Alles aus einer Hand
Planung, Genehmigung, Errichtung, Inbetriebnahme, Versorgung und Wartung Ihrer Flüssiggasanlage übernehmen wir mit eigenem Personal. Dadurch ist keine Koordination zwischen mehreren Gewerken nötig.

Heizöl, Strom, Pellets, Diesel oder Erdgas: Wenn Ihr aktueller Energieträger an Grenzen stößt, ist Flüssiggas eine verlässliche Alternative.
Der Umstieg auf Flüssiggas ist meistens eine bewusste Entscheidung für mehr Unabhängigkeit. Die Auslöser sind unterschiedlich: steigende Netzentgelte, eine Netzstilllegung durch den Netzbetreiber, schwankende Heizölpreise oder hoher Aufwand für Holz und Pellets. Das Ergebnis ist ähnlich:
Alles aus einer Hand
Planung, Genehmigung, Errichtung, Inbetriebnahme, Versorgung und Wartung Ihrer Flüssiggasanlage übernehmen wir mit eigenem Personal. Dadurch ist keine Koordination zwischen mehreren Gewerken nötig.
Über 100 Jahre Erfahrung
steht Rheingas für eine zuverlässige Energieversorgung von Gewerbe- und Industriebetrieben. Diese Erfahrung kommt bei jedem Projekt zum Einsatz, von der kompakten 2,9-t-Anlage bis zur großen Mehrbehälteranlage.
Bundesweit mit eigenem Personal
Hauptsitz in Brühl und 19 Standorte in Deutschland (inkl. Tanklager, Flaschengasfüllstellen, Verwaltungsstandorte), mit eigenen Planern, Monteuren und Sicherheitstechnikern nah an Ihrem Projekt.
Unsere Spezialisten unterstützen Sie bei der Anlagenplanung, koordinieren Genehmigungen und übernehmen auf Wunsch auch sicherheitstechnische Leistungen.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unseren zuverlässigen Partnern. Erfahren Sie hier mehr über unseren Anlagenbau und unsere Leistungen im Bereich Sicherheitstechnik.
Welche Schritte beim Umstieg auf Sie zukommen, hängt vom aktuellen Energieträger ab. Hier eine Orientierung – die endgültige Bewertung machen unsere Spezialisten bei der Standortbegehung.
Viele Betriebe rüsten von Öl auf Gas um, wenn die Kesselanlage ohnehin erneuert wird oder eine CO₂-Reduktion ansteht. Flüssiggas erzeugt im Vergleich zu Heizöl deutlich weniger Emissionen, die Anlagentechnik lässt sich oft mit überschaubarem Aufwand umstellen. Bestehende Heizungsräume und Schornsteinanlagen lassen sich in vielen Fällen weiternutzen.
Wer Strom für Wärmeprozesse einsetzt, etwa in der Lebensmittelverarbeitung, Trocknung oder Metallbearbeitung, zahlt nicht nur den Arbeitspreis, sondern auch für die abgenommene Leistung. Flüssiggas kann hier als Vollversorgung oder Ergänzung einspringen und Lastspitzen abdecken, zu Schichtbeginn oder in der Saison. Das ist in vielen Fällen ein wirtschaftliches Argument und entlastet bestehende Versorgungssysteme.
Holzbrennstoffe sind im Preis attraktiv, im Betrieb aber aufwendig: Pellets brauchen ein eigenes Lager mit Austragungssystem, regelmäßige Reinigung und automatische Ascheaustragung in externe Boxen. Hinzu kommen sicherheitstechnische Anforderungen an den Lagerraum, etwa eine geprüfte Brandschutzklappe oder Rückbrandsicherung an der Förderstrecke, staubgeschützte Elektrik (mindestens IP 54) und eine Belüftung mit Deckel-Lüftungsöffnungen ins Freie, um CO-Ansammlungen zu vermeiden. Flüssiggas reduziert den Personalaufwand für Brennstofflogistik und Wartung und kommt ohne diese baulichen Anforderungen aus. Die Räumlichkeiten, in denen der Holzpelletkessel untergebracht ist, lassen sich in den meisten Fällen für den flüssiggasbetriebenen Wärmeerzeuger nutzen.
Gabelstapler mit Treibgas dürfen in Hallen eingesetzt werden, in denen Dieselstapler aus Emissionsgründen nicht zugelassen sind. Auf Baustellen, in der Bautrocknung und bei mobilen Heizgeräten ersetzt Flüssiggas Diesel bei vergleichbarer Flexibilität – mit dem Vorteil eines bundesweiten Lieferservice in Flaschen oder über eine Staplertankstelle direkt auf Ihrem Gelände.
Ein Wechsel von Erdgas zu Flüssiggas hat oft externe Gründe: eine Netzstilllegung durch den Netzbetreiber, steigende Netzentgelte oder der Wunsch nach einer leitungsunabhängigen Lösung. Technisch sind dabei einige Besonderheiten zu beachten: Geräteumstellung zwischen den Gasfamilien, Druckstufen und gegebenenfalls die Auslegung eines Verdampfers für Spitzenlasten. Bestehende Verbrauchsgeräte lassen sich häufig mit überschaubarem Aufwand umrüsten, in vielen Fällen kann die vorhandene Leitungsinfrastruktur weiter genutzt werden.

Flüssiggastanks lassen sich oberirdisch, halb-erdgedeckt oder vollständig unterirdisch aufstellen. Die unterirdische Variante mit überfahrbarem Domschacht ist flächenneutral – der Tank liegt unter Pflaster oder Asphalt, der Betriebshof bleibt voll nutzbar.
Kontaktieren Sie uns gerne und wir beraten Sie!
Vom Erstgespräch bis zur ersten Befüllung haben Sie einen festen Ansprechpartner. Wir übernehmen Standortanalyse, Anlagenplanung, das komplette Genehmigungsverfahren und die laufende Versorgung.
Telefonisch oder vor Ort klären wir Verbrauch, Anschlussleistung, Standort, gesetzliche Pflichten und Zeitplan.
Bei der Begehung des Aufstellortes legen wir Tankgröße, Aufstellungsart und Rohrleitungsführung fest. Bei hoher Entnahmeleistung berechnen wir zusätzlich die passende Verdampferauslegung. Sie erhalten ein verbindliches Angebot mit allen Leistungen.
Wir erstellen Bauantrag, Erlaubnisantrag für Füllstellen, BImSchG-Unterlagen ab 3 t und – bei größeren Anlagen – Störfallauswirkungsbetrachtungen mit ProNuSs- oder VDI-Modellen. Den Dialog mit der Genehmigungsbehörde führen wir für Sie.
Wir übernehmen Tiefbau, Tankaufstellung (oberirdisch, halb-erdgedeckt oder unterirdisch) und Rohrleitungsbau, montieren die Sicherheitstechnik nach TRBS 3146/TRGS 746 und führen die Druckprüfung durch. Nach erfolgreicher Abnahme erhalten Sie die Inbetriebnahmebescheinigung.
Direkt nach Inbetriebnahme übernimmt unsere Disposition die Belieferung. Die äußere Prüfung des Tanks erfolgt alle zwei Jahre, die innere alle zehn Jahre, die Rohrleitungsprüfung im Gewerbe alle vier Jahre – alles durch eine zugelassene Überwachungsstelle und betreut von der gleichen Mannschaft, die Ihre Anlage gebaut hat.
Finden Sie Ihre Ansprechperson vor Ort für individuelle Energielösungen in Ihrem Unternehmen.
Häufig ja. Auslöser sind oft eine anstehende Modernisierung, steigende Betriebskosten oder die Suche nach mehr Versorgungsunabhängigkeit. Unsere Spezialisten klären in einem Erstgespräch, ob ein Wechsel für Ihren Betrieb wirtschaftlich oder technisch sinnvoll ist – und sagen Ihnen auch klar, wenn er es nicht ist.
Bei kleinen Anlagen ohne Genehmigungsverfahren sind wenige Wochen realistisch. Genehmigungspflichtige Anlagen ab 3 t Fassungsvermögen brauchen entsprechend länger, da Bau- und Genehmigungsverfahren nach 4. BImSchV durchlaufen werden. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen einen verlässlichen Zeitrahmen für Ihr Projekt.
Für Aufstellung und Betrieb gelten die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF), die TRBS 3146/TRGS 746 für ortsfeste Druckanlagen sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ab 3 t kommt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hinzu, bei größeren Anlagen auch die Störfallverordnung.
In vielen Fällen ja – Brenner und Verbrauchsgeräte lassen sich oft mit überschaubarem Aufwand auf Flüssiggas umrüsten. Bei sehr alten Anlagen ist ein Austausch wirtschaftlich oder technisch sinnvoller. Das prüfen wir gemeinsam mit Ihrem Fachhandwerker im Rahmen der Standortbegehung. Bei der Umstellung von Erdgas sind zusätzlich Druckstufen und Gerätekategorien zu beachten – Details dazu auf unserer Seite zum Wechsel von Erdgas zu Flüssiggas.
Die Versorgung ist durch ein dichtes Versorgungsnetz langfristig gesichert. Rheingas bezieht Flüssiggas aus deutschen Raffinerien sowie über Importterminals aus dem ARA-Raum (Antwerpen/Rotterdam/Amsterdam) und ist damit nicht von einzelnen Lieferquellen abhängig. Mit Bio-Flüssiggas steht zusätzlich eine erneuerbare Variante bereit, die in jeder bestehenden Anlage ohne Umbau eingesetzt werden kann.