Senden Sie uns einfach per E-Mail und unter Angabe Ihrer Kundennummer eine Kopie Ihres Kaufbelegs für die neue Brennwerttherme.

Neue Brennwerttherme einbauen und Zuschuss sichern
Profitieren Sie jetzt von unserem 300 EUR Zuschuss bei der Installation einer neuen Brennwerttherme in diesem Jahr!
Wir unterstützen Sie dieses Jahr beim Einbau einer neuen Heizung!
Ihre Brennwerttherme ist aber älter als 20 Jahre und Sie wollen auch in Zukunft weiterhin günstig und sicher mit Flüssiggas von Rheingas heizen?
Kein Problem: Wenn Sie noch in diesem Jahr Ihre alte Therme durch eine moderne Flüssiggas-Brennwerttherme ersetzen, können Sie bis zum Jahr 2045 weiterhin ausschließlich mit Flüssiggas heizen. Bis Ende 2023 dürfen Gasheizungen ohne Einschränkungen eingebaut werden. Auch nach 2045 können Sie Ihre erneuerte Heiztherme weiter verwenden, beispielsweise mit 100 Prozent BioLPG und zusätzlich in der Kombination mit einer Wärmepumpe.
Nutzen Sie diese Jahr noch die Gelegenheit und ersetzen Sie Ihre Flüssiggas-Brennwerttherme!
Rheingas bezuschusst Ihre Entscheidung mit 300 EUR!
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Warum sich auch in Zukunft eine neue Flüssiggasheizung lohnt?
Eine neue Flüssiggas-Brennwerttherme sorgt für einen geringeren Primärenergiebedarf beim Heizen und führt zu weniger Emissionen und geringeren Heizkosten!
Durch die neue Brennwerttherme nutzen Sie den Brennwerteffekt optimal aus, weil die Wärmeenergie der kondensierten Abgase für das Vorwärmen der Verbrennungsluft oder des Heizungswassers genutzt wird. Der Energieträger Flüssiggas erhöht zusätzlich die Effizienz, da der Brennwert (auch bekannt als "oberer Heizwert") von Flüssiggas im Vergleich zu anderen Energieträgern sehr hoch ist und somit durch eine Einheit Flüssiggas die meiste Energie gewonnen werden kann.
Brennwerte im Vergleich:
Flüssiggas (Propan): 28,12 kWh/m³ vs. Erdgas: 12,74 kWh/m³
Flüssiggas (Propan): 13,98 kWh/kg vs. schweres Heizöl: 12,6 kWh/kg
Flüssiggas (Propan): 13,98 kWh/kg vs. Pellets: 5,4 kWh/kg
Mit einer modernen Flüssiggas-Brennwertheizung können Sie jederzeit auf eine Hybridheizung umrüsten. Die Kombination mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe ist immer problemlos möglich.
Durch die Umstellung auf eine moderne Flüssiggas-Brennwertherme können Sie bis zu 30 Prozent Energie einsparen. Hiermit sparen Sie Heizkosten und CO2-Emissionen ein.
Jeder Rheingas Kunde hat schon heute die Möglichkeit BioLPG zu kaufen. BioLPG wird aus industriellen organischen Abfällen, sowie tierischen und pflanzlichen Reststoffen hergestellt.

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Was tun, wenn sich die Heizung nach 2024 nicht mehr reparieren lässt?
Auch nach 2024 können Sie eine neue Gas-Brennwertherme einbauen, allerdings gilt dann die Regelung, dass diese mit einen Anteil von mind. 65 % durch erneuerbare Energien betrieben werden muss. Sie als Rheingas-Kunde haben zwei Optionen den gesetzlich vorgschriebenen Anteil an erneuerbaren Energien einzubringen.
Option 1: Hybridheizung
Kombinieren Sie Ihre Flüssiggasheizung einfach mit einer Solarthermie-Anlage oder einer Wärmepumpe.
Hybridheizungen sind auch nach 2024 noch erlaubt, solange der Anteil an erneuerbaren Energien bei mindesten 65 Prozent liegt.
Eine solche Hybridheizung verbindet alle Vorteile beider Heizungssysteme. Zudem profitieren Sie noch von staatlichen Förderungen.
Option 2: BioLPG
Rheingas-Kunden können jedoch auch mit BioLPG den erneuerbaren Anteil bei Bestandsgebäuden nach den Maßgaben des GEG erfüllen und dies auch ohne Umbau der Infrastruktur. Bei Rheingas haben Sie bereits heute die Möglichkeit BioLPG in verschiedenen Anteilen zu beziehen.
Abschließend noch ein wichtiger Hinweis für die Regelung nach 2045!

Eigentümer müssen aber bei einem Heizungswechsel berücksichtigen, dass spätestens bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet und danach alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Gasheizungen sind damit nach dem 31.12.2044 nur noch dann möglich, wenn sie zu 100 Prozent mit "grünen Gasen" betrieben werden. BioLPG bietet somit auch über 2045 hinaus eine Zukunftsoption für nachhaltige und preiswerte Wärme.