65% erneuerbare Energien & Änderung Förderung für Gasheizungen
Nachdem der Deutsche Bundestag und der Bundesrat Anfang Juli das „Osterpaket“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verabschiedet haben, nimmt die Politik der Energiewende weiter Fahrt auf.
Ampel-Konzept zum 65%-Ziel erneuerbare Energien bei Heizungsaustausch:
Die Bundesregierung hat unter dem Eindruck des Ukraine-Krieges das 65%-Ziel erneuerbare Energie auf 2024 vorgezogen, die Zielerreichung allerdings relativ großzügig interpretiert. Es soll auch dann als erfüllt gelten, wenn die Wärmepumpe einen Leistungsanteil von 30 Prozent hat. Der nicht von der Wärmepumpe gedeckte Wärmebedarf kann nach dem Vorschlag mit fossilem Flüssiggas gedeckt werden.
Änderung Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Das BMWK hat in der vergangenen Woche quasi über Nacht die Förderkulisse für Haus- und Energietechnik (BEG) neu aufgestellt. Die Änderungen sind am 27. Juli 2022 per Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und einen Tag später in gestufter Reihenfolge in Kraft getreten. Förderungen werden teilweise komplett gestrichen.
Der für unsere Branche entscheidende Passus lautet: „Aufhebung aller Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen sowie die Einführung des Heizungs-Tausch-Bonus.“ Wer noch auf eine Gashybrid-Heizung wechseln möchte, muss sich demnach beeilen. Förderanträge auf Einzelsanierung zu den alten Konditionen können beim BAFA noch bis zum 14. August 2022 gestellt werden.
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