Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020
Inhaltsverzeichnis
- Veränderter Mehrwertsteuersatz
- Was muss der Kunde tun, um von der Senkung der Mehrwertsteuer zu profitieren?
- Warum bleibt der monatliche Abschlag immer noch der gleiche?
- Verändert sich die Vertragslaufzeit auf Grund der Preissenkung?
- Wie lange bleibt die Mehrwertsteuer gesenkt?
- Was passiert mit den Rechnungen nach dem 31.12.2020?
Veränderter Mehrwertsteuersatz
Im Zuge des Konjunkturpaketes der Bundesregierung sinkt ab 1. Juli 2020 die Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 %, bzw. von 7 % auf 5 %. Alle Rheingas-Leistungen werden regulär mit 19 % besteuert, daher kann hier die Senkung der MwSt. auf 16 % greifen. Diese Maßnahme gilt voraussichtlich bis zum 31.12.2020.
Die Ersparnis aus der gesenkten Steuer geben wir 1 zu 1 an unsere Kunden weiter. Das gilt sowohl für Einmalpreise und monatliche Grundpreise bei Verträgen als auch für Preise bei Dienstleistungen und Produkten. Laufende monatliche Abschläge oder Raten bleiben jedoch unverändert.
Was muss der Kunde tun, um von der Senkung der Mehrwertsteuer zu profitieren?
Nichts. Rheingas berechnet automatisch ab 01.07.2020 bis voraussichtlich 31.12.2020 die Preise mit der niedrigen Mehrwertsteuer. Dieser wird dann direkt auf den Rechnungen ausgewiesen.
Ausnahmen:
Leistungen und Produkte, die der Kunde bereits vor dem 01.07.2020, die Rechnung aber erst nach dem 01.07.2020 erhalten haben, werden mit dem MwSt.-Satz von 19% berechnet. Hier gilt der Zeitpunkt der Leistungserbringung und nicht der Rechnungsstellung.
Für unsere Erdgas/Strom Kunden wurde eine schriftliche Abfrage der Zählerstände für den Stichtag 30.06.2020 versendet.
Anhand dieser Zählerstände wird in der Jahresabrechnung oder Schlussabrechnung eine exakte Verbrauchsabgrenzung (kWh) für den jeweiligen Steuerzeitraum vorgenommen.
Sollte kein Zählerstand gemeldet werden, wird eine systemseitige Schätzung der anteiligen Verbrauchsmengen vorgenommen.
Warum bleibt der monatliche Abschlag immer noch der gleiche?
Abschläge werden abhängig des Verbrauches festgelegt. Erst mit der Jahresendabrechnung wird die entsprechende Mehrwertsteuer ausgewiesen. In der Jahresendabrechnung wird dann ab dem 01.07.2020 der verringerte Mehrwertsteuersatz angesetzt und abgebildet.
Verändert sich die Vertragslaufzeit auf Grund der Preissenkung?
Nein, die Senkung der Mehrwertsteuer hat keinen Einfluss auf die Vertragslaufzeit.
Wie lange bleibt die Mehrwertsteuer gesenkt?
Ab dem 01.01.2021 ändert sich die Mehrwertsteuer voraussichtlich wieder auf 19%.
Was passiert mit den Rechnungen nach dem 31.12.2020?
Zum 01.01.2021 wird voraussichtlich die Mehrwertsteuer wieder zurück auf 19% angehoben. Zusammen mit der Erhöhung wird dann auch wieder ein höherer Rechnungsbetrag ausgewiesen.