Komplettleistung aus einer Hand
Planung, Genehmigung, Errichtung, Inbetriebnahme, Versorgung und Wartung Ihrer Flüssiggasanlage übernehmen wir mit eigenem Personal. Dadurch ist keine Koordination zwischen mehreren Gewerken nötig.

Planung, Genehmigung und Errichtung Ihrer Flüssiggasanlage aus einer Hand. Wir bauen vom 2,9-t-Standardtank bis zur großen Mehrbehälteranlage, mit über 100 Jahren Erfahrung und eigenem Personal bundesweit.
Eine Flüssiggasanlage zu errichten umfasst mehrere Schritte: technische Planung, Genehmigung, Tiefbau, Sicherheitstechnik, Inbetriebnahme und Wartung. Bei Rheingas übernehmen wir all diese Schritte mit eigenem Personal. So haben Sie über die gesamte Projektdauer einen persönlichen Ansprechpartner.
Komplettleistung aus einer Hand
Planung, Genehmigung, Errichtung, Inbetriebnahme, Versorgung und Wartung Ihrer Flüssiggasanlage übernehmen wir mit eigenem Personal. Dadurch ist keine Koordination zwischen mehreren Gewerken nötig.
Über 100 Jahre Erfahrung
Seit 1925 steht Rheingas für eine zuverlässige Energieversorgung von Gewerbe- und Industriebetrieben. Diese Erfahrung kommt bei jedem Projekt zum Einsatz, von der kompakten 2,9-t-Anlage bis zur großen Mehrbehälteranlage.
Bundesweit mit eigenem Personal
Hauptsitz in Brühl und 19 Standorte in Deutschland (inkl. Tanklager, Flaschengasfüllstellen, Verwaltungsstandorte), mit eigenen Planern, Monteuren und Sicherheitstechnikern nah an Ihrem Projekt.
Wir bauen Flüssiggasanlagen in allen für Gewerbe und Industrie üblichen Größen, vom kleineren Standardtank bis zur Mehrbehälteranlage für Industriebetriebe.
| Anlagentyp | Einsatzbereich | Genehmigung |
|---|---|---|
| Standardanlage bis 2,9 t | Hallenheizung, Werkstatt, kleinerer Gewerbebetrieb | In der Regel nach den Landesbauordnungen genehmigungsfrei (bis 2,9 t Fassungsvermögen) |
| Großbehälter ab 3 t | Mittelständische Produktion, größere Hallenheizung, BHKW | Genehmigungspflichtig nach BImSchG |
| Mehrbehälteranlage | Industriebetriebe mit hoher Anschlussleistung, Nahwärmeverbund | BImSchG + Störfallverordnung (12. BImSchV) |
Welche Anlagengröße zu Ihrem Standort passt, hängt von Verbrauch, Anschlussleistung und Anwendung ab. Wir besprechen das gerne im Erstgespräch mit Ihnen.
Kontaktieren Sie uns gerne und wir beraten Sie!

Für nahezu jede Standortanforderung gibt es die passende Tanklösung: oberirdisch aufgestellt, halb-erdgedeckt oder als überfahrbare unterirdische Lösung mit Domschacht. So bleibt auf dem Betriebsgelände maximal nutzbare Fläche – auch dort, wo Platz knapp ist.
Flüssiggasanlagen kommen in zahlreichen Gewerbe- und Industriebetrieben zum Einsatz. Sie bieten eine zuverlässige und flexible Energieversorgung, unabhängig vom Erdgasnetz oder als Ergänzung bestehender Versorgungssysteme.
Lebensmittelindustrie
Für Prozesswärme in Bäckereien, Molkereien, Fleischverarbeitung, Getränkeproduktion und weiteren lebensmittelverarbeitenden Betrieben.
Metallverarbeitung
Für Schmelzen, Glühen, Härten, Trocknen oder Brennschneiden in Gießereien, Schmieden und metallverarbeitenden Betrieben.
Landwirtschaft
Für Getreidetrocknung, Gewächshaus- und Stallheizung sowie weitere Anwendungen mit saisonal schwankendem Energiebedarf.
Logistik und Lagerhaltung
Für Hallenheizung, Staplergasversorgung und die zuverlässige Energieversorgung von Logistik- und Distributionszentren.
Bauwirtschaft
Für Bautrocknung, mobile Heizzentralen, Asphalt- und Bitumenarbeiten sowie die temporäre Energieversorgung von Baustellen.
Gewerbe- und Industrieparks
Für die zentrale Versorgung mehrerer Gebäude oder Betriebseinheiten über eine gemeinsame Flüssiggasanlage.
Vom ersten Gespräch bis zur laufenden Wartung übernehmen wir alle Schritte mit eigenem Personal – damit Ihnen immer ein Experte aus unserem Team zur Verfügung steht.
Telefonisch oder vor Ort klären wir Verbrauch, Anschlussleistung, Standort, gesetzliche Pflichten und Zeitplan.
Bei der Begehung des Aufstellortes legen wir Tankgröße, Aufstellungsart und Rohrleitungsführung fest. Bei hoher Entnahmeleistung berechnen wir zusätzlich die passende Verdampferauslegung. Sie erhalten ein verbindliches Angebot mit allen Leistungen.
Wir erstellen Bauantrag, Erlaubnisantrag für Füllstellen, BImSchG-Unterlagen ab 3 t und – bei größeren Anlagen – Störfallauswirkungsbetrachtungen mit ProNuSs- oder VDI-Modellen. Den Dialog mit der Genehmigungsbehörde führen wir für Sie.
Wir übernehmen Tiefbau, Tankaufstellung (oberirdisch, halb-erdgedeckt oder unterirdisch) und Rohrleitungsbau, montieren die Sicherheitstechnik nach TRBS 3146/TRGS 746 und führen die Druckprüfung durch. Nach erfolgreicher Abnahme erhalten Sie die Inbetriebnahmebescheinigung.
Direkt nach Inbetriebnahme übernimmt unsere Disposition die Belieferung. Die äußere Prüfung des Tanks erfolgt alle zwei Jahre, die innere alle zehn Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), die Rohrleitungsprüfung im Gewerbe alle vier Jahre. Betreut werden Sie weiterhin von denselben Spezialisten, die Ihre Anlage gebaut haben.
Die Kosten einer Flüssiggasanlage hängen von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen insbesondere die Tankgröße, die erforderliche Anschlussleistung, die Aufstellungsart (oberirdisch oder unterirdisch), der Genehmigungsaufwand sowie mögliche Zusatzkomponenten wie Verdampfer oder Sicherheitseinrichtungen. Auch die Standortbedingungen und der Umfang der Tiefbau- und Rohrleitungsarbeiten beeinflussen die Investitionskosten. Da jede Anlage individuell geplant wird, ist eine belastbare Kostenangabe erst nach einer Standortanalyse möglich. Nach der Begehung erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot mit transparenter Kostenstruktur und allen erforderlichen Leistungen.

Wir prüfen mit Ihnen Standort, Verbrauch und gesetzliche Pflichten und liefern Ihnen ein verbindliches Angebot für Ihre Flüssiggasanlage aus einer Hand. Bundesweit, mit eigenem Personal, seit über 100 Jahren.
Bis 2,9 t Fassungsvermögen ist die Anlage in jedem Bundesland in der Regel genehmigungsfrei (§ 61 MBO, Verfahrensfreie Bauvorhaben). Ab einem Fassungsvermögen von 3 t (auch bei mehreren Behältern in Summe) wird die Anlage nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig. Wir erstellen die notwendigen Unterlagen und stehen für Sie im Dialog mit der Genehmigungsbehörde.
Für Aufstellung und Betrieb gelten die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF), die TRBS 3146/TRGS 746 für ortsfeste Druckanlagen sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ab 3 t kommt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hinzu, bei größeren Anlagen auch die Störfallverordnung.
Eine Standardanlage bis 2,9 t lässt sich nach Beauftragung meist in wenigen Wochen errichten. Bei BImSchG-pflichtigen Großanlagen bestimmt das Genehmigungsverfahren den Zeitplan – hier rechnen wir typischerweise mit mehreren Monaten zwischen Auftrag und Inbetriebnahme. Den konkreten Zeitplan besprechen wir im Erstgespräch.
Ja, wenn sich die Bestandsanlage in Ihrem Eigentum befindet oder bei der Rheingas gemietet ist. Wir prüfen Anschlussleistung, Lagerkapazität und Genehmigungsstatus und planen die Erweiterung, etwa eine zusätzliche Behältergruppe, einen Verdampfer oder den Anschluss weiterer Abnehmer. Für genehmigungspflichtige Änderungen erstellen wir den Änderungsantrag.
Ja. Die Wartung und wiederkehrenden Prüfungen übernehmen dieselben Spezialisten, die Ihre Anlage gebaut haben. Im Bedarfsfall erreichen Sie unseren Sicherheitsdienst rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, unter 0800 74 34 642.
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