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Über 95 Jahre Erfahrung

Qualität von Rheingas

100% Ökostrom aus zertifizierter Erzeugung
Geprüft durch Trusted Shops
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Die häufigsten Fragen & Antworten zu unseren Produkten

Die Preisunterschiede verschiedener Regionen resultieren aus den unterschiedlichen Netzentgelten der Netzbetreiber.

Wenn das Datum Ihrer Kündigung nicht mit dem nächstmöglichen Lieferdatum bei Rheingas übereinstimmen sollte, werden Sie nach Ablauf Ihres derzeitigen Vertrags durch Ihren örtlichen Grundversorger beliefert. Die Versorgung mit Strom besteht also zu jeder Zeit. Im Anmeldeprozess geben Sie dann bitte Ihren Grundversorger als Lieferanten ein.

Die Strom-Preisgarantie erstreckt sich nicht auf die im Arbeitspreis enthaltene Umsatzsteuer, die Stromsteuer, Netznutzungsentgelte, Messentgelte, die KWKG-Umlage, EEG-Umlage, § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Umlage in ihren jeweils gültigen Fassungen sowie denkbare künftige zusätzliche Steuern und Abgaben. Bei deren Änderung bzw. Einführung kann der Arbeitspreis auch während der Laufzeit der Strom-Preisgarantie entsprechend angepasst werden.

Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Stromnetzbetreiber. Dieser ist auch weiterhin für die Wartung sowie die Instandsetzung der Stromleitungen und den Stromzähler verantwortlich.

Die Kilowattstunde ist die Einheit für elektrische Arbeit. Elektrische Arbeit beschreibt die Menge Energie, die in einem Zeitraum erzeugt oder verbraucht wird. Der Wert kWh ergibt sich also aus der Multiplikation von Leistung (kW) und Zeit (h). Ein Beispiel: Sie betreiben einen Staubsauger mit einer Leistung von 1.000 Watt (= 1 Kilowatt) über die Dauer von zwei Stunden. Der „Energieverbrauch“ liegt dann bei 2 Kilowattstunden.

Um die Messgenauigkeit von Zählern zu prüfen, werden Stromzähler in der Regel alle 16 Jahre und Gaszähler alle 8 Jahre gewechselt. Diese Überprüfung ist im Sinne des Verbraucherschutzes durch das Eichgesetz zwingend vorgeschrieben, der Wechselzeitpunkt kann jedoch abweichen.

Um Ihnen ein individuelles Angebot erstellen zu können, benötigen wir die Anschrift der Abnahmestelle, Ihren Jahresverbrauch sowie die Kontaktdaten des Ansprechpartners.

Wenn keiner der beiden Vertragsparteien kündigt, verlängert sich der Vertrag zu den, zu diesem Zeitpunkt, gültigen Konditionen um ein Jahr.

Ja. Sobald Sie Kunde bei Rheingas sind, wird Ihnen Ihr alter Stromversorger die Abschlussrechnung zusenden. Aber keine Sorge: Durch den Wechsel entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier gelten die Bestimmungen des § 41 Abs. 3 EnWG.

Der Zählerstand wird turnusmäßig vom Netzbetreiber erfasst. Die Ablesung erfolgt entweder persönlich oder durch eine Ablesekarte. Die Methode obliegt dem Netzbetreiber. Rheingas bittet den Kunden, den Zähler zum Ende des Abrechnungszeitraumes abzulesen.

Die Abrechnung erfolgt in elf Abschlägen pro Jahr. Am Ende eines jeden Abrechnungszeitraumes gibt es eine Jahresabrechnung, in welcher die bereits gezahlten Abschläge verrechnet werden. Die Rechnung wird Ihnen per Post oder per Kundenportal (Registrierung und Umstellung notwendig) zugestellt. Die Bezahlung oder Vergütung erfolgt per Lastschrift oder Überweisung.

Für einen reibungslosen Wechsel benötigen wir mindestens: Zählernummer, bisherigen Versorger, Kundenname beim bisherigen Versorger sowie die Anschrift der Abnahmestelle.

Nein. Die durchgängige Versorgung mit Strom ist in Deutschland durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Grundversorgungsverordnung geregelt. Das bedeutet, dass Sie zu jeder Zeit mit Strom beliefert werden.

Die tatsächliche Umstellung verläuft völlig unbemerkt. Der Strom, der bei Ihnen ankommt, ist nach wie vor der gleiche. Lediglich der Anbieter ändert sich.

Rheingas übernimmt die Kündigung für Sie. Sollten Sie selbst kündigen wollen, achten Sie bitte darauf, dass dasKündigungsdatum und das nächstmögliche Belieferungsdatum übereinstimmen. Im Falle eines Sonderkündigungsrechts müssen Sie die Kündigung immer eigenständig vornehmen, da dies von den meisten Lieferanten verlangt wird.

Ja, Rheingas bietet Ihnen gerne 100% Ökostrom aus zertifizierter Erzeugung an.