Alles aus einer Hand
Planung, Genehmigung, Errichtung, Inbetriebnahme, Versorgung und Wartung Ihrer Flüssiggasanlage übernehmen wir mit eigenem Personal. Dadurch ist keine Koordination zwischen mehreren Gewerken nötig.

Sie sind mit Ihrem aktuellen Flüssiggas-Versorger nicht mehr zufrieden? Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Anlagenübernahme möglich ist und sorgen für eine unterbrechungsfreie Versorgung Ihres Betriebs.
Ja, ein Wechsel ist möglich. Ob und wie er abläuft, hängt vor allem davon ab, ob sich der Flüssiggastank in Ihrem Eigentum befindet oder ob Sie ihn von Ihrem bisherigen Anbieter gemietet haben. In vielen Fällen lässt sich eine bestehende Tankanlage übernehmen, sodass Tank und Rohrleitungen am Standort verbleiben und Ihre Versorgung ohne Unterbrechung weiterläuft. Welcher Weg für Ihren Betrieb der richtige ist, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
Was alle gewerblichen Wechsel verbindet, ist ein klares Ziel: eine zuverlässige Versorgung, damit Ihre Produktion nicht stillsteht. Typische Auslöser aufseiten Ihres aktuellen Anbieters:
Alles aus einer Hand
Planung, Genehmigung, Errichtung, Inbetriebnahme, Versorgung und Wartung Ihrer Flüssiggasanlage übernehmen wir mit eigenem Personal. Dadurch ist keine Koordination zwischen mehreren Gewerken nötig.
Über 100 Jahre Erfahrung
Seit 1925 steht Rheingas für eine zuverlässige Energieversorgung von Gewerbe- und Industriebetrieben. Diese Erfahrung kommt bei jedem Projekt zum Einsatz, von der kompakten 2,9-t-Anlage bis zur großen Mehrbehälteranlage.
Bundesweit mit eigenem Personal
Hauptsitz in Brühl und 19 Standorte in Deutschland (inkl. Tanklager, Flaschengasfüllstellen, Verwaltungsstandorte), mit eigenen Planern, Monteuren und Sicherheitstechnikern nah an Ihrem Projekt.
Welcher Weg für Sie der richtige ist, hängt davon ab, ob der Flüssiggastank Ihnen gehört oder ob Sie ihn von Ihrem bisherigen Anbieter gemietet haben.
Sie kündigen Ihren Vertrag bei Ihrem aktuellen Flüssiggaslieferanten. Ihr bisheriger Anbieter saugt die Restmenge ab und holt den Tank ab. Anschließend stellen wir einen neuen Miettank auf und nehmen ihn in Betrieb.
Befindet sich der Flüssiggastank in Ihrem Eigentum, können Sie Ihren Flüssiggas-Anbieter frei wählen. Sie übergeben uns:
Im gewerblichen Bereich entscheidet nicht der niedrigste Literpreis, sondern die Gesamtleistung über die Vertragslaufzeit. Sechs Punkte sollten Sie bei der Anbieterwahl prüfen:
Vom Erstgespräch bis zur ersten Befüllung steht Ihnen ein kompetentes Team aus Experten zur Seite. Wir übernehmen Standortanalyse, Anlagenplanung, das komplette Genehmigungsverfahren und die laufende Versorgung.
Telefonisch oder vor Ort klären wir Eigentümersituation, Tankgröße, Verbrauch, Ihren aktuellen Vertrag und Ihre Wechselgründe.
Sie erhalten ein Angebot mit klarer Trennung zwischen Energiepreis und Fixkosten, passend zu Ihrem Verbrauch und gewünschten Vertragsmodell. Auf Wunsch übernehmen wir Wartung, Prüfintervalle und Dokumentation.
Nach der Aufstellung des Tanks und der Montage erfolgt die Erstbefüllung über unsere bundesweite Flotte. Die Füllstandsfernübertragung übernimmt anschließend die Nachschubplanung. Sie müssen sich nicht mehr selbst um Bestellungen kümmern.
Kontaktieren Sie uns gerne und wir beraten Sie!
Das hängt vom Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter ab. In der Grundlaufzeit sind Fristen von bis zu drei Monaten üblich, danach meist ein Monat. Ob bei einer Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht besteht, richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Im Erstgespräch prüfen wir gemeinsam Ihren bestehenden Vertrag und ermitteln den frühestmöglichen Wechseltermin.
Der Wechsel während eines laufenden Vertrags ist nicht möglich. Aufgrund der meist monatlich kündbaren Verträge oder den Sonderkündigungsmöglichkeiten bei Preiserhöhungen ist ein zeitnaher Wechsel zu Rheingas möglich. Unsere Experten sichten gerne mit Ihnen den Vertrag mit dem bestehenden Lieferanten und ermitteln den schnellstmöglichen Liefertermin.
Die Kosten für die Tankrückholung sind in Ihrem Vertrag mit dem aktuellen Flüssiggaslieferanten geregelt. Eine im Tank verbliebene Restmenge wird vom aktuellen Anbieter abgesaugt und in der Regel zum aktuellen Marktpreis vergütet oder gutgeschrieben.
Die Kosten eines Anbieterwechsels hängen von den Eigentumsverhältnissen der Tankanlage und dem gewählten Wechselmodell ab. Lässt sich die bestehende Anlage übernehmen, kann der Tank häufig weiter genutzt werden, sodass zusätzliche Investitionen entfallen. Ist eine Übernahme nicht möglich, kann ein Tankaustausch erforderlich werden. Welche Kosten dabei entstehen, hängt unter anderem von den Vertragsbedingungen Ihres bisherigen Anbieters ab. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Situation und zeigen Ihnen die möglichen Wechseloptionen auf.
Nein. Nach der Kündigung holt der aktuelle Flüssiggaslieferant den Tank ab und danach mieten Sie bei der Rheingas einen neuen Tank.
Die Versorgung ist durch ein dichtes Versorgungsnetz langfristig gesichert. Rheingas bezieht Flüssiggas aus deutschen Raffinerien sowie über Importterminals aus dem ARA-Raum (Antwerpen/Rotterdam/Amsterdam) und ist damit nicht von einzelnen Lieferquellen abhängig. Mit Bio-Flüssiggas steht zusätzlich eine erneuerbare Variante bereit, die in jeder bestehenden Anlage ohne Umbau eingesetzt werden kann.
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