Der Eigentümerwechsel

Was ist wichtig?

Wird ein Haus mit einem Flüssiggastank erworben, stellen sich Käufer und Verkäufer des Hauses einige Fragen. Dieser Artikel soll Transparenz verschaffen, Ihre offenen Fragen klären und Sie für den Eigentümerwechsel des Flüssiggastanks sowie aufkommende Verpflichtungen und Rechte informieren.

Was muss beim Eigentümerwechsel von Flüssiggastanks beachtet werden?

Um den einwandfreien Eigentümerwechsel eines Flüssiggastanks zu gewährleisten, ist es wichtig, dass alle Rechnungen und Prüfbelege der regelmäßig notwendigen Prüfungen (Innere Behälterprüfung, Äußere Behälterprüfung und Rohrleitungsprüfung) ausgehändigt werden. Diese sollten vom neuen Besitzer unbedingt auf Vollständigkeit überprüft werden, da gerade die Prüfbelege für eine ordnungsgemäße Übernahme des Gastanks essenziell sind. Die vollständige Dokumentation der zuletzt erfolgten Prüfungen ist zudem Voraussetzung für die weitere Befüllung des Flüssiggastanks. Eine Befüllung des Tanks ohne vorliegende Prüfdokumentation ist nicht erlaubt. Um das Eigentum am Gastank später dokumentieren zu können, ist es hilfreich einen Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer zu vereinbaren. Bei gewerblichen Verkäufern ist in der Regel eine Rechnung als Beleg ausreichend.

Übernahme eines gekauften Flüssiggastanks

Bei dem Eigentümerwechsel eines gekauften Gastanks sind Sie, insofern Sie alle oben genannten Punkte beachten, weitestgehend vor unerwarteten Kosten, Risiken und Vertragsbindungen, sicher.  Gehört Ihnen ein Eigentumstank, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Flüssiggasbestellung bei einem Anbieter Ihrer Wahl durchzuführen. Somit können Sie die aktuellen Flüssiggaspreise vor jeder Bestellung flexibel vergleichen und das beste Preis-Leistungs-Angebot wählen. Es lohnt sich Preise zu vergleichen und in einem günstigen Moment eine größere Menge Flüssiggas zu bestellen, denn die Preise können über das Jahr hinweg extremen Schwankungen unterliegen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei der Übernahme eines Flüssiggastanks berücksichtigt werden muss, ist die Tatsache, dass Sie ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs für die ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung der Flüssiggastankprüfungen verantwortlich sind. In diesem Rahmen müssen Sie dafür Sorge tragen, die anfallenden Prüfungen bei den jeweilig zuständigen Prüfstellen oder befähigten Personen zu beauftragen.

Übernahme eines gemieteten Flüssiggastanks

Beim Bezug einer Immobilie mit bestehendem Mietvertrag eines Flüssiggastanks sollte zunächst geprüft werden, ob eine Umschreibung des Mietvertrags überhaupt möglich beziehungsweise sinnvoll ist. Häufig kann der Übertrag auch über einen Nachfolgevertrag abgewickelt werden. Jedoch ist zu beachten, dass Ihnen bei der Übernahme eines bestehenden Vertrags veraltete Vertragskonditionen (Service-Pauschale, Festpreisbindung etc.) aufgezwungen werden könnten. Um sicher zu gehen, dass Sie eine äußerst zufriedenstellende Lösung für sich finden, sollten Sie sich immer ein Angebot von Rheingas geben lassen.

Hilfreiche Informationen zu den Unterschieden der Miet- und Kaufoptionen eines Flüssiggastanks finden Sie auch in unserem ausführlichen Artikel.

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Hauskauf mit Flüssiggastank

Ich will den Mietvertrag des Gastanks nicht übernehmen – was muss ich beachten?

Den Abtransport des Flüssiggastanks übernehmen die Gaslieferanten in der Regel selbst. Dabei gilt zu beachten, dass dieser in den meisten Fällen abholbereit auf dem Grundstück stehen muss. Abholbereit bedeutet, er muss leer gesaugt sein und unterirdische Gastanks müssen ausgegraben sein. Anderenfalls fallen Extrakosten an. Die Zuständigkeiten sind meist vertraglich zwischen dem Hausverkäufer und dem Flüssiggasanbieter festgelegt. Der Hausverkäufer, und nicht Sie als Käufer, solange Sie keinen Nachfolgevertrag unterschrieben haben, ist der Vertragspartner des Flüssiggasanbieters. Haben Sie nicht das Interesse den Flüssiggastank im Zuge des Hauskaufs zu übernehmen, ist der Hausverkäufer für die Auflösung des Vertrags mit der Flüssiggasfirma und die Organisation des Abtransports verantwortlich. Es kommt vor, dass sich Flüssiggaslieferanten viel Zeit mit der Abholung beziehungsweise dem Abtransports des gemieteten Gastanks lassen. Sollte dies der Fall sein, ist es empfehlenswert, eine Frist zur Abholung zu setzen.

Ich will den Gastank des Verkäufers im Zuge des Hauskaufs nicht kaufen - was muss ich beachten?

Wenn Sie den Gastank im Zuge des Hauskaufs nicht übernehmen möchten, sollten Sie sich mit dem Eigentümer einigen, wie das weitere Vorgehen ist. Dieser hat die Möglichkeit, den Gastank privat oder an einen Flüssiggasversorger zu verkaufen und abholen zu lassen. Sollten Sie beispielsweise durch eine Erbschaft in den Umstand kommen, sich um die Abholung des Flüssiggastanks kümmern zu müssen, belaufen sich die Kosten hierfür auf durchschnittlich 200-500€. Die Kostenhöhe hängt von Gastankgröße, Grundstückslage und der möglicherweise zusätzlich anfallenden extra Arbeiten ab. Dazu gehören beispielsweise das „Ausbuddeln“ und das Aussaugen des Tanks. Im Bestfall verbrauchen Sie das noch vorhandene Gas und füllen Ihren Tank nicht mehr nach. So sparen sie viel Geld – denn das Gas vom Gasbetreiber abpumpen zu lassen ist wesentlich teurer.

Häufig gestellte Fragen

Handelt es sich bei dem Gastank um Ihr Eigentum und Sie benötigen diesen nicht mehr, können Sie Ihn auf dem Gebrauchtmarkt verkaufen. Damit Ihr Käufer diesen auch sachgemäß nutzen kann, sollten Sie alle Eigentums- und Prüfnachweise übergeben.

Ja. Ein gebrauchter Flüssiggastank wird von einigen Eigentümern  auch als Regenwasserzisterne verwendet. Zuvor sollte er jedoch fachgerecht gereinigt werden und eine Innenbeschichtung erhalten. So wird der Gastank vor Rost geschützt.

Die Handhabung ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Sie sollten sich hierzu beim Flüssiggasanbieter direkt selbst informieren. Eventuell kann der Hausverkäufer auch aus seinem Vertrag mit dem Lieferanten heraus das Eigentum am Tank erwerben und es Ihnen dann verkaufen.  Bei Rheingas können Sie den Tank gerne kaufen.

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