Entlastung auch für Flüssiggas (LPG) geplant

Aktuelle Entwicklungen

Update vom 12.04.2023 // 15.12.2022 - Die Bundesregierung hat angekündigt, neben den Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom, auch Haushalte zu entlasten, die mit Flüssiggas (LPG), Öl, Briketts und Pellets heizen.

Update 12.04.2023

Härtefallhilfen in NRW: Beantragung ab Mitte Mai

Laut heutiger Berichterstattung der „Zeit“, wird das Landeskabinett nach den Osterferien in Nordrhein Westfalen „alle Maßnahmen ergreifen, um die von der Bundesregierung angekündigten Hilfen in Nordrhein-Westfalen umzusetzen“, kündigte Kommunalministerin Ina Scharrenbach an.

Ab Mitte Mai sollte die Beantragung der Bundesmittel dann in NRW für Privathaushalte möglich sein, die mit den nicht-leitungsgebundenen Energieträgern Heizöl, Flüssiggas, Kohle, Koks, Scheitholz sowie Holzpellets, Holzbriketts und Holzhackschnitzel in 2022 geheizt und mehr als den doppelten (Referenz-) Preis gezahlt haben.

In Nordrhein Westfalen gibt es bis zu 1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die insbesondere mit Heizöl, Flüssiggas oder Holz heizen, hieß es weiter aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Von den 1,8 Milliarden Euro, die der Haushaltsausschuss des Bundestags Ende März für die Härtefallhilfen freigegeben hat, entfallen rund 379 Millionen Euro auf NRW.

„Die Landesregierung hat ein nutzerfreundliches Antragsportal erarbeitet, das ausrechnen kann, ob die jeweiligen Antragssteller für eine Härtefallhilfe in Betracht kommen“, heißt es weiter.

Mehr Details sind noch nicht bekannt. Mehr zu den grundsätzlichen Auszahlungsvoraussetzungen finden Sie hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/haertefallhilfen.html

Update 24.03.2023

Am 23. März 2023 berichtete Die Zeit, dass Besitzer von Heizungen, die mit Öl, Flüssiggas, Pellets, Holz oder Kohle betrieben werden, in den norddeutschen Bundesländern voraussichtlich ab April ihre Anträge auf staatliche Heizkosten-Zuschüsse stellen können. Bislang war eine Antragstellung nur im Bundesland Berlin möglich.

Das Wirtschaftsministerium Niedersachsen beabsichtigt ein gemeinsames Antragsportal und eine gemeinsame Antragsbearbeitung mit den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg durchzuführen.

Die Gesamtkoordination übernehme dabei Hamburg. Möglicherweise werden noch weitere Länder beitreten.

Bislang fehlte es länderübergreifend vor allem an zentrale Fragen der Finanzierung, trotz zahlreicher Bund-Länder-Gespräche. Die Auszahlung erfolgt am Ende über die Länder, die nun teils gemeinsame Abwicklungen selbst organisieren.

Update 06.02.2023

Bislang war unklar, wo die Anträge in den einzelnen Bundesländern eingereicht werden müssen, ob bei Rathäusern, Landratsämtern, Kreisverwaltungen oder Wohnämtern.

Erste Bundesländer ermöglichen nun auch Online-Anträge, zum Beispiel Berlin.

Das Land Berlin wartet nicht auf den Bund und startete am 31. Januar 2023 ein eigenes Hilfsprogramm für Haushalte und Betriebe, die mit Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas heizen: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/heizkostenhilfe-berlin.html

Ausschlaggebend ist die Endrechnung für die bestellte Menge Heizöl, Pellets oder Flüssiggas im Jahr 2022.

Die Bundesländer können nun einen Referenzwert festlegen. Das Land Berlin hat diesen schon beschlossen. Damit Haushalte eine Erstattung erhalten, müssen Sie im Jahr 2022 für den Liter Flüssiggas mindestens 99 Cent pro Liter bezahlt haben.

In der Bund-Länder-Sitzung am 02. Februar 2023 stellte das Wirtschaftsministerium in Aussicht, den Ländern bis Ende dieser Woche einen Entwurf für die Ausgestaltung der Hilfen zu präsentieren. Die Verwaltungsvereinbarung werde „in den kommenden Wochen fertiggestellt“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Länder vor Ende Februar auszahlen können.

Bitte verfolgen Sie die jeweilige Tagespresse dazu, wann die Hilfen in welchem Bundesland, wie zu beantragen sind.

Härtefallfonds für Heizen mit Flüssiggas, Öl, Briketts & Pellets kommt

15.12.2022 - Die Bundesregierung hat angekündigt, neben den Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom, auch Haushalte, die mit Flüssiggas (LPG), Öl, Briketts und Pellets heizen, für den Zeitraum vom 1.1.22 bis zum 1.12.22 rückwirkend zu entlasten

Es handelt sich jedoch um keine Ausweitung der Strom-/ Erdgaspreisbremse für nicht-leitungsgebundene Energieträger, sondern Härtefallfonds für private Haushalte. In diesem Zusammenhang werden Öl, Pellets und Flüssiggas gleich behandelt.

Was derzeit bekannt ist:

Für diesen Fonds wird die Bundesregierung 1,8 Milliarden Euro bereitstellen. Damit können dann diejenigen Privathaushalte unterstützt werden, die in diesem Jahr mehr als das Doppelte für ihre Öl-, Flüssiggas-, Brikett- oder Pellet-Rechnungen bezahlt haben.

Von den darüber hinausgehenden Kosten soll der Staat 80 Prozent erstatten, wobei es eine Bagatellgrenze von 100 Euro und einen Entlastungs­höchst­betrag von 2000 Euro geben soll.

Die Antragstellung und die Abwicklung erfolgt über die Länder. Endkunden müssen sich selbst an die staatlichen Stellen wenden.

Dabei können Rechnung im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 berücksichtigt werden. Nötig ist außerdem eine eidesstattliche Erklärung zur Bestätigung der Brennstoffrechnung.

Bei Mietern in Mehrparteienwohnhäusern mit entsprechenden Heizungsanlagen muss eine Erklärung der Vermieterseite eingereicht werden, die die Weitergabe an Mieter garantiert.

Laut Eckpunktepapier der Bundesregierung lautet die Entlastungsformel wie folgt:
0,8 x Rechnungsbetrag - 0,8 x Bestellmenge x Referenzpreis (entspricht dem Vorjahreswert, Statistisches Bundesamt) x 2 – Untergrenze 100 Euro.

Die Länder sind dafür zuständig, sie auszuzahlen und können die Hilfen noch durch eigene Programme ergänzen.

Bislang bestehen die Preisdämpfungen für Heizöl, Pellets und andere Brennstoffe allerdings nur in Eckpunkten. Konkrete Details sollen in einer noch ausstehenden Bund-Länder-Einigung geregelt werden.

Kurz vor Weihnachten hatten Bundestag und Bundesrat den Energiepreisbremsen sowie Änderungen des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds zugestimmt, somit können die Fonds nun eingerichtet werden.

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