Rheingas dynamischer Tarif
Preiszusammensetzung und Preisbestandteile ohne Umsatzsteuer 3
Grundpreis (Jahrespreis)
- Grundpreis der Netznutzung
- Entgelt für Messstellenbetrieb
- Dienstleistungsentgelt der Rheingas
Arbeitspreis (je kWh)
- Stromsteuer
- Arbeitspreis Netznutzung
- Konzessionsabgabe
- Umlagen und Aufschläge nach § 12 Abs. 1 EnFG
- Aufschlag für besondere Netznutzung/§ 19 StromNEV-Umlage
- Kosten für Vertrieb, Beschaffungsnebenkosten, Risiko
Börsenpreis1 (dynamisch je kWh)
- Stündlich aktueller Börsenpreis der EEX
- Market Results | EPEX SPOT
Gegenüberstellung
Dynamischer Tarif
Klassischer Tarif
Preiszusammensetzung
Preisentwicklung der letzten 12 Monate
Entwicklung des Ø-Börsenpreises der EPEXSPOT der letzten 12 Monate (netto). Ihr individueller Börsenpreis kann davon abweichen. Weitere Informationen zur Entwicklung der Börsenpreise finden Sie unter netztransparenz.de3
Intelligentes Messsystem
Der Abschluss eines Stromliefervertrags mit dynamischem Tarif setzt voraus, dass an der betroffenen Entnahmestelle spätestens zum Lieferbeginn ein sog. intelligentes Messsystem (vgl. § 2 Satz 1 Nr. 7 Messstellenbetriebsgesetz) verbaut ist.
Wenn an Ihrer Lieferstelle noch kein intelligentes Messsystem vorhanden ist, können Sie dies unmittelbar bei einem Messstellenbetreiber Ihrer Wahl, auch bei Ihrem Stromversorgungsnetzbetreiber als sog. grundzuständigen Messstellenbetreiber, oder über uns beauftragen.
Die jährlichen Kosten, die aufgrund des intelligenten Messsystems für Sie als Anschlussnutzer verbunden sind, richten sich nach Ihrem Jahresverbrauch. Die vom grundzuständigen Messstellenbetreiber einzuhaltenden Preisobergrenzen hierfür sind in § 30 Abs. 1 und Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz geregelt.
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1. Der Börsenpreis je Kilowattstunde ist variabel und entspricht den Stundenpreisen der für Deutschland geltenden Day-Ahead Auktion an der Strombörse EPEX Spot SE. Die stündlichen Börsenpreise für den Folgetag sind ab 18:00 Uhr einsehbar im Kundenportal der Rheingas unter Mein Rheingas Kundenportal. Weitere Informationen zur Ermittlung des Börsenpreises sind in Ziffer 5.1 der AGB zu finden.
2. Bei fehlender Kündigung verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.
3. Der Link zu den einsehbaren historischen stündlichen Spotmarktpreisen dient allein zur Veranschaulichung der Preisschwankungen auf dem Spotmarkt. Die auf netztranzparenz.de angegebenen Spotmarktpreise ergeben sich aus den stündlichen Preisen und Mengen aller Strombörsen. Die Berechnung des dort veröffentlichten mengengewichteten Stundenpreises erfolgt entsprechend § 3 Nr. 42a EEG wie folgt: Das Handelsvolumen (Summe aus Kauf- und Verkaufsmengen für die Preiszone Deutschland) der jeweiligen Strombörse wird für jede Stunde mit dem entsprechenden Preis der jeweiligen Strombörse multipliziert. Die Summe dieser Beträge wird durch die Summe der Handelsvolumina aller Strombörsen in dieser Stunde geteilt. Daher können die dort veröffentlichten historischen stündlichen Spotmarktpreise von den entsprechenden historischen Stundenpreisen der Day-Ahead-Auktionen der EPEX SPOT im Marktgebiet DE-LU gegebenenfalls abweichen. Rheingas übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dort veröffentlichten Inhalte.