Solarthermieanlage oder Hybridheizung austauschen. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz ermöglicht Ihnen, diesen Zuschuss zu erhalten.
Für den Klimageschwindigkeits-Bonus müssen Sie eine neue Heizung installieren, bevor die kommunale Wärmeplanung in Ihrer Region vorliegt. Ab dem Jahr 2029 wird dieser Bonus alle 2 Jahre um 3 % reduziert. Bitte beachten Sie, dass Sie auch hier die Immobilie selbst bewohnen müssen und Ihre Gasheizung mindestens 20 Jahre alt sein muss.
Wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen 40.000 Euro pro Jahr nicht überschreitet und Sie die Immobilie selbst bewohnen, erhalten Sie einen Einkommens-Bonus in Höhe von 30 %.
Die maximale Förderung für Ihre Heizungserneuerung beträgt 70 %. Bitte beachten Sie jedoch, dass die maximalen förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro liegen. Das bedeutet, dass Ihnen ein Förderanspruch von bis zu 21.000 Euro bleibt.
Häufig gestellte Fragen
Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor der Installation der förderfähigen Heizung erfolgen.
Es besteht keine grundsätzliche Austauschpflicht fossiler Heizkessel ab 2024. Es ist nur erforderlich, Heizungen auszutauschen, die älter als 30 Jahre sind und die mit veralteter Technik betrieben werden. Dies bezieht sich auf Kessel mit konstant hohen Temperaturen von 80 bis 90°C, auch bekannt als Standardkessel bzw. Konstanttemperaturkessel. Sollten Sie unsicher sein, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.
Ja, Sie können auch nach 2025 noch eine Gasheizung in Ihrer Immobilie verbauen, vorausgesetzt die neue Therme ist zu 100 % umrüstbar auf Wasserstoff.
Auch neue Heizungen in Bestandsgebäuden sollen ab 1. Januar 2024 mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen. Diese Verpflichtung gilt aber erst nach Ablauf der Fristen für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Je nach Größe der Kommune sind das der 30. Juni 2026 bzw. 30. Juni 2028. Bis dahin dürfen unter bestimmten Auflagen und unter Berücksichtigung der Übergangsfristen weiter Öl- oder Gasheizungen installiert werden.
Vorhandene Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 installiert wurden, dürfen in Bestandsgebäuden aber unabhängig vom Anteil erneuerbarer Energien bis Ende 2044 weiter betrieben werden. Auch Reparaturen sind möglich. Sollten Sie sich unsicher sein, berät Rheingas Sie gerne und klärt Ihre Fragen.