Elektriker beim Prüfen der Photovoltaik-Anlage kurz vor Sonnenuntergang.

Direktvermarktung von Strom: Erzeugen, Verkaufen & Profitieren

Sie möchten Ihren PV-Strom verkaufen? Mit der Direktvermarktung Photovoltaik erzeugten Strom verkaufen!

Entdecken Sie die Vorteile der Direktvermarktung von Strom: Erzeugen Sie Ihren eigenen Strom, vermarkten Sie ihn direkt an der Strombörse und profitieren Sie von den Erlösen.

Mit diesem innovativen Ansatz können Sie Ihre Investitionen in Erzeugungsanlagen finanziell planbar gestalten. Egal, ob es um Solarenergie, Windkraft oder andere erneuerbare Energien geht.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre erzeugte Energie gewinnbringend zu verkaufen. Nutzen Sie die Schwankungen von Angebot und Nachfrage, um höhere Preise bei hoher Nachfrage zu erzielen. Und das Beste daran ist, dass Ihnen eine Mindestvergütung garantiert wird, um auch bei niedrigeren Preisen abgesichert zu sein.

Verpassen Sie nicht die Chance, Ihren eigenen Strom zu erzeugen, zu verkaufen und davon zu profitieren - steigen Sie ein in die Welt der Direktvermarktung!

Was ist Strom-Direktvermarktung?

Seit 01.01.2016 müssen Sie mit einer Erzeugungsanlage ab 100 kW installierter Leistung verpflichtend an der Stromdirektvermarktung teilnehmen ("Verpflichtende Direktvermarktung"). Dies betrifft erzeugten Solarstrom aus PV-Anlagen ab 100 kWp installierter Leistung insofern Sie attraktive Erlöse für den eingespeisten Solarstrom als Einspeisevergütung erhalten möchten.

Diese Dienstleistung der Stromvermarktung an der Strom-Börse übernimmt ein Dienstleister - ein "Direktvermarkter" für den Anlagenbetreiber. Der Dienstleister übernimmt alle wesentlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vermarktung des Stroms und erhält hierfür ein Dienstleistungsentgelt vom Anlagenbetreiber. 

Vor dieser Zeit gab es nur die Stromvermarktung als gesetzlich garantierte Einspeisevergütung für erzeugten Solarstrom aus der erhobenen EEG-Umlage, welche der Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber ausgezahlt hat.

Das neue Marktdesign bedeutet, dass der produzierte Strom nicht mehr pauschal mit fixem Vergütungssatz ausgezahlt wird, sondern der Strommarkt aktiv von einem Direktvermarkter gestaltet wird, welcher Angebot und Nachfrage auf dem Strommarkt zusammenbringt.

Aber auch für Betreiber von Bestandsanlagen kann ein Umsteigen auf die optionale Direktvermarktung in Abhängigkeit von der Anlagengröße und erzielbarem Marktpreis lohnend sein. Theoretisch können auch kleinere PV-Anlagen an der Direktvermarktung teilnehmen, jedoch übersteigen dort oft die Zusatzaufwendungen die potenziellen Mehr-Erträge.

Ihre Vorteile

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Zusätzliche Einnahmen
Chance auf höhere Erlöse bei hohen Strombörsenpreisen

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Garantierte Mindestvergütung
Absicherung bei fallenden Preisen

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Zusätzliche Vergütung
beim freiwilligen Wechsel von Bestandsanlagen in die Direktvermarktung erhalten Betreiber 0,4 ct/kWh Managementprämie
(Voraussetzung Inbetriebnahme der Anlage vor dem 01.01.2016)

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Das Marktprämienmodell: Finanzielle Planbarkeit & Ausgleichszahlungen

Erzeugte Mengen werden an der Strombörse vermarktet, die Erträge unterliegen somit preislichen Schwankungen je nach Angebot und Nachfrage. Um jedoch Investitionen in Erzeugungsanlagen finanziell planbar zu gestalten, gibt es je nach Anlagengröße und Inbetriebnahme-Zeitpunkt einen fest anzulegenden Wert.

Der anzulegende Wert definiert eine Art Mindestvergütung, die ein Anlagenbetreiber als Untergrenze seiner Einspeisevergütung als Erlöse kalkulieren kann. Somit kann man bei hohen Preisen von hoher Nachfrage profitieren, und fällt aber auf der anderen Seite nicht unter die Mindestvergütung. 

Sollte der Strommarkt einmal niedrigere Preise für den eingespeisten Strom erlösen wird die Differenz zwischen der Mindestvergütung und dem Börsenpreis vom örtlichen Verteilnetzbetreiber an den Anlagenbetreiber ausgezahlt. Diese Ausgleichszahlung heißt Marktprämie (Marktprämienmodell).  

Alle Anlagen mit Inbetriebnahmedatum vor dem 01.01.2016 können optional in die Direktvermarktung wechseln. Dafür erhalten sie zusätzlich zur EEG-Vergütung die sogenannte Managementprämie. Diese Art "Bonus" variierrt je nach Energieart. Die Vergütungszusammensetzung gilt bis zum Ende des 20-jährigen Förderzeitraums. 

Der "Anzulegender Wert" ist ein per EEG gesetzlich festgelegter Vergütungssatz für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Der Wert variiert für verschiedene Energiearten wie Windkraft, Solar und Wasserkraft oder KWK Anlagen. Er stellt im Rahmen der Direktvermarktung eine Art "Mindestvergütung" dar. Sollte der erzielte Verkaufspreis für die Energie innerhalb der Direktvermarktung höher sein als der anzulegende Wert, so profitiert der Anlagenbetreiber hiervon. Seine preisliche Rückfall-Ebene im Falle niedrigerer Preise als der anzulegende Wert bleibt der anzulegende Wert abzüglich des Direktvermarktungsentgeltes.

Die Marktprämie gleicht die eventuelle Preisdifferent zwischen Marktwert und anzulegendem Wert aus. Marktprämie und Managementprämie wird vom Netzbetreiber ausbezahlt.

Die monatlichen Referenzmarktwerte dür die unterschiedlichen erneuerbaren ENergieträger sind hier abrufbar. Je nach Energieart werdenunterschiedliche Preise erzielt. Der Marktwert abzüglich des Direktvermarktungsentgeltes wird vom Direktvermarkter ausbezahlt.

Was können Betreiber von Bestandsanlagen tun?

Auch mit Ihrer bestehende Erzeugungsanlagen mit historisch höheren Vergütungssätzen können freiwillig in die Direktvermarktung ("freiwillige Direktvermarktung") wechseln und von Zusatzerlösen profitieren, denn die Marktprämie sichert Sie ab.

Als Betreiber einer Bestandsanlage entscheiden Sie selbst wie Sie Ihren Strom verkaufen. Entweder verkaufen an den Verteilnetzbetreiber mit fixer Förderung durch das EEG oder Sie lassen ihren Strom über einen Direktvermarkter an der Strombörse vermarkten mit der Chance auf Zusatzerlöse.

Ihre Rückfallebene / Untergrenze der Vergütung stellt immer den anzulegenden Wert dar. Die Direktvermarktung bietet Ihnen zudem höhere Erlöschancen und die Möglichkeit zur risikofreien Teilnahme am freien Strommarkt.

Post-EEG Vermarktung

Insbesondere Betreiber von ausgeförderten Erzeugungsanlagen die eine "Post-EEG-Vergütung" für ihre erzeugte Energie nach Ablauf der 20 Jahre lang garantieren EEG Vergütung anstreben, haben so weiter Chancen auf attraktive Mehrerlöse. Hierfür gibt es die "Sonstige Direktvermarktung". 

Im Gegensatz zur EEG-Direktvermarktung nach Marktprämienmodell haben Sie bei der Sonstigen Direktvermarktung keinen Anspruch auf eine garantierte Mindest-Vergütung. Diese Anlagen sind nicht-EEG-förderfähig, nehmen nicht an einer Ausschreibung zur Festsetzung des anzulegenden Wertes teil oder haben eine ausgelaufene EEG-Förderung ("Post-EEG-Anlagen").

Eine Eigenheit der "Sonstigen Direktvermarktung" ist das Entfallen des Doppelvermarktungsverbots, hier kann die Grünstromeigenschaft dieses "Post-EEG-Stroms" als Herkunftsnachweis separat vermarktet werden. 

Sonstige Direktvermarktung

Am Ende der Laufzeit der garantierten EEG-Vergütung werden EEG-Erzeugungs-Anlagen zu sogenannten "Post-EEG-Anlagen" und können auf die "Sonstige Direktvermarktung" umgestellt werden. Hierfür ist vom Anlagenbetreiber aktiv ein Direktvermarkter zu beauftragen und für die nötigen technischen Voraussetzungen zu sorgen.

Insbesondere heißt dies Einbau unabdingbarer Fernwirktechnik und Leistungsmessung an der Erzeugungseinheit. Eine registrierende Gesamt-Erzeugungsmessung – kurz "RLM" ist einzurichten und die Anlage muss fernsteuerbar gemacht werden (Ermöglichung der Steuerung durch Netzbetreiber und Direktvermarkter).

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Direktvermarktung mit Eigenverbrauchsanteil:
Messkonzept Überschusseinspeisung

Auch eine Direktvermarktung von PV-Anlagen bzw. Solaranlagen mit Eigenverbrauchsanteilen mit Restrombezug aus dem öffentlichen Netz ist möglich. Die Einspeisevergütung für die Vermarktung des erzeugten Stroms variiert hier jedoch im Vergleich zu Voll-Einspeiser-Anlagen aufgrund der schlechteren Prognostizierbarkeit des produzierten Stroms

Der Eigenverbrauchsanteil am erzeugten Strom der ins öffentliche Netz eingespeist werden soll ist im Messkonzept Überschuss/-bzw. Teileinspeisung nicht vorhersehbar. Als Prognosebasis bei erneuerbaren Energien (z.B. Solaranlage mit Photovoltaik) dienen vorrangig die Wetter- und Anlagendaten. Gute Strombörsenpreise basieren auf einer guten Prognostizierbarkeit der Energie. 

Die Vergütung wird in Abhängigkeit vom Eigenverbrauchsanteil entweder zum Börsen Spotpreis (Anlagen mit Eigenverbrauch) oder zum technologiespezifischen Monatsmarktwert (Voll-Einspeiser) vergütet. 

Fernsteuerbarkeit: Anlagenzugriff & Überwachung durch den Direktvermarkter

Da regenerative-Anlagen wie Windräder oder Photovoltaik-Anlagen vom Wetter abhängig sind, schwanken die Einspeiseleistungen. Um generell Strom direktvermarkten zu können, müssen Sie für die gesetzlich geforderte Fernsteuerbarkeit der Erzeugungsanlage sorgen.

Weiterhin ist zwingend eine registrierende Leistungsmessung in der Anlage einzubauen (RLM-Messung). Eine direktvermarktete Erzeugungsanlage muss vom Direktvermarkter ferngesteuert werden können (technische Möglichkeit zur Abriegelung und Einsicht der IST-Einspeiseleistung).

Ein Direktvermarkter braucht somit Zugriff und Einsicht in die IST-Leistung und Stromproduktion, um die Anlagen optimal vermarkten zu können. Um dies technisch sicherzustellen wird sogenannte Fernwirktechnik in der Anlagensteuerung der Erzeugungsanlage installiert. Die Installation der Fernwirktechnik übernimmt einer unserer Servicepartner. 

Die Fernsteuerbarkeit wird belegt und nachgewiesen durch das Stromnetzbetreiber Formblatt "Erklärung der Fernsteuerbarkeit". Dieses leitet der Direktvermarkter an den Netzbetreiber weiter.

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Redispatch 2.0 (RD2.0)

Redispatch?! Wie bitte was ist das? Der Begriff beschreibt ein Instrument zur Sicherung der allgemeinen Stromnetzstabilität. 

Am 01. Oktober 2021 trat der Redispatch 2.0 in Kraft und Betreibende von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien > 100 kWp müssen neuen Aufgaben nachkommen. Die Aufgaben bestehen im wesentlichen darin den Netzbetreibern Daten über Ihre Anlagen zur Verfügung zu stellen, so dass diese wiederum Prognosen und Stromnetzrelevante Berechnungen anfertigen können.

Relevante Daten sind Stammdaten und laufende Änderungen und vor allem Nichtverfügbarkeiten von Leistungen. Hierbei sollen sämtliche dezentrale Erzeugungsanlagen ab 100 kW auf einer Kommunikations-Plattform überblickend und steuerbar abgebildet werden. Auf dieser Plattform kommunizieren die Netzbetreiber und die Anlagenbetreiber über den aktuellen verfügbaren Anlagenzustand hinsichtlich verfügbarer Leistung und erforderlicher Leistung im Stromnetz.

Durch diese Transparenz können Engpässe früh erkannt und durch gezielte Eingriffe gegengesteuert werden. Somit ist der Redispatch 2.0 ein ganz wesentlicher Baustein der Energiewende im Zuge der Transformation von einer zentralen Energieversorgung hin zu einer dezentralen Energieversorgung.

Durch den Redispatch 2.0 können bei Bedarf und nach Anweisung des Netzbetreibers auch Betreibende von Anlagen der erneuerbaren Energien für eine Verschiebung ihrer geplanten Stromproduktion zur Vermeidung von Netzengpässen herangezogen werden ("Netzengpass-Management").

Konkret bedeutet das, dass alle Erzeugungsanlagen ab 100 kW Leistung künftig im Falle eines drohenden Netzengpasses abriegelbar sein müssen. Ziel ist es somit, die Netzführung zu optimieren und Kosten für die Behebung von Netzengpässen zu reduzieren.

Detaillierte Infos zum RD2.0 finden Sie vor allem in unserem White Paper RD 2.0 in unserem Downloadbereich.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!

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Schritt für Schritt zu Ihrer Direktvermarktung

Ihr Weg zur Direktvermarktung wird durch fünf grundlegende Schritte definiert:

Gehen Sie zum Erlösrechner.

Durch die Eingabe weniger Anlagendaten, wie die Leistung und Erzeugungsart, lassen sich die geschätzten Direktvermarktungserlöse und das Vermarktungsentgelt ganz einfach berechnen.

Klicken zum nächsten Schritt auf "Berechnen".

Geben Sie die Stammdaten Ihrer Anlage ein und erhalten Sie Ihr individuelles Angebot.

Nach Eingabe Ihrer Anlagendaten wird ein individueller Vertrag generiert und ihnen per E-Mail automatisch zugesendet. Weiterhin erhalten Sie mit gleicher Email einen Zugang zum Direktvermarktungs-Kunden-Online-Portal.

Dort können Sie den gesamten Vorgang bis zur Anmeldung Ihrer Anlage digital verfolgen. Im Online-Portal kann der Status sowie der Direktvermarktungsvertrag direkt eingesehen werden. Den Portal Zugang richten Sie sich selbst per Link ein.

Ihre Zugangsdaten zum Direktvermarktungs-Portal erhalten ebenfalls per E-Mail.

Nach Durchsicht und Prüfung des Direktvermarktungsangebotes Ihrerseits, kann das unterzeichnete Angebot als Dokument direkt im Portal hochgeladen werden.

Daraufhin werden weitere Informationen (Stammdaten) zur Anlage benötigt, die ebenfalls im Portal Ihrerseits zu hinterlegen sind.

Jeder Direktvermarktungskunde benötigt eine für den Direktvermarkter zugängliche Fernsteuereinrichtung. Der Anlagenbetreiber gibt hierzu die im Portal angefragten Informationen an.

Die hinterlegten Kontaktdaten für die Fernsteuerbarkeit werden anschließend an einen Servicepartner weitergeleitet. Es erfolgt eine technische Abstimmung bzgl. der Anbindung und Fernsteuerbarkeit der Anlage.

Sobald die Fernsteuerbarkeit hergestellt ist und das Abnahmeprotokoll des Dienstleisters vorliegt, erhält der Anlagenbetreiber die "Erklärung der Fernsteuerbarkeit", welche er unterschrieben wieder im Portal hochlädt.

Der Direktvermarkter leitet dann das Formular an den örtlich zuständigen Netzbetreiber weiter, damit der Anlagenbetreiber zum Direktvermarktungsstart seine volle Vergütung erhält. Bevor der Strom einer EE-Anlage direktvermarktet wird, muss zudem ein Lastgangzähler (registrierende Leistungsmessung RLM-Zähler), installiert werden.

Je nach technischem Stand der Anlage kann dieser bereits installiert sein, ansonsten muss er beantragt werden. Ohne Fernwirktechnik oder ohne RLM-Zähler kann eine Direktvermarktung nicht erfolgen.

Sobald der Anlagenbetreiber alle notwendigen Daten im Portal vervollständigt hat, gibt er die Anlage zur Anmeldung an den Netzbetreiber frei. Der Direktvermarkter kümmert sich in Folge um die Anmeldung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bestätigt der Netzbetreiber die Anmeldung, wird der Anlagenbetreiber über das Portal darüber informiert. Der Anlagenbetreiber hat damit die Direktvermarktung erfolgreich implementiert und erhält ab dem Folgemonat jeden Monat seine Erlöse aus der Direktvermarktung.

Im Falle des Marktprämienmodells bekommt er dabei vom Netzbetreiber die Marktprämie und vom Direktvermarkter den Marktwert bzw. Spotpreis überwiesen.

Wichtige Fristen

Nachweis der Fernsteuerbarkeit

Bitte berücksichtigen Sie die Einhaltung der Fristen zum Nachweis der Fernsteuerbarkeit. Laut EEG ist die Fernsteuerbarkeit bei Neuanlagen spätestens bis zum Ende des auf die Inbetriebnahme folgenden Monats einzurichten.

Bei einem Wechsel von einem anderen Direktvermarkter oder in die Sonstige DV sogar mit Beginn der Direktvermarktung!

Anmeldung zur Direktvermarktung beim Netzbetreiber

Die Anmeldung zur Direktvermarktung bedarf immer einer gewissen Vorlaufzeit, sonst droht der Verlust von Einspeisevergütungen!

Die genauen Fristen hängen sowohl vom geplanten Datum der Inbetriebnahme ab sowie von der Frage, ob es sich um eine An- oder Ummeldung in die Direkt-    vermarktung handelt. Vier verschiedene Fälle der Fristeinhaltung werden unterschieden.

Zur Klärung der Fristen sprechen Sie uns einfach an. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ.

Wollen Sie Ihren Strom direkt vermarkten und von finanziellen Vorteilen profitieren?

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Häufig gestellte Fragen

Nein, es ist nicht möglich, auf die FWT zu verzichten. Diese ist zum Einem notwendig, damit die Redispatch 2.0 Pflichten von uns übernommen und auch prozesskonform umgesetzt werden können und zum Anderen ist es eine gesetzliche Vorgabe des EEG. Lediglich bei Post-EEG Anlagen bis zu einer Anlagengröße von 99 kWp ist ein Verzicht auf die Fernsteuerbarkeit möglich.

Die ¼-stündlichen Spotpreise der letzten Monate stehen nicht öffentlich zur Verfügung, sondern müssen separat von Datenanbietern gekauft werden. Auf der Seite https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte gibt es zumindest den durchschnittlichen Spotpreis der letzten Monate als Anhaltspunkt der historischen Preise.

 

Hinweise zur Nutzung des Angebotsrechners: Bei unserem eingebundenen Interconnector Angebotsrechner handelt es sich um ein verlinktes Modul eines Drittanbieters. Bitte beachten Sie, dass der Drittanbieter (Interconnector GmbH bzw. das mit Interconnector verbundene Unternehmen EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe) ein eigenes Tracking-Skript benutzt und Cookies verwendet. Mehr Informationen finden Sie in ihrer Datenschutzerklärung.

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