Flüssiggastank Vorschriften: Vertrauen in die Sicherheit

Sicherheit ohne Kompromisse

Werfen Sie einen Blick auf die Vorschriften, die Flüssiggastanks zuverlässig vor Gefahren abschirmen und damit die Sicherheit der Energieversorgung gewährleisten.

Wo darf ich einen Flüssiggastank aufstellen?

Da Flüssiggas in Deutschland immer mehr Bedeutung findet, ist die Beachtung der Vorschriften bezüglich des Aufstellens eines Flüssiggastanks von wachsender Bedeutung.

Grundsätzlich darf ein Flüssiggastank in ganz Deutschland aufgestellt werden, trotzdem gibt es jedoch einige Standorte, in denen die Aufstellung verboten ist. Dazu gehören Durchfahrten sowie Durchgänge, Rettungswege, Notausgänge und Treppenhäuser.

Es ist ebenfalls einigen weiteren Vorschriften unbedingt Folge zu leisten, damit ein reibungsloser Nutzen des Flüssiggastanks gewährleistet werden kann

Ist ein Flüssiggastank genehmigungspflichtig?

Bevor man sich mit den Vorschriften oder dem Aufstellen an sich beschäftigt, ist erst einmal sicher zu stellen, ob eine Baugenehmigung benötigt wird. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und hängt von der Größe und dem entsprechenden Fassungsvermögen des Gastanks ab.

Allgemein kann man aber sagen, dass man für einen Gastank bis 2,9 Tonnen in den meisten Fällen keine Genehmigung benötigt. Überschreitet der Tank jedoch diese Größe ist eine Baugenehmigung sowie eine Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz Pflicht.

Auf der sicheren Seite ist man jedoch in jedem Fall, wenn man sich vorher über abweichende Gesetzmäßigkeiten informiert, die wir Ihnen im folgenden Abschnitt erläutern.

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Oberirdische Gastankgrößen

Grafische Abbildung eines oberirdischen Gastanks 2700 Liter.

Flüssiggastank 2.700 Liter, oberirdisch

Oberirdischen Flüssiggastank kaufen 4850 Liter mit 1.2 t Fassungsvermögen für vier bis fünf Personen-Haushalt.

Flüssiggastank 4.850 Liter, oberirdisch

Oberirdischen Flüssiggastank kaufen 6400 Liter mit 2.9 t Fassungsvermögen für Haushalte ab fünf Personen.

Flüssiggastank 6.400 Liter, oberirdisch

Sicherheitsabstände für Flüssiggasbehälter

Neben den Schutzzonen gibt es natürlich weitere Bereiche, bei denen explizite Mindestabstände einzuhalten sind.

Wie weit muss ein Gastank vom Haus entfernt stehen?

Ein Abstand, welcher unbedingt beachtet werden sollte, ist der Abstand des Gastanks zum eigenem Haus. Dieser muss bei mindestens einem Meter liegen.

Man kann durch Maßnahmen, wie einer Mauer, zwar versuchen diesen zu verringern, jedoch wird trotzdem immer ein Abstand von einem Meter empfohlen. Dies hängt unter anderem mit unterirdischen Wasserleitungen zusammen.

Wie weit muss ein Gastank von der Grundstücksgrenze entfernt sein?

Neben dem eigenen Haus sind natürlich auch die Häuser bzw. Grundstücke der Nachbarn von Bedeutung, wenn es um die Platzierung des Gastanks geht. An sich liegen die Gesetzmäßigkeiten diesbezüglich bei einer Entfernung von mindestens 50 Zentimeter zum Grundstück des Nachbarn.

Empfohlen ist jedoch, diesen Abstand um einiges größer zu halten, da es sonst zu Problemen bei der Befüllung kommen könnte. Zum einen muss man dadurch nicht immer darauf achten, dass der Nachbar keine entzündlichen Gegenstände an seiner Grundstücksgrenze lagert und zum anderen steht dem Gastankwagen beim Befüllen mehr Platz zur Verfügung.

Mit einem Abstand von circa zwei Metern ist man also auf der sicheren Seite und vermeidet unnötige Komplikationen.

Unterirdische Gastankgrößen

Grafische Abbildung eines unterirdischen Gastank 2700 Liter von Rheingas.

Flüssiggastank 2.700 Liter, unterirdisch

Unterirdischer Flüssiggastank mit 1.2 t Fassungsvermögen für vier bis fünf Personen-Haushalt.

Flüssiggastank 4.850 Liter, unterirdisch

Unterirdischer Gastank von Rheingas mit 2.9 t Fassungsvermögen für Haushalte ab fünf Personen.

Flüssiggastank 6.400 Liter, unterirdisch

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Schutzzonen bei Gastanks

Man unterscheidet zwischen zwei Zonen: Zone 1 und Zone 2. Diese stellen rund um den Behälter festgelegte Bereiche, in denen feste Vorgaben herrschen, dar.

Erstere stellt den Bereich dar, in dem gelegentlich kleinere Gasmengen austreten können. Diese sind explosionsfähig und somit sehr gefährlich. Auf Grund dessen dürfen sich auf keinen Fall zu irgendeinem Zeitpunkt Zündquellen in dieser Zone befinden. Brennbare Stoffe sind ebenfalls in einem Radius von einem Meter, um die Mitte des Domdeckels, strengstens verboten.

Die zweite Schutzzone betrifft den Zeitraum, in dem der Gastank befüllt wird. Währenddessen dürfen auch hier niemals Zündquellen in der Nähe sein, da sich die explosionsfähige Gasmenge weiter ausbreitet. Beispiele für solche Zündquellen sind Lichtschalter oder ähnliches. Der einzuhaltende Radius beträgt hierbei vorschriftsgemäß drei Meter um das Füllventil.

Flüssiggastank Vorschriften je Bundesland

Die Aufstellung von oberirdischen und unterirdischen Gastanks ist in den deutschen Bundesländern für Privatpersonen zudem noch mit individuellen Vorschriften und Verordnungen geregelt:

In Bayern ist die Aufstellung eines Tanks mit einem Fassungsvermögen unter 3 Tonnen ohne eine Genehmigung zulässig. Bei einem größeren Fassungsvermögen muss eine Zulassung nach der Landesbauordnung (BayBo v. 24.07.2019 Art. 57 (1), Nr.6a) erfolgen.

Für Baden-Württemberg gelten die gleichen Vorschriften für die Genehmigung der Aufstellung eines Tanks für Flüssiggas: Unter 3 Tonnen Fassungsvermögen ist keine Genehmigung notwendig, über 3 Tonnen muss nach der Landesbauordnung (LBO v. 18.07.2019 § 50(1), Anhang Nr. 38) eine Genehmigung erfolgen.

In Berlin darf ein Flüssiggastank mit einem maximalen Fassungsvermögen von bis zu 50m³ ohne Genehmigung aufgestellt werden, darüber hinaus ist eine Genehmigung erforderlich. Die Grenzen sind in der Bauordnung für Berlin (BauOBln v. 29.06.2011 § 62 (1), Nr. 6a) geregelt.

Privatpersonen in Brandenburg dürfen Tanks für Flüssiggas mit einem maximalen Fassungsvermögen von 10m³ ohne Genehmigung aufstellen, größere Tanks benötigen eine Genehmigung nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO v. 15.11.2018 § 61 Nr. 6a).

Für die Aufstellung eines Flüssiggastanks im Bundesland Bremen gelten die gleichen Verordnungen wie etwa in Bayern oder Baden-Württemberg: Bis zu 3 Tonnen ist keine Genehmigung notwendig, ab 3 Tonnen ist nach der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO v. 04.09.2018 § 61 Nr. 6a) eine Zulassung erforderlich.

Auch Hamburg bezieht sich auf die 3 Tonnen-Grenze für die Aufstellung von Flüssiggastanks. Diese wird hier in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO v. 26.11.2018 § 60(2) Anlage 2 Nr. 5.1 ) definiert.

Hier gilt ebenfalls die 3-Tonnen-Grenze. In Hessen wird diese mit der Hessischen Bauordnung (HBO V. 28.05.2018 § 63 Anlage Nr. 6.1, unter dem Vorbehalt des Abschnittes V Nr. 5) geregelt.

Hier gilt ebenfalls die 3-Tonnen-Grenze. In Mecklenburg-Vorpommern wird diese mit der Landesbauordnung (LBauO v. 05.07.2018 § 61(1) Nr. 6a) geregelt.

Auch in Niedersachsen findet die 3-Tonnen-Grenze Anwendung. In diesem Bundesland wird diese mit der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO v. 20.05.2019 § 60(1)) geregelt.

In Nordrhein-Westfalen gelten ebenfalls gemäßigte Regulierungen für die Aufstellung von Flüssiggastanks. Hier sind Tanks mit maximal 3 Tonnen Fassungsvermögen genehmigungsfrei, alle größeren Behälter müssen nach der Bauordnung (BAUO V. 10.04.2019 § 62 NR. 6a) genehmigt werden.

Im Bundesland Rheinland-Pfalz dürfen Privatpersonen Flüssiggastanks mit einem Fassungsvermögen von weniger als 3 Tonnen genehmigungsfrei aufstellen. Laut Bauverordnung (LBAUO V. 18.06.2019 § 62 (1) NR. 5 C) muss bei einem Füllvolumen ab 3 Tonnen eine Genehmigung eingeholt werden.

Auch im Saarland ist die Aufstellung eines Gastanks mit einem Füllvolumen von weniger als 3 Tonnen Flüssiggas genehmigungsfrei. Ab 3 Tonnen Füllvolumen müssen sich Privatpersonen laut Bauverordnung (LBO V. 13.02.2019 § 61 NR. 6a) eine Genehmigung einholen.

Laut Bauverordnung (SÄCHSBO V. 11.12.2018 § 61 (1) NR. 6A) liegt das genehmigungsfreie Füllvolumen in diesem Bundesland bei weniger als 3 Tonnen. Bei Überschreitung dieser Grenze ist eine Genehmigung erforderlich.

Auch Sachsen-Anhalt hält sich an die 3 Tonnen-Grenze. Sachsen-Anhalt regelt diese Vorschriften für die Aufstellung von Flüssiggastanks in der Bauverordnung (BAUO LSA V. 26.07.2018 § 69 (1) NR. 6A).

In Schleswig-Holstein läuft die Aufstellung eines Gastanks mit einem Fassungsvermögen unter 3 Tonnen genehmigungsfrei ab. Bei Überschreitung dieser Grenze, wird laut Bauverordnung (LBO V. 16.01.2019 § 63(1) NR. 6a) eine Genehmigung benötigt.

Auch im Bundesland Thüringen ist die 3 Tonnen-Grenze bei der Aufstellung eines Gastanks zu beachten. Bei einem Fassungsvermögen über 3 Tonnen muss laut Landesbauverordnung (THÜRBO V. 30.07.2019 § 60 (1) Nr. 6a) eine Genehmigung erfolgen.

Weitere allgemeine Vorschriften zur Aufstellung eines Flüssiggasbehälters

Des Weiteren gibt es noch einige Kleinigkeiten, die man eventuell als selbstverständlich ansieht und somit nicht bedenkt. Zu erwähnen sind diese Punkte jedoch trotzdem.

  • Die Gefahrenhinweise am Behälter müssen zu jedem Zeitpunkt sichtbar sein, genauso wie jederzeit in unmittelbarer Nähe eine geeignete Feuerlöscheinrichtung vorhanden sein sollte. Ebenfalls muss ein Alarmplan existieren, der einem im Gefahrenfall Anleitung zum richtigen Verhalten vorgibt.
  • Auf keinen Fall dürfen Unbefugte jemals Zugang zu dem Flüssiggastank haben. Dies lässt sich durch Abschließen des Domschatdeckels oder durch eine Abzäunung gewährleisten.
  • Außerdem sollte der Bereich um den Behälter ebenfalls frei von jeglichem Bewuchs, sprich Bäumen, Pflanzen etc. sein.  Großzügiger Freiraum um den Behälter ist ebenfalls wichtig für eine ausreichende Umlüftung und vor allem um eine ausreichende Bedienung zu gewährleisten.
  • Ein sehr wichtiger Aspekt, welcher ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden darf ist, dass der Flüssiggastank nur von Experten aufgestellt, installiert und in Betrieb genommen werden darf.

Die Vorschriften wirken auf den ersten Blick eventuell sehr umfangreich, sind aber nach einer Auseinandersetzung mit Flüssiggas an sich sehr nachvollziehbar. Die Vorschriften basieren auf den gefährlichen Eigenschaften des Flüssiggases.

Diese sind eine hohe Entzündlichkeit, die Schwere des Gewichts und die Tatsache, dass Flüssiggas beim Übergang vom flüssigen zum gasförmigen Zustand der Umgebung Wärme entzieht. Befolgt man diese Gesetzmäßigkeiten hat man jedoch trotz des hohen Gefährdungspotenzials Freude an einer kostengünstigen und flexiblen Energieversorgung.

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