Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Propan Rheingas GmbH & Co. KG bezogen auf die Bestellung von Flüssiggas sowie Flüssiggastanks durch Verbraucher*innen

I Allgemeine Informationen

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Online Shop. Der Online Shop wird Ihnen von uns, der Propan Rheingas GmbH & Co. KG (in der Folge: „PRG“ genannt), Fischenicher Str. 23, 50321 Brühl, Telefon 02232 - 70790, E-Mail info@rheingas.de, als Betreiberin zur Verfügung gestellt. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Propan Rheingas GmbH unter derselben Anschrift und Kontaktdaten, vertretungsberechtigte Geschäftsführer sind Herr Uwe Thomsen und Herr Hubert Peters.

Um einen zeitgemäßen, schnellen, digitalen und einfachen Service für den Kauf oder die Miete eines Flüssiggastanks sowie dessen Anschluss und Befüllung zu ermöglichen, steht Ihnen als Verbraucher*in dieser Online Shop zur Verfügung. Es kann jedoch auch eine Bestellung ohne Nutzung des Online Shops, durch Abwicklung über einen Regionalleiter der PRG, telefonisch, per E-Mail, Post oder Telefax, vorgenommen werden.

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

  1. PRG bietet gegenüber Kund*innen, welche Verbraucher*innen gemäß § 13 BGB sind, unter der Domain www.rheingas.de die Information und kostenpflichtige Bestellung über verschiedene entgeltliche Leistungen rund um die Miete sowie den Kauf von Flüssiggastanks sowie deren Anschluss und Befüllung in Form von Kaufverträgen, Mietverträgen, Sukzessivlieferungsverträgen sowie bezogen auf die Tanks den tatsächlichen Abschluss eines entsprechenden Bestellvorganges mittels Nutzung der Plattform an. Je nach Vertragsart werden auch Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung inkludiert.
  2. Mittels des Online Shops ist es dem/der Kund*in möglich, sich einen Überblick über die verschiedenen angebotenen Waren zu verschaffen und diese zu vergleichen sowie eine kostenpflichtige Bestellung auszulösen. Der Online Shop weist unter anderem die Abschlussbestellstrecke sowie ein Kundenportal auf. Über die Abschlussbestellstrecke sind verschiedene Optionen der Miete oder des Kaufs von Flüssiggasbehältern nebst Gasbezug über die „Zähler-Variante“ buchbar. Über das im Online Shop platzierte Kundenportal kann die Betankung dieser Behälter in verschiedenen, sonstigen Optionen bestellt werden.
  3. Angebote von PRG sind freibleibend und unverbindlich. Es werden hierfür nur die vor Angebotsabgabe von dem/der Kund*in eingereichten Angaben und Unterlagen zugrunde gelegt. Alle späteren Änderungen gehen zulasten des/der Kund*in.
  4. Soweit dem/der Nutzer*in der Webseite die Möglichkeit eröffnet wird, rechtsverbindliche Verträge hinsichtlich der auf der Webseite angebotenen Waren abzuschließen bzw. rechtsverbindliche Vertragserklärungen diesbezüglich abzugeben, kommen die jeweiligen Vertragsverhältnisse hinsichtlich der Waren ausschließlich mit PRG zustande.
  5. Diese Bedingungen regeln die zwischen dem/der Kund*in und PRG bestehende vertragliche Beziehung sowie eine vertragsanbahnende Beziehung. PRG erbringt diesbezüglich ihre Leistungen auf der Basis der Vertragsabschlussbestätigung, dieser AGB, der einschlägigen Leistungsbeschreibung und der einschlägigen Preisliste für die gewählte Vertragsleistung. Ausschließlich die genannten Dokumente bestimmen den Inhalt der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien. Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des/der Kund*in finden keine Anwendung, und zwar auch dann nicht, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des/der Kund*in die Leistung ohne Widerspruch gegen die Bedingungen des/der Kund*in bewirkt. Die konkret gewählte Vertragsart mit individuellen Vereinbarungen ist dem Vertragswerk zu entnehmen.
  6. Die zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß-, Verbrauchs- und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von PRG ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2. Funktionsweise und Erreichbarkeit des Online Shops

  1. Der Zugang und die Nutzung des Online Shops sind kostenfrei. Die Kosten für den Internetzugang trägt der/die Nutzer*in selbst und sind nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
  2. Die derzeit aktuellen Funktionen des Online Shops und der darin eingeschlossenen Abschlussstrecke zur Bestellung der Flüssiggastanks werden in den nachfolgenden Bestimmungen dargestellt. Ein Rechtsanspruch des/der Kund*in auf Nutzung des Shops oder Aufrechterhaltung eines bestimmten Zustandes und/oder einzelner Funktionalitäten besteht nicht. PRG behält sich das Recht vor, den Online Shop jederzeit ohne Ankündigung zu erweitern, einzuschränken oder einzustellen. Durch Systemarbeiten kann der Zugriff auf den Online Shop eingeschränkt oder gesperrt sein (z.B. Sicherungs- oder Verarbeitungsabläufe). Es besteht kein Recht auf einen ständigen Zugriff.
  3. Aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsprüfungen, wegen hoher Auslastung der Kapazitäten der Plattform oder Ereignissen, die nicht in den Machtbereich des Betreibers fallen, kann es zu (unvorhergesehenen) Ausfällen und Störungen des Online Shops kommen. Der Betreiber bemüht sich stets, Ausfälle oder Störungen gering zu halten und soweit möglich, vorab über solche auf der Webseite zu informieren.
  4. Die PRG ist berechtigt, den Zugang eines/einer Kund*in zum Online Shop oder einzelnen Funktionen vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung des Zugangs), falls ein hinreichender Verdacht auf vertrags- oder gesetzeswidriges Verhalten des/der jeweiligen Kund*in vorliegt sowie aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder bei Ermittlungen staatlicher Behörden.
  5. Das Nutzungsverhältnis endet bei Einstellung des Online Shops.

II Besondere Bedingungen zur Nutzung des Online Shops

1. Allgemeines zur Abschlussbestellstrecke zur Bestellung von Flüssiggastanks/Flüssiggas in unbegrenzter Menge

  1. Mittels des Online Shops ist es dem/der Kund*in möglich, sich einen Überblick über die verschiedenen angebotenen Waren zu verschaffen und diese zu vergleichen sowie über die Abschlussbestellstrecke eine kostenpflichtige Bestellung zu Miete oder Kauf von Flüssiggastanks auszulösen, der im Falle der „Zähler-Variante“ den dauerhaften Bezug von Flüssiggas nach sich zieht.
  2. Mittels der Abschlussbestellstrecke ist es zudem möglich, sich über die verschiedenen Optionen der Aufstellung der Flüssiggastanks zu informieren und mittels konkreter Angaben zu den örtlichen Gegebenheiten des/der Interessent*in die optimale Aufstelloption zu eruieren. Hierbei ist es durch den Online Shop auch möglich, sich als Kund*in über die konkreten baulichen Anforderungen an den Standort zu informieren.
  3. Die Abschlussbestellstrecke informiert jeweils zu Beginn des Prozesses über eventuelle Liefervorbehalte, akzeptierte Zahlungsmittel sowie einen eventuellen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen.
  4. Die wesentlichen Eigenschaften der Waren und Dienstleistungen können der Webseite entnommen werden.
  5. Soweit der/die Kund*in unter Nutzung der Abschlussbestellstrecke Eingaben tätigt, ist es durch „Weiter“- und „Zurück“-Buttons jederzeit möglich, die getätigten Eingaben während des Prozesses zu korrigieren oder zu bearbeiten. Dem/der Kund*in wird anhand der Navigation ermöglicht, sich über die einzelnen technischen Schritte zum Vertragsschluss zu informieren. Sollte der/die Verbraucher*in Eingabefehler begangen haben, wird hierauf hingewiesen und technisch ermöglicht, diese zu korrigieren.
  6. Die Abschlussbestellstrecke erlaubt es den Kund*innen, anhand von Check-Boxen Entscheidungen zu treffen und (auch konkludent) Aussagen zu treffen. Dies wird teilweise für ein Voranschreiten im Prozess technisch verlangt. Soweit der/die Kund*in unter Nutzung des Online Shops und der Bestätigung von Check-Boxen den Verzicht auf weitere Beratung erklärt und daraufhin eine Bestellung abgibt, ist dieser Beratungsverzicht bindend.
  7. Die Preise für die angebotenen Waren können dem Online Shop dauerhaft tagesaktuell entnommen werden.
  8. Der Gesamtpreis sämtlicher Waren und Leistungen, einschließlich aller damit verbundener Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder - wenn kein genauer Preis angegeben werden kann - seine Berechnungsgrundlage, die dem/der Verbraucher*in eine Überprüfung des Preises ermöglicht, wird im Online Shop regelmäßig und vor dem kostenpflichtigem Bestellabschluss dargelegt. Dies umfasst ausdrücklich auch weitere Kosten oder Steuern sowie eine Information über die Einzelheiten hinsichtlich Zahlung, Lieferung und Erfüllung. Bei Abonnements oder unbefristeten Verträgen wird zudem der Gesamtpreis pro Abrechnungszeitraum sowie die monatlichen Kosten dargestellt. Soweit der Preis für den/die Verbraucher*in aufgrund einer automatisierten Entscheidung personalisiert wird, nimmt die Grundlage für die Entscheidungsfindung konkreten Bezug auf den Vertrag und ist klar und verständlich.
  9. Vor Auslösen der Bestellung durch den Button „Kostenpflichtig bestellen“ wird der/die Kund*in noch einmal ausdrücklich, klar und verständlich über die wesentlichen Eigenschaften der Waren und Dienstleistungen, die Kontaktinformationen der PRG, den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und sonstiger Kosten, soweit vernünftigerweise zu diesem Zeitpunkt berechenbar, das gesetzliche Mängelhaftungsrecht sowie die Bedingungen von Kundendienst und Garantien informiert. Die AGB, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung werden zur Kenntnisnahme, Speicherung und Ausgabe zur Verfügung gestellt.
  10. Nach Betätigen des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“, welches eine ausdrückliche Bestätigung des/der Kund*in zum gewünschten Vertragsabschluss bedeutet, erhält der/die Kund*in unverzüglich eine Bestelleingangsbestätigung per E-Mail.
  11. Der Vertragstext eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages wird durch PRG gespeichert und dem/der Kund*in spätestens mit der Vertragsabschlussbestätigung in wiedergabefähiger Form übersandt, gemeinsam mit der Widerrufsbelehrung und den AGB. Der Vertragstext kann auch durch den/die Kund*in gespeichert werden. AGB und Widerrufsbelehrung sind auf der Webseite, über die die Bestellung abgewickelt wurde, gemeinsam mit den Hinweisen zum Datenschutz jederzeit einsehbar und speicherbar.

2. Besondere Informationen zu stationären Flüssiggaslagerbehältern (in der Folge: "Tanks")

  1. Bezüglich der Tanks bietet PRG verschiedene Möglichkeiten des Bezugs an. Diese Möglichkeiten werden in verschiedenen Tarifoptionen abgebildet, über die auf der Webseite www.rheingas.de informiert wird und welche dort auch mittels Vergleichstool im Rahmen der Abschlussbestellstrecke von dem/von der Kund*in gegenübergestellt werden können.
  2. Je nach gewählter Vertragsart besteht die Möglichkeit, nach dem Ablauf von zwei Jahren eine Kaufoption bezogen auf den Flüssiggastank zu nutzen. Hierüber wird PRG den/die Kund*in zu gegebener Zeit informieren, sollte die Option für die geschlossene Vertragsart infrage kommen. Entschließt sich der/die Kund*in sodann zu einem Kauf, wird zu gegebener Zeit ein separater Kaufvertrag abgeschlossen nebst Rechnungstellung.
  3. Bei Vertragsabschluss einer Tankbestellung, ist als zu vergütende Nebenleistung durch PRG die Anlieferung, Errichtung und Montage der Anlage bis zur Hauptabsperreinrichtung vorgesehen. Welche Leistungen konkret unter diesen Nebenleistungen umfasst sind, ist individueller Vertragsinhalt und kann dem jeweiligen Vertrag entnommen werden. Unabhängig von der gewählten Tarifoption erwirbt der/die Kund*in das Eigentum an der für die Montage zu erstellenden Verrohrung.
  4. Die Angebote enthalten verschiedene zusätzliche Leistungen. Soweit nicht ohnehin inkludiert, können Optionen wie Prüfservice, Reparatur, Wartung, Zählerkauf, Technischer Service, Veranlassung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Dokumentationen etc. hinzugebucht werden. Zudem kann die Erstellung und Vorbereitung des Tankstandortes (ober- bzw. unterirdisch) ergänzt werden, die ansonsten teilweise bauseitig zu erfolgen hat.
  5. Die Aufstellung des Tanks erfolgt nach den aktuellen „Technischen Regeln Flüssiggas“. Der/die Kund*in stellt ein für die Aufstellung des Tanks geeignetes Gelände mit Behälterfundament bzw. Behältergrube zur Verfügung. In der Regel kommen als Vertragspartner für PRG nur Grundstückseigentümer*innen in Betracht.
  6. PRG weist den/die Kund*in darauf hin, dass bauseitig verschiedene Verpflichtungen bestehen, welche die Vorbereitung des Aufstellungsortes des Tanks betreffen, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Der/die Kund*in ist für die Vorbereitung des Standortes unter Berücksichtigung sämtlicher Anforderungen, welche ihm gesondert im Rahmen eines Merkblattes mitgeteilt werden, verantwortlich. Dies betrifft insbesondere die Baugrube für unterirdische Tanks bzw. die Fundamentplatte für oberirdische Tanks, welche rechtzeitig vor dem Anlieferungstermin des Tanks entsprechend der technischen Regeln Flüssiggas für die jeweilige Behältergröße herzustellen ist. Der/die Kund*in sichert PRG oder durch PRG beauftragten Dienstleistern für Erd- und Tiefbauarbeiten Leitungs- und Baufreiheit zu. Bauseitige Leistungen sind außerdem: Inneninstallation (Verbrauchsanlage vom Hausanschlusskasten/Hauseinführung bis zum Verbrauchsgerät), Kernbohrungen, Erdarbeiten, Mauer- und Betonarbeiten. Auch hierfür bezieht sich PRG auf ein Merkblatt, das dem/der Kund*in seitens PRG zur Verfügung gestellt wird. Sofern bauseits gestelltes Material verwendet wird (z.B. Mehrspartenhauseinführungen), trägt der/die Kund*in dafür Sorge, dass das Material vollständig vorhanden und in einwandfreiem Zustand ist. Eventuellen Mehraufwand kann PRG dem/der Kund*in in Rechnung stellen.
  7. Der Gaszähler wird innen, unmittelbar nach der Einführung in das Haus, eingebunden. Der/die Kund*in stellt den Platz für den Gaszähler kostenfrei zur Verfügung. Der/die Kund*in wird die vorgeschriebene Abnahmebescheinigung für seine Flüssiggas-Inneninstallation rechtzeitig vorweisen. PRG ist berechtigt, Anlagenteile, die sich vor dem Zähler befinden, zu plombieren.
  8. Die Tankanlieferung erfolgt frei Aufstellstandort, die Aufstellung inklusive Standortabnahme des Behälterstandortes durch PRG oder ein durch PRG beauftragtes Unternehmen. In der Regel erfolgt die Anlieferung und Aufstellung der Anlage innerhalb von 14 Tagen nach Abstimmung mit dem/der Kund*in. PRG weist darauf hin, dass sie selbst nicht zur Lieferung in diesem Zeitraum verpflichtet ist, sollte sie wider Erwarten selbst keine Ware erhalten haben.
  9. Zur Anlieferung des Tanks muss ein LKW mit aufgesetztem Kran frei an den vorgesehenen Behälterstandort heranfahren können. Auch hierfür hat der/die Kund*in Sorge zu tragen. Fehlfahrten werden nach Aufwand berechnet. Darin ist die erneute Anfahrt durch PRG oder ein von dieser beauftragten Firma enthalten. Wartezeiten werden ebenfalls nach Aufwand berechnet.
  10. Der/die Kund*in hat die vertragsgemäße Anlieferung, die Montage des Behälters und dessen Anschluss nach Beendigung der Arbeiten abzunehmen. Diese Abnahme darf nicht aufgrund geringfügiger Mängel verweigert werden.

3. Betreiberpflichten bei Tanks

  1. Der/die Kund*in darf keine Einwirkung oder Veränderung an der Versorgungsanlage vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Hierzu zählen insbesondere die Demontage der Leitung vom Flüssiggasbehälter zum Haus des/der Kund*in oder die Veränderung der Lage des Flüssiggasbehälters vom ursprünglichen Standort sowie sonstige Veränderungen, durch die die Wartung, Instandhaltung und/oder das Entfernen des Tanks bei Vertragsbeendigung beeinträchtigt wird.
  2. Der/die Kund*in wird dem/der Beauftragten der PRG den Zutritt zu seinen Räumen gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Zählerablesung erforderlich ist.
  3. Die von PRG gelieferten Tanks sind entsprechend den Betriebsanweisungen der PRG zu bedienen, in einem sauberen Zustand zu halten und sachgerecht und sorgfältig zu behandeln. Der/die Kund*in haftet gegenüber PRG für jeden durch Verlust oder Beschädigung an ihren Behältern entstandenen Schaden, es sei denn, er/sie weist nach, dass ihn/sie kein Verschulden trifft.
  4. Bei Störungen oder Undichtigkeiten an der Behälteranlage ist die Verbrauchsanlage sofort abzuschalten und PRG unverzüglich zu informieren. PRG wird den Fehler so schnell wie möglich beheben. Arbeiten an Flüssiggas-Verbrauchsanlagen dürfen nur von Fachleuten vorgenommen werden, Arbeiten an Tanks der PRG einschließlich Armaturen nur von PRG oder ihren Beauftragten, sofern nicht Gefahr im Verzug ist. Freier Zugang zur Behälteranlage sowie freie Zufahrt des Tankfahrzeugs müssen jederzeit gewährleistet sein.
  5. Betreiber*in der Anlage ist der/die Kund*in unabhängig davon, ob er/sie Eigentümer*in oder Besitzer*in (Mieter*in) des Tanks ist. Damit ist der/die Kund*in als Betreiber*in verantwortlich für die Sicherheit der gesamten Flüssiggasversorgungsanlage und somit verpflichtet, die gesetzlich vorgesehenen Prüfungen nebst eventuell erforderlicher Wartungsarbeiten rechtzeitig durchführen zu lassen. Die ordnungsgemäße Instandhaltung umfasst die Überwachung der Prüfintervalle, die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen äußeren und inneren Prüfungen, deren Dokumentation und Archivierung, Anstricharbeiten zur Erhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Sonnenschutzanstrichs, Wartung und ggf. Reparatur der Tankarmaturen. Dies schließt auch die Rohrleitung und Reglereinrichtung ein. Soweit der Tank im Eigentum von PRG verbleibt, verbleibt auch die Service- und Prüfpflicht regelmäßig bei PRG.
  6. Sollte der/die Kund*in den Tank als Eigentümer*in halten und seine/ihre genannten Pflichten nicht selbst erfüllen wollen, ist die Erfüllung der Service- und Prüfpflicht auch durch PRG möglich. PRG bietet diese Leistungen für diesen Fall als zusätzlich buchbares Service- und Instandhaltungspaket an. PRG verpflichtet sich in diesem Fall, während der Laufzeit des Vertrages den Tank den technischen Richtlinien sowie den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entsprechend instand zu halten und den vorgeschriebenen Prüfungen zu unterziehen. Hierzu gehören alle Servicearbeiten am Behälter und den Behälterarmaturen, die für die Gewährleistung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Behälteranlage erforderlich sind. Dazu gehören ferner die zur Erhaltung des Sonnenschutzes erforderlichen Anstricharbeiten sowie die inneren und äußeren Prüfungen und Druckprüfungen durch den TÜV oder sonstige hierfür zugelassene befähigte Personen in den vorgeschriebenen Zeitabständen (zur Zeit äußere Prüfung alle zwei Jahre, innere Prüfung alle fünf/zehn Jahre bei unterirdischen, alle zehn Jahre bei oberirdischen Anlagen). PRG ist berechtigt, einen Austausch des Tanks vorzunehmen, wenn Servicearbeiten günstiger im Werk ausgeführt werden können. Diese Serviceleistungen sind mit der Monatspauschale abgegolten. Nicht Bestandteil dieser Servicevereinbarung sind Rohrleitungen, Druckregler, Feuerlöscher, die Nachrüstung und Prüfung von KKS-Anlagen oder sonstigen Geräten sowie die Außenreinigung des Tanks. Für Schäden jeglicher Art, die durch Störung, Undichtigkeiten oder sonstige Defekte oder durch Reparatur-, Service- und Prüfarbeiten an Versorgungs- oder Verbrauchsanlagen entstehen, haftet PRG nur bei Verschulden. Einsätze des technischen Sicherheits- und Entstördienstes für Leistungen der Servicevereinbarung sind mit der Pauschale abgegolten.
  7. Im Falle der Übertragung der Serviceleistungen an PRG hat der Vertrag jeweils eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, sofern er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Darüber hinaus hat der/die Kund*in das Recht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages, wenn sein/ihr Bedarf für die ordnungsgemäße Instandhaltung und die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen dauerhaft entfällt. Die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat.
  8. Die Verantwortung für die rechtlich zulässige Aufstellung und Inbetriebnahme des Tanks liegt bei dem/bei der Betreiber*in, soweit es sich nicht um die „Zähler-Variante“ handelt. Dies betrifft insbesondere auch technische Regeln (TRF) des DVGW e.V., Schutzzonen, Sicherheitsabstände und sonstige allgemeine Vorschriften zur Aufstellung.
    1. Der/die Kund*in wird die vorgeschriebene Abnahmebescheinigung für seine/ihre Flüssiggasinneninstallation nachweisen.

4. Preise und Zahlungsmodalitäten der Tankbestellung/der Bestellung von Flüssiggas in unbegrenzter Menge

  1. PRG versucht das Angebot so präzise wie möglich zu erstellen und zu kalkulieren. Unvorhersehbarer Mehraufwand oder nicht vereinbarte Zusatzleistungen und Sonderwünsche werden mit dem/der Kund*in vorab besprochen und von diesem/dieser schriftlich, in Ausnahmefällen auch mündlich, beauftragt.
  2. Für die Tanks zahlt der/die Kund*in an PRG entsprechend den vertraglich getroffenen Vereinbarungen und je nach gewähltem Tarif einen Mietpreis und für die Servicekosten eine Pauschale, die jeweils am 01.01. und 01.07. eines Jahres für die folgenden 6 Monate in Rechnung gestellt werden. Alternativ erfolgt bei Pauschalzahlweise die Rechnungstellung jährlich rückwirkend mit der Pauschalabrechnung.
  3. PRG holt bei der SCHUFA bzw. einer Wirtschaftsauskunft vorab eine Auskunft zur Bonität des/der Kund*in ein. Sollten danach Zweifel an der Bonität bestehen, kann PRG eine Vorauszahlung verlangen.
  4. Als Zahlungsmittel kommt für die Tankbestellung über die Abschlussbestellstrecke ausschließlich „Kauf auf Rechnung“ in Betracht. Für den Fall der „Zähler-Variante“ sowie im Falle des Tankkaufes, bezogen auf die Prüfpauschale, wird die Abwicklung und Zahlungsoption im Nachgang mit dem/der Kund*in besprochen.
  5. Alle Rechnungen sind spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt zur Zahlung durch den/die Kund*in ohne Abzug fällig.
  6. Für die Bezugsoption der „Zähler-Variante“ gilt das Folgende:
    1. Der Flüssiggasverbrauch wird für den gewählten Tarif „Zähler-Variante“ in der von PRG installierten, den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Messeinrichtung volumetrisch in m3 erfasst. Für die Abrechnung erfolgt die Umrechnung in Kilowattstunden kWhHo (Preisauszeichnungsverordnung). Der Umrechnungswert wird auf der Jahresabrechnung ausgewiesen. Der/die Kund*in kann jederzeit die Nachprüfung des Zählers durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 6 Abs. 2 des Eichgesetzes verlangen. Die Kosten der Prüfung trägt PRG, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet. Ansonsten trägt der/die Kund*in die Kosten der Prüfung.
    2. Der/die Kund*in wird zur Jahresabrechnung bei regelmäßiger Belieferung im Tarif der „Zähler-Variante“ auf Anforderung von PRG die aktuellen Zählerstände und den Behälterfüllstand mitteilen. Erhält PRG nach Aufforderung keinen Ablesewert des/der Kund*in, so kann PRG den Verbrauch auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs schätzen. Der/die Kund*in kann auch zu den Preisänderungsterminen den Zählerstand mitteilen. Liegt kein Ablesewert vor, so wird unter Berücksichtigung des jahreszeitlich bedingten Verbrauchs abgegrenzt. PRG ist berechtigt, den Zähler durch Beauftragte selbst ablesen zu lassen.
    3. Bei regelmäßiger Belieferung im Tarif der „Zähler-Variante“ wird für Gas, Miete und Service ein monatlicher Abschlag zum 1. eines jeden Monats inklusive der dann gültigen MwSt. ab Zählersetzung vereinbart. Die Abrechnung erfolgt über jeweils gleichbleibende monatliche Abschläge und eine Jahresabrechnung. Zum 30.06. eines jeden Jahres erhebt PRG in der Regel eine Jahresabrechnung; zu viel oder zu wenig gezahlte Beträge sind dann sofort fällig. Unter Berücksichtigung der Jahreskosten setzt PRG die Abschlagszahlungen für das Folgejahr neu fest. Die Höhe der Abschlagszahlungen kann auch innerhalb des Abrechnungszeitraumes für die nachfolgenden Monate verändert werden, wenn erkennbar ist, dass die Summe der Abschläge von der voraussichtlichen Jahresabrechnung abweicht. Der/die Kund*in wird über die Änderung informiert. PRG kann den Abrechnungszeitraum verändern.
  7. Erfüllt der/die Kund*in die Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht, so ist PRG nach eigener Wahl berechtigt, zwei Wochen nach Androhung die Gaszufuhr zwischen dem Behälter und der Verbrauchseinrichtung zu unterbrechen oder das Gas abzusaugen. Die Kosten für die Unterbrechung der Gasversorgung bzw. Wiederaufnahme der Gasversorgung werden an den/die Kund*in nach dem entstandenen Aufwand berechnet. Dieses gilt nicht, wenn der/die Kund*in darlegt, dass die Folgen der Einstellung unverhältnismäßig zur Schwere der Zuwiderhandlung sind und hinreichende Aussicht besteht, dass der/die Kund*in seinen/ihren Verpflichtungen nachkommt. Der/die Kund*in stimmt mit Abschluss dieses Vertrages dem Betreten des Grundstücks zum Zwecke der Unterbrechung der Gaszufuhr oder zur Absaugung des Gases bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen zu.

5. Allgemeines zum Kundenportal und zur Bestellung von Flüssiggas in begrenzter Menge

  1. PRG-Tanks dürfen nur mit von PRG oder ihren Beauftragten geliefertem Flüssiggas befüllt werden, soweit sie im Eigentum von PRG stehen und verbleiben. In wessen Eigentum der jeweilige Tank steht richtet sich nach der gewählten Vertragsart aus der Abschlussbestellstrecke zur Tankbestellung.
  2. Mittels des Kundenportals ist es dem/der Kund*in je nach gewähltem Tarif möglich, eine kostenpflichtige Bestellung von Flüssiggas zur Befüllung eines bereits über PRG bestellten Tanks auszulösen.
  3. Bezüglich der Gastankbefüllung bietet PRG ebenfalls verschiedene Optionen des Vertragsschlusses an, die wiederum in mehreren Tarifen abgebildet werden, über die auf der Homepage www.rheingas.de informiert wird. Infrage kommen, je nach Eigentumsverhältnissen am Tank, Prognosebestellungen, Bestellungen, die konkret ausgelöst werden müssen sowie die freie Wahl des Versorgers und des Bestellzeitpunktes durch den/die Kund*in. Die wesentlichen Eigenschaften der Waren und Dienstleistungen können der Webseite entnommen werden. Der Bezug mittels „Zähler-Variante“ wird nicht über das Kundenportal abgedeckt.
  4. Das Kundenportal informiert jeweils zu Beginn des Prozesses über eventuelle Liefervorbehalte, akzeptierte Zahlungsmittel sowie einen eventuellen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen.
  5. Die Preise für die angebotenen Waren können dem Kundenportal dauerhaft tagesaktuell entnommen werden.
  6. Soweit der/die Kund*in unter Nutzung des Kundenportals Eingaben tätigt, ist es durch „Weiter“- und „Zurück“-Buttons jederzeit möglich, die getätigten Eingaben während des Prozesses zu korrigieren oder zu bearbeiten. Dem/der Kund*in wird anhand der Navigation ermöglicht, sich über die einzelnen technischen Schritte zum Vertragsschluss zu informieren. Sollte der/die Verbraucher*in Eingabefehler vorgenommen haben, wird hierauf hingewiesen und technisch ermöglicht, diese zu korrigieren.
  7. Das Kundenportal erlaubt es den Kund*innen, anhand von Check-Boxen Entscheidungen zu treffen und (auch konkludent) Aussagen zu treffen. Dies wird teilweise für ein Voranschreiten im Prozess technisch verlangt und bezieht sich insbesondere auch auf die Widerrufsbelehrung und die AGB.
  8. Der Gesamtpreis sämtlicher Waren und Leistungen, einschließlich aller damit verbundener Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder - wenn kein genauer Preis angegeben werden kann - seine Berechnungsgrundlage, die dem/der Verbraucher*in eine Überprüfung des Preises ermöglicht, wird im Kundenportal regelmäßig und vor dem kostenpflichtigem Bestellabschluss dargelegt. Dies umfasst ausdrücklich auch weitere Kosten oder Steuern sowie eine Information über die Einzelheiten hinsichtlich Zahlung, Lieferung und Erfüllung. Bei Abonnements oder unbefristeten Verträgen werden zudem der Gesamtpreis pro Abrechnungszeitraum sowie die monatlichen Kosten dargestellt. Soweit der Preis für den/die Verbraucher*in aufgrund einer automatisierten Entscheidung personalisiert wird, nimmt die Grundlage für die Entscheidungsfindung konkreten Bezug auf den Vertrag und ist klar und verständlich.
  9. Vor Auslösen der Bestellung durch den Button „Kostenpflichtig bestellen“ wird der/die Kund*in noch einmal ausdrücklich, klar und verständlich über die wesentlichen Eigenschaften der Waren und Dienstleistungen, die Kontaktinformationen der PRG, den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und sonstiger Kosten, soweit vernünftigerweise zu diesem Zeitpunkt berechenbar, das gesetzliche Mängelhaftungsrecht sowie die Bedingungen von Kundendienst und Garantien informiert. Die AGB, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung werden zur Kenntnisnahme, Speicherung und Ausgabe zur Verfügung gestellt.
  10. Der Vertragstext eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages wird durch PRG gespeichert und dem/der Kund*in spätestens mit der Vertragsabschlussbestätigung in wiedergabefähiger Form übersandt, gemeinsam mit der Widerrufsbelehrung und den AGB. Der Vertragstext kann auch durch den/die Kund*in gespeichert werden. AGB und Widerrufsbelehrung sind auf der Webseite, über die die Bestellung abgewickelt wurde, gemeinsam mit den Hinweisen zum Datenschutz jederzeit einsehbar und speicherbar.
  11. Indem der/die Kund*in den Button „Kostenpflichtig bestellen“ betätigt, bestätigt er/sie ausdrücklich den gewünschten Vertragsabschluss. Der/die Kund*in hat im Bestellprozess die Möglichkeit, eine Vertragsabschlussbestätigung per E-Mail zu erhalten; es ist ihm/ihr zudem dauerhaft möglich, die getätigte Bestellung dem Kundenportal selbst zu entnehmen. Im Nachgang zur Belieferung erhält der/die Kund*in zudem eine E-Mail, aus welcher der Vertragsschluss hervorgeht und welche zudem eine Rechnung enthält. Die Mengen und Preise auf dieser Rechnung können Abweichungen beinhalten, welche darauf zurückzuführen sind, dass der angegebene Füllstand und die gekaufte Menge bei der Befüllung selbst nicht gänzlich den bei Bestellung angegebenen, geschätzten Kundenangaben entsprechen. Hierauf wird im Rahmen des Kundenportals bereits bei der Bestellung hingewiesen. Das Kundenportal sowie die Vertragsabschlussbestätigung weisen diesen Sachverhalt zudem ausdrücklich aus.

6. Besondere Bedingungen zur Bestellung und Belieferung von Flüssiggas in begrenzter und unbegrenzter Menge

  1. Bei Bestellung von Gaslieferungen erfolgt die Belieferung in der Regel durch Straßentankwagen. Hier wird die Liefermenge durch die geeichte Abgabemessvorrichtung des Fahrzeugs verbindlich festgestellt. Sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wird, erfolgt die Lieferung von Flüssiggas bei angemessenen Witterungsverhältnissen in der Regel innerhalb 14 Tage nach gemeinsamer Terminabstimmung. PRG weist darauf hin, dass sich die Terminvereinbarung auch nach der Auftragslage und der Verfügbarkeit von Flüssiggas richtet und deshalb unter Umständen mit verlängerten Bearbeitungsdauern gerechnet werden muss. Auf Wunsch des/der Kund*in kann gegebenenfalls eine schnellere Lieferung gegen Zahlung von Mehrkosten vereinbart werden.
  2. Ist die Flüssiggasanlage des/der Kund*in zu der vereinbarten Lieferzeit aus Gründen, die diese*r zu vertreten hat, nicht zugänglich oder aus sonstigen Gründen nicht belieferbar oder befüllbar, oder kann der/die Kund*in aus von ihm/ihr zu vertretenden Gründen die Lieferung zu der vereinbarten Lieferzeit nicht abnehmen, trägt er/sie die Kosten der vergeblichen An- und Abfahrt. Zur Befüllung des Tanks muss ein LKW mit aufgesetztem Kran frei an den vorgesehenen Behälterstandort heranfahren können. Auch hierfür hat der/die Kund*in Sorge zu tragen. Fehlfahrten werden nach Aufwand berechnet. Darin ist die erneute Anfahrt durch PRG oder eine von dieser beauftragte Firma enthalten. Wartezeiten werden ebenfalls nach Aufwand berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem/der Kund*in ausdrücklich vorbehalten.
  3. Von PRG nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien PRG für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Leistungspflicht. Das gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt, Lieferschwierigkeiten aufgrund politischen Entwicklungen, bei Vorliegen von Witterungsverhältnissen, die Gefahrguttransporte ausschließen oder nur mit unangemessenem Risiko erlauben, gesetzliche oder behördliche Maßnahmen, Streiks u.ä., ferner dann, wenn aufgrund staatlicher Eingriffe die normalen Bezugs- und Transportmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind. PRG ist in solchen Fällen berechtigt, mit entsprechender Verzögerung einschließlich angemessener Vorlaufzeit zu liefern. PRG haftet für Lieferverzögerungen oder Lieferausfällen bei Vorliegen lediglich leichter Fahrlässigkeit nicht.
  4. Der/die Kund*in verpflichtet sich, je nach geschlossenem Tarif bei Erreichen eines Füllgrades von 30% PRG zu benachrichtigen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung kann durch PRG keine Haftung für eine rechtzeitige Lieferung übernommen werden. Sonderfahrten und Notbefüllungen bei Leerstand nimmt PRG nur auf ausdrücklichen Wunsch des/der Kund*in gegen Kostenerstattung gemäß der dann gültigen Preisliste vor.
  5. Bei Belieferung mit Flüssiggas (§ 2 Abs. 3 Energiesteuergesetz) durch PRG darf gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung dieses, weil steuerbegünstigt, nur als Brenngas zur Erzeugung von Licht und Wärme verwendet werden, es sei denn, eine solche anderweitige Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energie-Durchführungsverordnung zulässig. Es darf von dem/von der Kund*in weder an Dritte veräußert, noch auf andere Flaschen oder Behälter umgefüllt werden. Der/die Kund*in ist im eigenen Interesse zur jederzeitigen Beachtung aller mineralölsteuerlichen Vorschriften auch selbst verpflichtet. PRG ist verpflichtet, den folgen Hinweis zu erteilen:

 

„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

7. Preise und Zahlungsmodalitäten der Flüssiggasbestellung in begrenzter und unbegrenzter Menge

  1. PRG versucht ihr Angebot so präzise wie möglich zu erstellen und zu kalkulieren. Unvorhersehbarer Mehraufwand oder nicht vereinbarte Zusatzleistungen und Sonderwünsche werden mit dem/der Kund*in vorab besprochen und von diesem/dieser schriftlich, in Ausnahmefällen auch mündlich, beauftragt.
  2. Für die Belieferungsoptionen der Befüllung in begrenztem Volumen gilt das Folgende:
    1. Der Gaspreis im Falle einer einmaligen Lieferung ist an den ANSI (Argus North Sea Index) gekoppelt, wodurch PRG gewährleistet, dass Veränderungen des Gaspreises nicht willkürlich stattfinden. Im Falle einer regelmäßigen Belieferung bei Abrechnung über den Gaszähler, erfolgt die Berechnung des Gaspreises auf Basis der Indexwerte des Statistischen Bundesamtes. Die Preisänderungen werden zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres vorgenommen. Der Kunde wird über die Preisänderung schriftlich informiert.
    2. Für Lieferungen unter 1000 l wird ein Mindermengenzuschlag berechnet.
  3. Im Flüssiggaspreis sind insbesondere die folgenden Kosten enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die jeweils gültige Umsatzsteuer, die Energiesteuer sowie die Kosten der Abrechnung. Dem/der Kund*in ist bekannt, dass die Energiepreise ständigen Veränderungen unterliegen. Das Vorstehende gilt auch, soweit künftig neue Steuern, gesetzliche Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Gewinnung, Herstellung, Speicherung oder den Verbrauch von Flüssiggas betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden, es sei denn, die Weitergabe dieser Kostenbestandteile an den/die Kund*in ist gesetzlich anderweitig geregelt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu einer Kostenweitergabe. Im Falle von Dauerschuldverhältnissen (dauerhafte Vertragsbeziehung) ist PRG für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und im Falle deren Senkung verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen. Bei dieser Preisanpassung haben Kund*innen kein Sonderkündigungsrecht.
  4. PRG holt bei der SCHUFA bzw. einer Wirtschaftsauskunft vorab eine Auskunft zur Bonität des/der Kund*in ein. Sollten danach Zweifel an der Bonität bestehen, kann PRG eine Vorauszahlung verlangen.
  5. Als Zahlungsmittel kommen „Kauf auf Rechnung“ sowie SEPA-Lastschrift in Betracht.
  6. Zur Abbuchung der fälligen Forderungen kann der/die Kund*in in manchen Konstellationen alternativ zum „Kauf auf Rechnung“ PRG widerruflich über das passende Formular mit Unterschrift ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. Erteilt ein*e Kund*in ein SEPA-Lastschriftmandat, erhält er/sie – bei wiederkehrenden Lastschriften vor dem ersten Einzug – eine Information über die bevorstehende SEPA-Lastschrift (Pre-Notification) in der gesetzlich zulässigen Form und mit den entsprechenden Inhalten spätestens fünf Werktage vor Fälligkeit der jeweils einzuziehenden Beträge. Die Einräumung eines Zahlungszieles bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Hinsichtlich der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  7. Alle Rechnungen sind spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt zur Zahlung durch den/die Kund*in ohne Abzug fällig.
  8. Erfüllt der/die Kund*in die Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht, so ist PRG nach eigener Wahl berechtigt, zwei Wochen nach Androhung, die Gaszufuhr zwischen dem Behälter und der Verbrauchseinrichtung zu unterbrechen oder das Gas abzusaugen. Die Kosten für die Unterbrechung der Gasversorgung bzw. Wiederaufnahme der Gasversorgung werden an den/die Kund*in nach der jeweils aktuellen Preisliste berechnet. Dieses gilt nicht, wenn der/die Kund*in darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der/die Kund*in seinen/ihren Verpflichtungen nachkommt. Der/die Kund*in stimmt mit Abschluss dieses Vertrages dem Betreten des Grundstücks zum Zwecke der Unterbrechung der Gaszufuhr oder zur Absaugung des Gases bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen zu.

III Lieferung und Eigentumsvorbehalt

  1. Miettanks, die dem/der Kund*in gegen wiederkehrende Zahlungen zum Gebrauch überlassen werden, sind Eigentum der PRG und werden nur zum vorübergehenden Zweck der Gasversorgung aufgestellt. Sie werden auch bei unterirdischer Lagerung nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks (§ 95 BGB). Auch Gaszähler sind und bleiben Eigentum der PRG.
  2. Tanks, die durch den/die Kund*in käuflich erworben werden, gehen mit der Bezahlung der Kaufsumme in dessen/deren Eigentum über. PRG behält sich bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem/der Kund*in das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Die zum Tank gehörenden Unterlagen werden dem/der Kund*in zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ebenfalls übergeben.
  3. Das an den/die Kund*in in dessen/deren Tank eingelieferte Flüssiggas bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller gegen diese*n bestehenden Forderungen Eigentum der PRG. Der Eigentumsübergang an den/die Kund*in erfolgt am Ausgang des Zählers. Der/die Kund*in verpflichtet sich, Gas nur über diesen von PRG für die Abrechnung gestellten Zähler abzunehmen. Verbrauch im normalen Betriebsablauf ist gestattet; jede Weiterveräußerung, gleich welcher Art, ist untersagt. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen, PRG nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwirbt PRG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen mit ihr vermischten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung. Erfolgt die Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des/der Kund*in als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt dieser PRG anteilmäßiges Miteigentum. Die Verwahrung des Eigentums der PRG durch den/die Kund*in ist für PRG kostenfrei.

IV Laufzeit, Vertragsbeendigung und -abwicklung

  1. Dieser Vertrag tritt in Kraft, wenn beide Vertragspartner unterzeichnet haben bzw. der/die Kund*in vom Betreiber eine Vertragsabschlussbestätigung erhält. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich im Anschluss auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Darüber hinaus hat der/die Kund*in das Recht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages, wenn sein/ihr Bedarf an Flüssiggas entfällt. Die Kündigungsfrist beträgt dann ebenfalls einen Monat. Eine Kündigung muss in Textform erfolgen.
  2. Bei fernmündlichen Bestellungen gilt die Angabe der Kundennummer als Nachweis der Legitimation durch den/die Kund*in, sofern er diesem nicht schriftlich widerspricht oder aber eine etwaige Kenntniserlangung durch Dritte nicht zu vertreten hat. Widerspricht der/die Kund*in der Verwendung der Kundennummer als Legitimationsnachweis, ist PRG nur gegen schriftliche Bestellung oder Vorkasse zur Lieferung verpflichtet.
  3. Der / die Kund*in wird vor einer Bestellung von Flüssiggas den aktuellen Flüssiggaspreis erfragen, soweit es sich nicht um einen Bezug über die „Zähler-Variante“ handelt. Sofern PRG eine Veränderung des Gaspreises verlangt, steht dem / der Kund*in ein sofortiges Kündigungsrecht des Vertrages zu. Er / Sie ist dann nicht zu einer Bestellung oder Abnahme verpflichtet. Eine Kündigung muss in Textform erfolgen und gilt ohne Einhaltung weiterer Fristen innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme des geänderten Preises. Gibt der / die Kund*in zu dem von PRG genannten Preis eine Bestellung mit unverzüglicher Belieferung auf, so gilt dieser Preis für die Lieferung.
  4. Bei Wohnungswechsel oder Rechtsnachfolgen ist abweichend eine Kündigung des Vertrages jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen auf das Ende eines Kalendermonats möglich. PRG ist rechtzeitig unter Angabe der neuen Adresse zu unterrichten, damit eine Abrechnung erfolgen kann.
  5. Die Webseite www.rheingas.de führt gut lesbar, ständig verfügbar und eindeutig formuliert einen Kündigungsbutton mit der Beschriftung „Verträge kündigen“ für Dauerschuldverhältnisse auf. Durch dessen Nutzung wird es dem / der Kund*in, der / die Verbraucher*in ist, ermöglicht, leicht und unkompliziert Dauerschuldverhältnisse, beispielsweise über die Miete eines Tanks oder die regelmäßige Belieferung mit Flüssiggas, zu kündigen. Im Zweifel wirkt die Kündigung über diese Kündigungsschaltfläche durch den / die Kund*in zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Die Nutzung des Kündigungsbuttons bezieht sich ausdrücklich auch auf Verträge, die vor dem 01.07.2022 geschlossen wurden.
  6. Im Falle einer Kündigung eines Vertrages ohne Behälterkauf erfolgt die Rückholung des Tanks nach Vorgabe des / der Kund*in, spätestens sechs Monate nach Kündigung. Alternativ kann der / die Kund*in den Tank und die Anlage käuflich erwerben. Der genaue Termin zur Rückholung wird mit PRG abgestimmt. Die Kosten für den Rücktransport belaufen je nach Gegebenheiten maximal auf 1.000,00 € inkl. MwSt., sofern der Tanks leergeheizt und für das Kranfahrzeug frei zugänglich ist. Das Freilegen des Tanks erfolgt kundenseitig. Bei Abbau der Anlage schafft der / die Kund*in freie Zufahrt für den Kranwagen und übernimmt die Freilegung des Tanks sowie die Wiederherstellung des früheren Zustandes inklusive der eventuellen Verfüllung der Baugrube. Der / die Kund*in stimmt mit Vertragsabschluss dem Abbau der gelieferten Flüssiggasversorgungsanlage und dem Betreten des Grundstückes zu diesem Zweck nach Vertragsbeendigung zu. Sofern eine Entleerung des Tanks durch PRG notwendig wird, werden Absaugkosten von maximal 800,00 € inkl. MwSt. fällig. Je nach Vertragsart wird eventuell abgesaugtes Gas zum letzten Bezugspreis abzüglich Steuern und Transport vergütet. Miete und Service werden nach Behälterrückholung berechnet. Die PRG behält sich die Möglichkeit zur Aufrechnung ausdrücklich vor.

V Haftung / Gewährleistung

  1. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht gilt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Sofern während der Laufzeit des Vertrages aus Gründen, die PRG nicht zu vertreten hat, technische Änderungen am Tank oder ein Wechsel des Standortes erforderlich werden, gehen die hierdurch entstandenen Kosten zulasten des / der Kund*in. Ein Behälteraustausch auf Wunsch des / der Kund*in wird ebenfalls entsprechend der Preisliste von PRG berechnet. Sollte der Tank vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit aus Gründen, die der / die Kund*in nicht zu vertreten hat, technisch unbrauchbar werden, wird er von PRG auf deren Kosten ausgetauscht.
  3. Sollte der / die Kund*in Schäden feststellen, die offenbar auf den Transport der Ware zurückzuführen sind, hat er / sie diese unverzüglich gegenüber PRG sowie der eingesetzten Spedition zu beanstanden.
  4. Sollte die Kaufsache innerhalb eines Jahres einen Sachmangel aufweisen (dieser umfasst die Mangelfreiheit, die objektive Erwartung und Montage der Ware), wird zulasten PRG vermutet, dass dem / der Kund*in, der / die Verbraucher*in ist, die Ware bereits mangelhaft übergeben wurde.
  5. Keine Haftung wird durch PRG übernommen für Schäden, die auf natürliche Abnutzung, fehlerhafte Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte bauseitige Leistungen des / der Kund*in oder Dritter zurückzuführen sind.
  6. Die Haftung durch PRG ist weiterhin dann ausgeschlossen, wenn die Inbetriebnahme oder der Betrieb der Anlage nicht nach ihren Vorgaben erfolgt. Keine Haftung wird übernommen für die kundeneigene Verbrauchsanlage. Für Schäden jeglicher Art, die durch Störung, Undichtigkeiten oder Reparatur-, Service- und Prüfarbeiten an Versorgungs- oder Verbrauchsanlagen entstehen, haftet PRG nur bei eigenem Verschulden grober Fahrlässigkeit.
  7. Die Zusammenstellung der eigenen Informationen und Inhalte im Online Shop wird von PRG mit größter Sorgfalt vorgenommen. Gleichwohl übernimmt PRG keine Haftung für die durchgehende Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Daten.
  8. Soweit im Rahmen des Online Shops eine Verlinkung auf externe Internetangebote erfolgt, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der PRG liegen, sind für deren Inhalte ausschließlich die jeweiligen Betreiber der betreffenden Internetangebote verantwortlich.
  9. PRG haftet bei Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer Erfüllungsgehilfen. Die Vorschriften des Haftpflichtgesetzes und des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
  10. Für sonstige Schäden ist die Haftung der PRG sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Garantien sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Als Kardinalpflichten werden solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt sich die Haftung auf den jeweils vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Hierunter ist der Schaden zu verstehen, den der jeweilige Vertragspartner bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die der jeweilige Vertragspartner kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

VI Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung für die Bestellung von Flüssiggastanks, für die zugehörige Verrohrung und Baurohrleitung

Für Verbraucher gilt das folgende Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht für Sie kein Recht zum Widerruf, soweit es sich um die Lieferung von Waren handelt, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Ihr Recht zum Widerruf erlischt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB vorzeitig, sobald sich das als bestellte Ware gelieferte Gas nach bzw. durch die Lieferung aufgrund seiner Beschaffenheit untrennbar mit Restbeständen in Ihrem Tank vermischt.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Propan Rheingas GmbH & Co. KG, Fischenicher Str. 23, 50321 Brühl, Telefon 0800-6565658, info@rheingas.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens vierzehn Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, da Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir holen die Waren ab. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 1.700,00 EUR geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Widerrufsbelehrung für die einmalige Lieferung von Flüssiggas in begrenztem Volumen oder in einer bestimmten Menge

Für Verbraucher gilt das folgende Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht für Sie kein Recht zum Widerruf, soweit es sich um die Lieferung von Waren handelt, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Ihr Recht zum Widerruf erlischt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB vorzeitig, sobald sich das als bestellte Ware gelieferte Gas nach bzw. durch die Lieferung aufgrund seiner Beschaffenheit untrennbar mit Restbeständen in Ihrem Tank vermischt.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Propan Rheingas GmbH & Co. KG, Fischenicher Str. 23, 50321 Brühl, Telefon 0800-6565658, info@rheingas.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens vierzehn Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, da Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir holen die Waren ab. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 1.000,00 EUR geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Widerrufsbelehrung für die regelmäßige Lieferung von Flüssiggas in begrenztem Volumen oder in einer bestimmten Menge über einen festgelegten Zeitraum hinweg

Für Verbraucher gilt das folgende Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Ihr Recht zum Widerruf erlischt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB vorzeitig, sobald sich das als bestellte Ware gelieferte Gas nach bzw. durch die Lieferung aufgrund seiner Beschaffenheit untrennbar mit Restbeständen in Ihrem Tank vermischt.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Propan Rheingas GmbH & Co. KG, Fischenicher Str. 23, 50321 Brühl, Telefon 0800-6565658, info@rheingas.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens vierzehn Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, da Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir holen die Waren ab. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 1.000,00 EUR geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Widerrufsbelehrung für die Bestellung von Flüssiggas in unbegrenztem Volumen oder in unbestimmter Menge („Zähler-Variante“ / „Ein-Zähler-Anlage“)

Für Verbraucher gilt das folgende Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Propan Rheingas GmbH & Co. KG, Fischenicher Str. 23, 50321 Brühl, Telefon 0800-6565658, info@rheingas.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens vierzehn Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, da Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

VII Anpassungen der AGB

  1. Änderungen dieser AGB und etwaiger ergänzender besonderer Geschäftsbedingungen werden vor ihrem Wirksamwerden durch PRG im Online Shop veröffentlicht sowie dem / der Kund*n in einer Mitteilung (schriftlich oder in Textform z.B. per E-Mail) im Einzelnen zur Kenntnis gebracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, sechs (6) Wochen nach dieser Mitteilung in Kraft.
  2. Die Änderungen gelten als vom Kund*in genehmigt, sofern diese*r nicht binnen mindestens sechs (6) Wochen, höchstens 2 Monaten seit Zugang der Änderungsmitteilung in Textform Widerspruch gegen die Änderungen der AGB erhebt. Für den Fall des Widerspruchs gelten die bisherigen Regelungen zunächst unverändert fort. Widerspricht der / die Kund*in nicht, gelten nach Ablauf der Widerspruchsfrist die geänderten Regelungen.
  3. PRG wird den / die Kund*in über sein / ihr Widerspruchsrecht und die damit verbundenen Rechtsfolgen in der Änderungsmitteilung informieren. Unabhängig vom Widerspruchsrecht und von dessen Ausübung kann der / die Kund*in innerhalb von drei (3) Monaten ab Zugang der Mitteilung zur Änderung der AGB den Vertrag kündigen. Der Vertrag kann frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Änderung wirksam sein soll.
  4. Eine Änderung der AGB ist nur dann ohne Zustimmung des / der Kund*in wirksam und es besteht insofern kein Widerspruchs- und Kündigungsrecht, soweit diese Änderung a) ausschließlich zum Vorteil des /der Kund*in ist, b) rein administrativer Art ist und keine negativen Auswirkungen auf den / die Kund*in hat oder c) die Änderung unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben ist.
  5. Die Bestimmungen finden keine Anwendung auf Änderungen dieser AGB und etwaiger ergänzender besonderer Geschäftsbedingungen, sofern diese die vertraglichen Hauptleistungspflichten betreffen, d.h. insbesondere Leistungspflichten der Gesellschaft oder Pflichten des / der Kund*in, einschließlich Zahlungen.

VIII Allgemeine Schlussbestimmungen

  1. PRG ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch schriftlichen Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem / der Kund*in steht es in diesem Fall frei, die Vereinbarung schriftlich zu kündigen. Dies gilt jedoch nicht bei einem Zusammenschluss von PRG mit einem anderen Unternehmen oder bei einer rein gesellschaftsrechtlichen Umwandlung oder sonstigen Rechtsnachfolgen.
  2. Für die Informationen, die der / die Kund*in über sich über den Online Shop übermittelt, ist er selbst verantwortlich. Er / sie versichert, dass die angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen.
  3. Der / die Kund*in ist damit einverstanden, dass PRG die ihr zur Kenntnis gebrachten personenbezogenen Daten speichert. PRG verpflichtet sich, diese Daten nur im Rahmen der Geschäftsverbindung und unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen (Datenschutzerklärung) zu verarbeiten.
  4. Die PRG behält sich alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte wie Urheber-, Patent-, Warenzeichen- und Markenrechte sowie sonstige Rechte am geistigen Eigentum an den zur Verfügung gestellten Dokumenten und Leistungen vor, soweit nicht ausdrücklich hieraus abgeleitete Rechte durch diese Nutzungsbestimmung eingeräumt werden. Auch an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich PRG Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
  5. Mündliche Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags erhalten nur dann Gültigkeit, wenn sie von PRG schriftlich bestätigt worden sind.
  6. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Vereinbarung lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung. PRG ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei (3) Monaten schriftlich zu kündigen. Sie verpflichtet sich jedoch, dem / der Kund*in ein neues Vertragsangebot zu unterbreiten, in dem die unwirksame durch eine wirksame Regelung ersetzt wird, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.
  7. Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.
  8. PRG nimmt an einer Online-Schlichtung teil nach Art. 14 ORD-V mittels anklickbarem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr . Außerdem nimmt PRG an einer Verbraucher-Schlichtung teil bei der Schlichtungsstelle Energie e.V., erreichbar unter www.schlichtungsstelle-energie.de .
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, 50321 Brühl.