Gasprüfung Wohnmobil & Wohnwagen: Maximale Sicherheit auf Reisen

Bringen Sie Ihr Wohnmobil in Topform!

Entdecken Sie, warum eine Gasprüfung für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen unerlässlich ist, um Ihr Zuhause auf Rädern sicher zu halten. Mit unseren Tipps reisen Sie sorgenfrei!

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Für privat genutzte Wohnmobile & Wohnwagen

Wer sicher mit dem Wohnmobil reisen möchte, muss regelmäßig eine Hauptuntersuchung (HU) vom TÜV durchführen lassen. Für Wohnmobile mit Flüssiggasanlage war früher für das Bestehen der Hauptuntersuchung eine gültige Bescheinigung über eine sichere und einwandfrei funktionierende Gasanlage notwendig.

Für Wohnwagen galt diese Pflicht nicht, wurde aber empfohlen. Im Januar 2020 wurde die Notwendigkeit der Prüfung der Flüssiggasanlage im Wohnmobil vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ausgesetzt und seit April 2022 gänzlich von der HU entkoppelt. Seit Januar 2023 sollte eine neue Regelung vorgestellt werden – diese steht bis heute (Stand September 2023) noch aus. 

Die Sachlage zur G 607 Gasprüfung

Die Pflicht, die Wohnmobil-Gasprüfung bei der Hauptuntersuchung durchführen lassen, ist entfallen. Fehlt eine gültige Prüfbescheinigung für die Gasanlage kann eine TÜV-Plakette ausgestellt werden, wenn das Fahrzeug einwandfrei ist.

Das heißt, die Prüfbescheinigung ist nicht mehr Voraussetzung für den Erhalt einer TÜV-Plakette. Die Pflicht zur Gasprüfung im Rahmen der HU wurde zunächst bis Januar 2023 außer Kraft gesetzt.

Beim Wohnwagen war das bereits vorher so, dort konnte auch schon in der Vergangenheit die HU ohne Gasprüfung erfolgen. Das BMDV arbeitet an einer neuen Rechtsgrundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen. Die neue Rechtsgrundlage befindet sich zurzeit noch in Arbeit

Ziel ist, dass es keine Plakette ohne Gasprüfung geben soll und somit die Pflicht zur Gasanlagen- und Gastankprüfung beim Wohnmobil wieder eingesetzt wird. Neu wird dann sein, dass auch Wohnwagen dieser Pflicht unterliegen. In welchem Turnus die Prüfung erfolgen soll steht auch noch aus.

Bedeutung & Notwendigkeit der Gasprüfung G607

Wohnmobile mit Flüssiggas an Bord sind trotzdem zur regelmäßigen Gasprüfung verpflichtet. Die rechtlichen Grundlagen sind Technische Regeln Flüssiggas (TRF), EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG, DIN EN 1949 und das Arbeitsblatt Technische Regeln DVGW G 607. 

Diese Prüfung ist aus unterschiedlichen Gründen wichtig: 

  • Die sachgerechte Gasprüfung minimiert das Risiko von Gasunfällen, erkennt Leaks und Defekte oder eine unsachgemäße Installation.  
  • Wird die Gasanlage regelmäßig überprüft, erhört das die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. 
  • Mängel an der Gasanalage im Wohnwagen oder im Wohnmobil gefährden – besonders bei einem Unfall – Menschenleben und Sachwerte. Es besteht sonst Vergiftungs- und Explosionsgefahr. 
  • Die Prüfung dient als Sorgfaltsnachweis und dokumentiert sichtbar den sicheren und einwandfreien Zustand der Anlage. Im Schadensfall kann die Versicherung bei Fehlen der Prüfung den Kasko-Schutz verweigern
  • Zusätzlich werden Camper ohne gültige Gasprüfung an vielen Campingplätzen abgewiesen
Brühl, Wesel, Dresden & Krakow: Hier können Camper die G 607-Prüfung durchführen lassen.

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Was wird geprüft?

Bei der G 607-Prüfung erfolgt die Drucküberprüfung der Gasanlage, es werden alle Leitungen, angeschlossener Geräte und technische Bauteile überprüft. Es werden u.a. geprüft: 

  • Halterung der Gasflaschen
  • Lüftungsöffnung im Gaskasten 
  • Gasdichtigkeitsprüfung
  • Sicherheitsventile 
  • Funktionalität der Geräte 
  • Abgasrohre, Filter, Abluft

Anschlussschläuche und Druckminderer dürfen laut Technischen Regel G 607 (A) nicht älter als 10 Jahre sein. Daher werden auch alle Druckregelgeräte, automatische Umschalteinrichtungen und Schlauchleitungen überprüft. Dabei gilt das Herstellerdatum, also das Baujahr der Armaturen, nicht das Einbaudatum. 

Vor der ersten Inbetriebnahme der Gasanlage muss in jedem Fall durch einen Sachverständigen die Gasprüfung durchgeführt werden. Danach erfolgt die Prüfung im Turnus alle zwei Jahre. Immer wenn ein Gerät ausgetauscht, neu installiert oder repariert wird, ist eine neue Gasprüfung erforderlich. 

Nach der Prüfung stellt der zertifizierte Prüfer eine Prüfplakette aus und dokumentiert das Bestehen in der Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch). 

5 Tipps für eine stressfreie G 607 Gasprüfung

Da das überarbeitete Regelwerk noch aussteht, sind auch noch nicht die endgültigen Prüfkriterien festgelegt und welche Fahrzeuge alle eine Gasprüfung gemäß G607 benötigen. Allgemein gilt, ist eine Gasanlage im Fahrzeug verbaut, wird die Gasprüfung empfohlen.

Steht die nächste Gasprüfung an, gibt es einige Punkte, die Sie vorbereiten können:  

  • Stellen Sie sicher, dass alle Campinggas-Flaschen gefüllt und angeschlossen sind. 
  • Kontrollieren Sie, ob alle Geräte (z.B. Gaskühlschrank) angeschlossen und betriebsbereit sind. 
  • Alles dabei? Bringen Sie das gelbe Prüfbuch mit (auch Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung). 
  • Haben Sie neue Geräte eingebaut, bringen Sie die Zertifikate mit, damit diese ins gelbe Prüfbuch eingetragen werden können. 
  • Wann wurden der Druckminderer und Anschlussschlauch das letzte Mal ausgetauscht? Unabhängig vom Zustand, müssen sie spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum ausgetauscht werden (unterliegt der europäischen Norm EN 1949 und EN. 12864/13786). 

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Kosten einer Gasprüfung

Die Kosten für die Gasprüfung können variieren und hängen vom Prüfumfang und der eingebauten Gasgeräte/Gasanlage ab. Eine vorschriftsmäßige Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen gemäß DIN EN 1949 / DVGW-Arbeitsblatt G 607 kann von Rheingas, dem Hersteller der Wohnmobile, zertifizierten Werkstätten oder direkt bei TÜV, DEKRA oder GTÜ durchgeführt werden. Preise bekommen Sie auf Anfrage.

Durch die ausstehende Neuregelung erhofft sich der Gesetzgeber sinkende Preise, da dann die Prüfung auch von unabhängigen Prüfern durchgeführt werden kann. Ob das passiert, ist aber noch nicht absehbar.  

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Häufig gestellte Fragen

Die Gasprüfung sollte niemals selbst durchgeführt werden. Eine eigenständige Überprüfung der Gasanlage ist nicht gleich der vorgeschriebenen Gasprüfung G 607.

Kann im Falle eines Unfalls keine bestandene Prüfung nach Arbeitsblatt G 607 der DVGW nachgewiesen werden, kann das als grobe Fahrlässigkeit gelten und der Versicherungsschutz entfallen. 

Laut Arbeitsblatt G 607 der DVGW ist die Prüfung einer Gasanlage alle zwei Jahre Pflicht sowohl im Wohnmobil als auch im Wohnwagen. Deswegen ist von einer Überziehung der Gasprüfung abzuraten.