Flexibilität
Hybridheizungen haben den Vorteil sich an zukünftige Entwicklungen anpassen zu können. Das betrifft einerseits die Energiepreise. Andererseits die Flexibilität sich schrittweise an erneuerbaren Energien anzunähern, ohne sofort auf die stabilen und zuverlässigen Energieträger verzichten zu müssen.
Gas-Hybridheizung Förderung: So sichern Sie sich staatliche Fördermittel
Fördermittel beantragen - So geht's
Wer sich für eine Gas-Hybridheizung entscheidet kann verschiedene Boni in Anspruch nehmen. Eine Gas-Hybridheizung, kombiniert mit der Wärmepumpe oder der Solarthermieanlage kann gefördert werden. Welche Förderungen in Frage kommen, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
Planen Sie den Umstieg auf eine Gas-Hybridheizung? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den verfügbaren Förderungen und den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung.
- Staatliche Förderungen: Sie können Boni für eine Gas-Hybridheizung in Anspruch nehmen, die mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie kombiniert wird.
- Förderprogramme: Nutzen Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und das KfW-Programm 458 für finanzielle Unterstützung.
- Antragstellung: Beantragen Sie Förderungen online bei BAFA oder KfW. Rheingas unterstützt Sie bei der Antragstellung.
- Förderfähige Heizungen: Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen, Brennstoffzellen und wasserstofffähige Heizungen sind förderfähig.
- Voraussetzungen: Die Installation muss durch ein zertifiziertes Fachunternehmen erfolgen und bestimmte technische Mindeststandards erfüllen.
Inhaltsverzeichnis
Lesedauer insgesamt ca. 9 Min
Was ist eine Hybridheizung?
Bevor wir in die einzelnen Förderprogramme einsteigen, eine kurze Erklärung zur Funktionsweise der Hybridheizung. Die Hybridheizung kombiniert zwei oder mehrere verschiedenen Energiequellen, um die gewünschten Heizanforderung eines Gebäudes effizient und klimafreundlich zu decken.
Die typische Hybridheizung kombiniert eine konventionelle Energiequelle wie Gas oder Öl mit einer erneuerbaren Energiequelle wie eine Wärmepumpe, Solaranlage oder mit Biomasse. Mit Blick auf die Klimaziele können konventionelle Gasheizungen also mit umweltfreundlichen Energiequellen kombiniert werden – und so auch die Anforderungen des reformierten Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Neugierig?
Vorteile der Hybridheizung
Förderungen gibt es nicht nur für komplett klimaneutrale Heizungen, sondern eben auch für Hybridheizungen. Sie sind förderfähig, weil sie die Vorteile zweier Systeme kombinieren und so die gesetzlichen Anforderungen und einen Beitrag zum Umweltschutz erfüllen können.
Energieeffizienz
Die Systeme wählen je nach aktuellen Bedingungen (Sonneneinstrahlung, Temperatur/Saison) die günstigste Energiequelle.
Umweltschutz
Durch die Nutzung erneuerbarer Energien kann der Verbrauch fossiler Brennstoffe reduziert werden, was den CO2-Ausstoß sowie die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen senkt.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – zielt darauf an, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz in Gebäuden zu fördern. Sie deckt dabei verschiedene Maßnahmen bei der Sanierung als auch in Neubauten ab. Förderbereiche sind:
Sie unterstützt u.a. die Installation energieeffizienter Heizungsanlagen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien wie Photovoltaik und das in Form von Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen oder mit zinsgünstigen Darlehen, bei denen ein Teil des Darlehensbetrags nicht zurückgezahlt werden muss (Tilgungszuschuss).
Maßnahmen können auch die Dämmung von Wänden, Dächern und Kellerdecken oder der Austausch von Fenstern und Türen sein. Antragsberechtigt sind u.a. private Hauseigentümer.
Antrag einfach online stellen
Hauseigentümer, die die Förderung beantragen wollen, müssen einige Schritte beachten.
- Holen Sie Angebote der geplanten Maßnahmen ein. Die Beauftragung des Fachunternehmen muss zur Antragstellung vorliegen.
- Stellen Sie beim BAFA online den Antrag.
- Das Online-Antragsformular ist über "Informationen zur Antragstellung" zu finden.
- Im BAFA-Portal kann über den Button "+ Neuer Antrag" der Antrag gestellt werden.
- Im letzten Schritt wird der Antrag elektronisch an das BAFA übermittelt.
- Ist der Antrag bewilligt, kann die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen.
Mit dem Zuwendungsbescheid werden die Mittel verbindlich für den Bewilligungszeitraum von 36 Monaten reserviert. Nach Fertigstellung der Maßnahme, bezahlt Sie alle Rechnungen der eingesetzten Fachunternehmen.
Danach müssen Sie einen Verwendungsnachweis der geförderten Mittel einreichen. Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen.
Wichtige Unterlagen und Nachweise für den Antrag
1. Stufe – Antragsstufe
- "Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen"
- Bei Antrag auf Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz ist der Lageplan der Gebäude als PDF ein Pflicht-Upload.
- Bei Antragstellung durch einen Contractor: Erklärung, dass ein Contractingvertrag vorliegt.
2. Stufe – Verwendungsnachweis
- "Bestätigung des antragsgemäßen Einsatzes und der Betriebsbereitschaft der technischen Anlage". Die Bestätigung erfolgt durch das Einreichen des Verwendungsnachweises im BAFA-Portal mittels tabellarischer Belegübersicht und Rechnungen zu den getätigten Maßnahmen.
- Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen.
Förderungen einfach gemacht
Mit dem KfW-Programm 458 zur neusten Hybridheizung
Seit dem 27.02.2024 kann sie von Einfamilienhausbesitzern beantragt werden: die neue Heizungsförderung KfW 458, die im Jahr 2023 als Teil der Initiative "Klimafreundlicher Neubau" eingeführt wurde.
Ziel der Förderung ist es den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen in Deutschland zu beschleunigen. Das Programm richtet sich an Hausbesitzer und Bauherren in Form von zinsgünstigen Darlehen.
Die KfW-Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen.
Förderung | Details |
30 % Grundförderung |
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+ 20 % Geschwindigkeitsbonus |
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+ 5 % Effizienzbonus |
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+ 30 % Einkommensbonus |
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Wer kann die KfW-Förderung beantragen?
Die KfW-Förderung können alle privaten Eigentümer von Wohnimmobilien beantragen, die ein Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz oder eine neue Heizungsanlage planen. Wichtig ist, dass Sie als Hausbesitzer die Immobilie selbst bewohnen.
Folgende Systeme sind förderfähig:
- Wärmepumpen
- Bio-Flüssiggasheizung
- Biomasseheizungen
- Solarthermieanlagen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen (H2-ready-Heizung)
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Die neue Heizung muss die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern und/oder den Anteil an erneuerbaren Energien erhöhen. Das kann auch eine energetische Sanierung sein.
Damit der Zuschuss gewährt wird, besteht zudem die Pflicht neben der neuen Heizung auch das gesamte Heizungsverteilungssystem zu optimieren.
Antragstellung
Regionale Förderungen – NRW.BANK
Das Programm progres.nrw gewährt Zuschüsse an Privatpersonen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie und Maßnahmen, die in Nordrhein-Westfalen realisiert werden.
Aber nicht nur in NRW wird Energieeffizienz gefördert. Alle Bundesländer haben Förderungen für verschiedene energetische Maßnahmen für Hauseigentümer.
Mit Rheingas Förderung beantragen
Häufig gestellte Fragen
Förderfähig sind in der Regel Hybridheizungen, die eine Gasheizung mit erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen oder Solarthermie kombinieren und bestimmte Effizienzstandards erfüllen. Die Wärmepumpe zum Heizen oder zur Warmwasseraufbereitung gibt es in drei Varianten, je nachdem welche Umweltenergie genutzt wird: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Wasser-Wasser-Wärmepumpe und Erdwärmepumpe.
Die Höhe der Fördermittel für eine Hybridheizung variieren je nach Programm und Region.
Je nach Programm und Maßnahme variieren die Voraussetzungen für die Förderung einer Hybridheizung. Allgemein müssen die Maßnahmen die Energieeffizienz und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöhen. Vorrausetzungen sind:
- Technische Mindeststandards der Hybridheizung
- Installation durch ein zertifiziertes Fachunternehmen wie Rheingas
- Einhaltung energetischer Anforderungen
- Vorlage der notwendigen Dokumente und Nachweise
Das KfW-Programm fördert aktuell private Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnimmobilien sowie Wohneigentümergemeinschaften. Sie müssen in der Immobilie wohnen bzw. müssen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden. Ab Ende August 2024 sollen u. a. auch Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten oder nicht selbst genutzt Einfamilienhäusern antragsberechtig sein.
Fristen variieren je nach Förderprogramm. Einige Programme erfordern eine Antragstellung vor Beginn der Installationsarbeiten (beispielsweise das KfW-Programm), andere erlauben auch eine nachträgliche Antragstellung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens.
Oft ist es möglich, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren, jedoch gibt es dabei bestimmte Regelungen und Höchstbeträge, die beachtet werden müssen. Es ist ratsam, sich vorher genau zu informieren.
Typische Dokumente sind Kostenvoranschläge, technische Datenblätter der Hybridheizung, Nachweise über das Fachunternehmen, das die Installation durchführt, sowie ggf. Energieberatungsberichte und Fördermittelanträge. Prüfen Sie genau, welche Dokumente für das Programm und Ihre Maßnahme eingereicht werden müssen.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Programm und kann von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern. Es ist ratsam, frühzeitig zu planen und den Antrag rechtzeitig einzureichen.
Ja, es gibt zahlreiche Energieberatungsstellen, Fachverbände und teilweise auch die Förderstellen selbst, die Unterstützung und Beratung bei der Antragstellung anbieten. Rheingas ist ein Fachunternehmen, die Sie zur Antragsstellung zur Förderung beraten dürfen. Wenn Sie bei Rheingas Ihre Heizung wechseln, unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Förderung.