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Sicherheit & Prüfungen von Privatkunden-Flüssiggastanks
Verantwortlich für die tatsächliche Durchführung dieser regelmäßigen Prüfungen ist der Betreiber der Flüssiggasanlage. Dieser beauftragt (je nach Prüfung) zugelassene Überwachungsstellen. Zudem führen Flüssiggas-Spezialisten auf Wunsch des Betreibers der Flüssiggasanlage alle notwendigen Prüfmaßnahmen durch. Rheingas nimmt äußere Prüfungen, Rohrleitungsprüfungen und Zähleraustausche vor.
Kurzüberblick Gastank Prüfungen
Kurz zusammengefasst, müssen alle oberirdischen Flüssiggastanks oder unterirdischen Flüssiggastanks (auch Erdtanks genannt) alle 2 Jahre äußerlich geprüft werden. Alle 10 Jahre ist eine innere Prüfung sowie eine Rohrleitungsprüfung vorgeschrieben. Sollte in der Flüssiggasanlage ein Zähler verbaut sein, wird dieser seitens des Flüssiggasvertragspartners (Rheingas) alle 8 Jahre getauscht. Je nach Anlage können noch weitere Prüfungen notwendig sein.
Häufig gestellte Fragen
Sie haben jederzeit die Möglichkeit uns hier zu kontaktieren und einen kostenlosen, unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
Keine Sorge! Die Versorgung mit Flüssiggas als umweltschonender Energieträger ist durch ein dichtes Versorgungsnetz bei Rheingas garantiert. Flüssiggas ist zukunftssicher, da es sowohl bei der Rohölverarbeitung in Raffinerien als auch bei der Erdgas- und Rohölförderung gewonnen wird.
Rheingas liefert Ihnen die gewünschte Menge Flüssiggas zuverlässig und problemlos ohne Verschmutzung und Geruchsbelästigung. Die Lieferung erfolgt in Straßentankwagen zur jeweiligen Verwendungsstelle.
Bei Rheingas können Sie problemlos einen Tank mieten. Schauen Sie in unseren Tarifmodellen nach.
Im Vergleich zu einer Ölheizung ist der Investitionsaufwand einer Flüssiggasheizung wesentlich geringer. Das Flüssiggasgerät kann explizit gesteuert und hocheffizient eingesetzt werden. Dadurch sinken der Energieverbrauch und somit auch Ihre Energiekosten.