Mehrwertsteuererhöhung 2024 & CO2-Preis Steigerung

Mehrwertsteuer auf Gas läuft erst Ende März 2024 aus

Das ist das Ergebnis des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Wachstumschancengesetz vom 21.02.2024.

Final beschlossen ist das Wachstumschancengesetz aber noch nicht. Eine Verabschiedung steht zur nächsten Sitzung des Bundesrates am 22. März an, bei der die Ländervertreter über den Kompromiss zum Wachstumschancengesetz abstimmen werden

Hintergrund der Entlastungsmaßnahmen

Seit über einem Jahr (Oktober 2022) gilt der verringerte Mehrwertsteuersatz von 7 % für Flüssiggas zum Heizen, Kochen und als Prozessenergie. Ursprünglich geplant war, dass diese zeitlich befristete Steuerminderung bis zum 31.03.2024 gelten soll.

Wegen der gestiegenen Energiepreise nach dem Ukrainekrieg, hatte die Bundesregierung die Umsatzsteuer für Gas und Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt und beides so günstiger gemacht.

Von Seiten der Bundesregierung war seit November 2023 im Gespräch, dass dieser verringerte Umsatzsteuersatz für Gas bereits zu Ende Februar 2024 wieder auf den regulären Satz steigen soll. Das vom Bundestag am 17.11.2023 verabschiedete Wachstumschancengesetz sah zunächst vor, dass die Mehrwertsteuersenkung bereits Ende Februar ausläuft. Denn die Energiepreise seien mittlerweile wieder gesunken, heißt es zur Begründung.

Der Bundesrat entschied auf seiner Sitzung am 24.11.2023 jedoch, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer "grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes" anzurufen. Das Wachstumschancengesetz hing seitdem im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag fest. Mit dem Gesetz soll die Liquiditätssituation deutscher Unternehmen verbessert werden.

Nun ist seit 21.02.2024 klar, der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag strich die entsprechende Stelle aus dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes.

Die Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses bedürfen nun der Bestätigung durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat. Die nächste Sitzung des Bundesrats ist am 22.3.2024.

Auswirkungen der geplanten Umsatzsteuererhöhung auf den Flüssiggaspreis

Wie hoch die finanzielle Belastung für einzelne Haushalte dann aussehen könnte, möchten wir Ihnen frühzeitig und transparent an einem Beispiel zeigen.  

Bei einer Bestellung von Flüssiggas in Höhe von 3.000 € netto führt die Steuererhöhung dazu, dass die Flüssiggasbestellung um 360 € teurer wird.

 

Steuerliche Belastung bei 3.000 €
netto für Flüssiggasbestellung

Betrag mit 7 % MwSt.  210 €
Betrag mit 19% MwSt. 570 €
Mehrbelastung 360 €

 

CO2-Abgabe:
Erhöhung ab Januar 2024

Seit Jahresbeginn hat sich die CO2-Abgabe von 30 EUR pro Tonne COauf 45 EUR erhöht.

Hintergrund:
Der Bundestag hat am 15.12.2023 auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr den Preispfad für CO2-Zertifikate für 2024 / 2025 mit dem so genannten "Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024" in 2. und 3. Lesung (Drs. 20/9792) verabschiedet.

Mit dem neuen Zertifikatpreise ab dem 1. Januar 2024 von 45 EUR pro Tonne CO2 ist der Preispfad damit komplett auf den ursprünglichen Stand von vor dem Ukraine-Krieg zurückgeführt worden. In 2025 sollen es dann 55 Euro pro Tonne CO2 sein.

Voraussichtliche Entwicklung der CO2-Bepreisung:

Jahr Betrag
2021 25 €/t CO2
2022 30 €/t CO2
2023 30 €/t CO2
2024 45 €/t CO2
2025 55 €/t CO2

 

Was ist die CO2-Abgabe?

Zur Bekämpfung des Klimawandels ist es entscheidend, dass Treibhausgasemissionen, wie beispielsweise CO2, reduziert werden. Daher wird seit 2021 für das Inverkehrbringen von fossilen Brennstoffen die CO2 ausstoßen, wie Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Benzin und Diesel, die sogenannte CO2-Abgabe erhoben.

Durch die CO2-Abgabe tragen auch Verbraucher die Kosten ihrer Emissionen, beispielsweise beim Heizen oder Tanken.  

So erhöht die CO2-Abgabe Ihre Heizkosten

Wie hoch die finanzielle Belastung aussieht, zeigen wir Ihnen anhand der nachfolgenden Tabelle:

  Kosten in
€/100 Liter Flüssiggas
2023 (30 €/ t CO2 4,60
2024 (45 €/t CO2) 6,90
Mehrbelastung 2,30

 

Auf Grund der Erhöhung der CO2-Abgabe steigen die Kosten pro 100 Liter Flüssiggas in 2024 um weitere 2,30 €. 

Für eine Vollfüllung heißt das konkret folgendes:  

  1,2 t Flüssiggastank 2.300 Liter bei Füllmenge 85%  Flüssiggastank 2,1 t 4.120 Liter bei Füllmenge 85% 2,9 t Flüssiggastank 5.440 Liter bei Füllmenge 85% 
2023 (30 €/ t CO2) 115 € 206 € 272 €
2024 (45 €/t CO2) 176,55 € 331,06 € 464,88 €
Mehrbelastung 61,55 € 125,06 € 192,88 €

 

Fazit: Die Mehrbelastungen werden 2024 deutlich spürbar sein.

 

Unsicher im Heizungs-Dschungel?

Informieren Sie sich in unserem Ratgeber über Flüssiggasheizungen, Wärmepumpen und andere Systeme.

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