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Die häufigsten Fragen & Antworten zu unseren Produkten

Die Preisunterschiede verschiedener Regionen resultieren aus den unterschiedlichen Netzentgelten der Netzbetreiber.

Wenn das Datum Ihrer Kündigung nicht mit dem nächstmöglichen Lieferdatum bei Rheingas übereinstimmen sollte, werden Sie nach Ablauf Ihres derzeitigen Vertrags durch Ihren örtlichen Grundversorger beliefert. Die Versorgung mit Erdgas besteht also zu jeder Zeit. Im Anmeldeprozess geben Sie dann bitte Ihren Grundversorger als Lieferanten ein.

Die Erdgas-Preisgarantie erstreckt sich nicht auf die im Arbeitspreis enthaltene Umsatzsteuer, die Erdgassteuer, Netznutzungsentgelte, Messentgelte, die Regelenergieumlage sowie die Konzessionsabgabe in ihren jeweils gültigen Fassungen sowie denkbare künftige zusätzliche Steuern und Abgaben. Bei deren Änderung bzw. Einführung kann der Arbeitspreis auch während der Laufzeit der Erdgas-Preisgarantie entsprechend angepasst werden.

Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Erdgasnetzbetreiber. Dieser ist auch weiterhin für die Wartung sowie die Instandsetzung der Erdgasleitungen und den Erdgaszähler verantwortlich.

Um Ihnen ein individuelles Angebot erstellen zu können, benötigen wir die Anschrift der Abnahmestelle, Ihren Jahresverbrauch sowie die Kontaktdaten des Ansprechpartners.

Wenn keiner der beiden Vertragsparteien kündigt, verlängert sich der Vertrag zu den, zu diesem Zeitpunkt, gültigen Konditionen um ein Jahr.

Ja. Sobald Sie Kunde bei Rheingas sind, wird Ihnen Ihr alter Erdgasversorger die Abschlussrechnung zusenden. Aber keine Sorge: Durch den Wechsel entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier gelten die Bestimmungen des § 41 Abs. 3 EnWG.

Der Zählerstand wird turnusmäßig vom Netzbetreiber erfasst. Die Ablesung erfolgt entweder persönlich oder durch eine Ablesekarte. Die Methode obliegt dem Netzbetreiber. Rheingas bittet den Kunden, den Zähler zum Ende des Abrechnungszeitraumes abzulesen.

Die Abrechnung erfolgt in elf Abschlägen pro Jahr. Am Ende eines jeden Abrechnungszeitraumes gibt es eine Jahresabrechnung, in welcher die bereits gezahlten Abschläge verrechnet werden. Die Rechnung wird Ihnen per Post oder per Kundenportal (Registrierung und Umstellung notwendig) zugestellt. Die Bezahlung oder Vergütung erfolgt per Lastschrift oder Überweisung.

Für einen reibungslosen Wechsel benötigen wir mindestens: Zählernummer, bisherigen Versorger, Kundenname beim bisherigen Versorger sowie die Anschrift der Abnahmestelle.

Nein. Die durchgängige Versorgung mit Erdgas ist in Deutschland durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Grundversorgungsverordnung geregelt. Das bedeutet, dass Sie zu jeder Zeit mit Erdgas beliefert werden.

Die tatsächliche Umstellung verläuft völlig unbemerkt. Das Erdgas, welches bei Ihnen ankommt, ist nach wie vor das gleiche. Lediglich der Anbieter ändert sich.

Rheingas übernimmt die Kündigung für Sie. Sollten Sie selbst kündigen wollen, achten Sie bitte darauf, dass das Kündigungsdatum und das nächstmögliche Belieferungsdatum übereinstimmen. Im Falle eines Sonderkündigungsrechts müssen Sie die Kündigung immer eigenständig vornehmen, da dies von den meisten Lieferanten verlangt wird.