
Heizungsförderung beantragen
KfW und BAFA Förderung einfach beantragen
Mit Rheingas können Sie jetzt ganz einfach Ihren Antrag auf Heizungsförderung stellen. Wir unterstützen Sie mit unserem Online-Förderservice bei der Beantragung Ihrer Förderung für Neubauten oder eine Heizungsmodernisierung.
Was ändert sich ab dem 15.08.2022?
Um die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen voranzutreiben und den Klimaschutz zu stärken, hat das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) die staatlichen Fördermittel angepasst. Reine Gas- und Ölheizungen wurden bereits vorher nicht bezuschusst, allerdings schließt das nun auch Gas-Hybridheizungen ein.
Inhaltsverzeichnis
Lesedauer insgesamt ca. 2 Min
Das sind die wichtigsten Änderungen bei der Heizungsförderung
So ändern sich die Fördersätze
Maximaler Fördersatz bis 14.08.2022 | Maximaler Fördersatz ab 15.08.2022 | |
Gasheizung "Renewable Ready" | 20 % | Entfällt |
Gas-Hybridheizung | 30 % | Entfällt |
Wärmepumpe | 35 % + 10 % Öl-Austausch-Bonus | 25-30 % * + 10 % Öl-/Gas-Austausch-Bonus |
Solarthermie | 30 % | 25 % |
Biomasseheizung | 35% | 10 % + 10% Öl-/Gas-Austausch-Bonus |
EE-Hybrid mit Biomasseheizung | 35 % | 35 % |
Heizungsoptimierung | 20% | 15% |
* Inklusive 5 % Wärmepumpen-Bonus, wenn Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser
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Häufig gestellte Fragen
Die Förderung für Ihre Heizungsanlage können Sie bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Es wird sowohl der Bau einer neuen Heizungsanlage als auch die Modernisierung einer veralteten Heizungsanlage bezuschusst.
Um eine Förderung zu beantragen, muss Ihr Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahme gemeinsam mit Ihrem Heizungsinstallateur gestellt werden.