
Vorzeitige Mehrwertsteuererhöhung 2024 & CO2-Preis Steigerung
Mehrwertsteuer auf Gas soll vorzeitig wieder auf 19 % steigen
Seit über einem Jahr (Oktober 2022) gilt der verringerte Mehrwertsteuersatz von 7 % für Flüssiggas zum Heizen, Kochen und als Prozessenergie. Geplant war, dass diese zeitlich befristete Steuerminderung bis zum 31. März 2024 gelten soll. Von Seiten der Bundesregierung ist aber im Gespräch, dass dieser verringerte Umsatzsteuersatz für Gas bereits zu Ende Februar 2024 wieder auf den regulären Satz steigen soll. Demnach soll bereits ab dem 01. März 2024 wieder der reguläre Steuersatz von 19 % gelten.
Hintergrund der Entlastungsmaßnahmen
Nach dem russischen Eingriff in die Ukraine und den daraus resultierenden hohen Energiepreisen hat die Bundesregierung den Umsatzsteuersatz temporär von 19 % auf 7 % reduziert, um Gas erschwinglicher zu gestalten. Diese Sonderregelung wird schon zum 29. Februar 2024 und somit einen Monat früher als ursprünglich vorgesehen, beendet.
Inhaltsverzeichnis
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Auswirkungen der geplanten Umsatzsteuererhöhung auf den Flüssiggaspreis
Wie hoch die finanzielle Belastung für einzelne Haushalte dann aussehen könnte, möchten wir Ihnen frühzeitig und transparent an einem Beispiel zeigen.
Bei einer Flüssiggasbestellung in Höhe von 3.000 € netto führt die Steuererhöhung dazu, dass die Flüssiggasbestellung um 360 € teurer wird.
Steuerliche Belastung bei 3.000 € | |
Betrag mit 7 % MwSt. | 210 € |
Betrag mit 19% MwSt. | 570 € |
Mehrbelastung | 360 € |
CO2-Abgabe: Geplante Erhöhung ab Januar 2024
Neben der vorzeitigen Mehrwertsteuererhöhung wird die CO2-Abgabe definitiv ab Januar steigen.
Aktuell liegt der Preis bei 30 EUR pro Tonne. 2023 wurde die geplante Erhöhung des CO2-Preises ausgesetzt, um die Haushalte zu entlasten. Ab Januar 2024 soll der CO2-Preis aber wieder ansteigen.
Ursprünglich waren für 2024 40 EUR pro Tonne geplant, allerdings könnte der Anstieg auch stärker ausfallen. Hier kann mit Klarheit gerechnet werden, wenn es zu einer Einigung rund um den Bundeshaushalt 2024 kommt, da auch das Haushaltsfinanzierungsgesetz im Rahmen des Haushaltsbeschlusses verabschiedet wird.
Derzeit kommt es bei den Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2024 im Deutschen Bundestag zu Verzögerungen, so dass derzeit noch offen ist, ob der Haushalt 2024 dieses Jahr noch verabschiedet werden kann oder ob sich die Verabschiedung bis in den Januar hinziehen wird.
Voraussichtliche Entwicklung der CO2-Bepreisung:
Jahr | Betrag |
2021 | 25 €/t CO2 |
2022 | 30 €/t CO2 |
2023 | 30 €/t CO2 |
2024 | 40 €/t CO2 |
2025 | 50 €/t CO2 |
Was ist die CO2-Abgabe?
Zur Bekämpfung des Klimawandels ist es entscheidend, dass Treibhausgasemissionen, wie beispielsweise CO2, reduziert werden. Daher wird seit 2021 für das Inverkehrbringen von fossilen Brennstoffen die CO2 ausstoßen, wie Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Benzin und Diesel, die sogenannte CO2-Abgabe erhoben.
Durch die CO2-Abgabe tragen auch Verbraucher die Kosten ihrer Emissionen, beispielsweise beim Heizen oder Tanken.
So erhöht die CO2-Abgabe Ihre Heizkosten
Wie hoch die finanzielle Belastung aussieht, zeigen wir Ihnen anhand der nachfolgenden Tabelle:
Kosten in €/100 Liter Flüssiggas | |
2023 (30 €/ t CO2) | 4,60 |
2024 (40 €/t CO2) | 6,13 |
Mehrbelastung | 1,53 |
Auf Grund der Erhöhung der CO2-Abgabe steigen die Kosten pro 100 Liter Flüssiggas in 2024 um weitere 1,53 €.
Für eine Vollfüllung heißt das konkret folgendes:
1,2 t Flüssiggastank 2.300 Liter bei Füllmenge 85% | Flüssiggastank 2,1 t 4.120 Liter bei Füllmenge 85% | 2,9 t Flüssiggastank 5.440 Liter bei Füllmenge 85% | |
2023 (30 €/ t CO2) | 115 € | 206 € | 272 € |
2024 (40 €/t CO2) | 138 € | 247,20 € | 326,40 € |
Mehrbelastung | 23 € | 41,20 € | 54,40 € |
Fazit: Die Mehrbelastungen werden 2024 deutlich spürbar sein.
Unser Tipp

Bestellen Sie im November 2023 Flüssiggas und profitieren Sie noch von dem verringerten Mehrwertsteuersatz und der geringeren CO2-Abgabe!
Bitte beachten Sie dabei aber auch die anfallenden Lieferzeiten. Um die Vergünstigungen noch mitnehmen zu können, muss Ihr Tank noch in diesem Jahr gefüllt werden.
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Lieferung und nicht der Zeitpunkt der Bestellung!