1,2 t oberirdischer Gastank steht auf einer Fundamentplatte in der Einfahrt eines Einfamilienhauses.

Sicherheit & Prüfungen von Privatkunden-Flüssiggastanks

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Flüssiggastanks sowie die dazugehörigen Flüssiggasanlagen unterliegen aus Sicherheitsgründen regelmäßigen Prüfungen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Die Prüfintervalle sind hierbei fest definiert und bewegen sich im Radius zwischen 2 oder 10 Jahren.

Wer prüft Flüssiggastanks?

Verantwortlich für die tatsächliche Durchführung dieser regelmäßigen Prüfungen ist der Betreiber der Flüssiggasanlage. Dieser beauftragt (je nach Prüfung) zugelassene Überwachungsstellen. Zudem führen Flüssiggas-Spezialisten auf Wunsch des Betreibers der Flüssiggasanlage alle notwendigen Prüfmaßnahmen durch. Rheingas nimmt äußere Prüfungen, Rohrleitungsprüfungen und Zähleraustausche vor.

Die Befähigung zur Überprüfung von Flüssiggastanks und -anlagen erfordert eine umfassende Zertifizierung der zu befähigenden Person. Die Voraussetzungen hierzu sind im Grundsatz zur Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Personen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen festgelegt.

Flüssiggastank Prüfungen in der Übersicht

Kurzüberblick Gastank Prüfungen

Kurz zusammengefasst, müssen alle oberirdischen Flüssiggastanks oder unterirdischen Flüssiggastanks (auch Erdtank genannt) alle 2 Jahre äußerlich geprüft werden. Alle 10 Jahre ist eine innere Prüfung sowie eine Rohrleitungsprüfung vorgeschrieben. Sollte in der Flüssiggasanlage ein Zähler verbaut sein, wird dieser seitens des Flüssiggasvertragspartners (Rheingas) alle 8 Jahre getauscht. Je nach Anlage können noch weitere Prüfungen notwendig sein.

 

Prüfungsart  Prüfungsintervall
Innere Behälterprüfung  alle 10 Jahre
Äußere Behälterprüfung  alle 2 Jahre
Rohrleitungsprüfung

 i.d.R. 10 Jahre

Explosionssicherheit  6 Jahre
Zählertausch (keine Prüfung)  8 Jahre

Geräte, Schutzsysteme,
Kontrolleinrichtungen im explosionsgefährdeten Bereichen

 3 Jahre

 

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Prüfungskosten für eine Flüssiggasanlage

Die Prüfungskosten für eine Flüssiggasanlage beziehen sich auf die Größe des Gastanks und die Art der Prüfung. Die folgende Tabelle ermöglicht Ihnen einen Überblick:

 

Prüfungskosten für eine Flüssiggasanlage

Prüfungen oberirdischer Flüssiggastank  Prüfungskosten (netto)
Innere Behälterprüfung (alle 10 Jahre)  300,00 – 1.300,00€
Äußere Behälterprüfung (alle zwei Jahre)  Ab 66,00€
Rohrleitungsprüfung  Abhängig vom Prüfungsaufwand

 

 

Prüfungskosten für eine Flüssiggasanlage

Prüfungen unterirdischer Flüssiggastank  Prüfungskosten (netto)
Innere Behälterprüfung (alle 10 Jahre)  300,00 – 1.300,00€

 

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Wer darf Flüssiggasanlagen prüfen?

Eine Besonderheit ist bei der im zehnjährigen Rhytmus anfallenden inneren Behälterprüfung von Gastanks zu beachten. Während die verbleibenden Wartungsarbeiten von zertifizierten Mitarbeitern von Flüssiggasanbietern, Heizungsbauern oder Fachfirmen durchgeführt werden dürfen, sind für die innere Behälterprüfung von Gastanks lediglich zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) befähigt.

Flüssiggastank Prüfung von TÜV und DEKRA

In Deutschland sind neben den TÜV-Institutionen auch die Prüfgesellschaft DEKRA zur Gastankprüfung zugelassen:

Dekra TÜV
Dekra e.V. TÜV NORD AG
  TÜV SÜD AG
  TÜV Rheinland AG
  TÜV Thüringen
  TÜV Saarland
  TÜV Hessen

 

Prüfprotokoll für Flüssiggas/Flüssiggasanlagen

Die Ergebnisse aller Wartungs- und Prüfarbeiten an Flüssiggasanlagen und -gasbehältern werden in einem entsprechenden Prüfprotokoll festgehalten.

Flüssiggastank Prüfungen alle 10 Jahre

Innere Behälterprüfung

Die Innere Behälterprüfung wird alle zehn Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt.

Geprüft werden hierbei die folgenden Punkte:

Oberirdische Gastanks:

  1. Sicherheitsventilprüfung: Überprüfung des Ansprechdrucks des Sicherheitsventils
  2. Technische Schutzmaßnahmen
  3. Aufstellung des Tanks
  4. Umgebung des Tanks
  5. Schriftliche Unterlagen

Unterirdische Gastanks:

  1. Alle vorgenannten Prüf-Punkte oberirdischer Tanks
  2. Einspeisemessprüfung (ESM): Feststellung der Unversehrtheit einer Außenbeschichtung (Ummantelung) von unterirdischen (erdgedeckten oder halberdgedeckten) Flüssiggaslagerbehältern
  3. Schallemissionsprüfung (SEP): Feststellung der Unversehrtheit der Behälterwandung (innen) von unterirdischen (erdgedeckten und halberdgedeckten) Flüssiggasbehältern

Die Flüssiggasanlage kann hierbei eventuell in Betrieb bleiben.

Kosten der inneren Behälterprüfung: 300,00 € bis 1.300,00 € netto (bei Tanks unter drei Tonnen)

Mehr zu inneren Prüfung eines Gastanks

Rohrleitungsprüfung

Die Rohrleitungsprüfung wird ebenfalls alle zehn Jahre durch eine befähigte Person (zum Beispiel von Rheingas) durchgeführt.

Geprüft werden hierbei die folgenden Punkte:

  1. Äußere Besichtigung der Rohrleitung, deren Ausrüstungsteile und ggf. Schlauchleitung(en)
  2. Zustand und Funktion der sicherheitstechnisch erforderlichen Ausrüstungsteile (u.a. Ansprechdruck OPSO, PRV)
  3. Zustand und Funktion der Druckregelgeräte
  4. Festigkeitsprüfung
  5. Dichtheitsprüfung

Die Flüssiggasanlage muss hierfür kurzzeitig außer Betrieb genommen werden.

Kosten der Rohrleitungsprüfung: variieren stark

Mehr zur Rohrleitungsprüfung eines Gastanks

Gaszählertausch alle 8 Jahre

Ist ein Zähler für Abrechnungszwecke in der Flüssiggasanlage verbaut, muss in alle acht Jahre der Tausch des Zählers (zum Beispiel von Rheingas) durchgeführt werden.

Für den Zählertausch sollten folgende Punkte beachtet werden:

  1. Es wird lediglich der Zähler der Flüssiggasanlage getauscht
  2. Der Kunde muss vor Ort sein, da der Monteur unter anderem einen Zugang in den Aufstellungsraum des Heizgerätes benötigt und das Zählerprotokoll vom Kunden unterschrieben werden muss

Die Flüssiggasanlage muss hierfür kurzzeitig außer Betrieb genommen werden.

Für nähere Informationen zu den Kosten des Zählertauschs (Festpreise) wenden Sie sich bitte an pruefwesen@rheingas.de.

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Flüssiggastank Prüfungen alle 2 Jahre

Äußere Behälterprüfung

Die äußere Behälterprüfung wird alle zwei Jahre durch eine befähigte Person (zum Beispiel von Rheingas) durchgeführt. Sie dient zur Feststellung, ob sich der Flüssiggasbehälter und seine Ausrüstung zum Zeitpunkt der Prüfung in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und ob gegen den weiteren Betrieb keine sicherheitstechnischen Bedenken bestehen.

Die Flüssiggasanlage kann hierbei in Betrieb bleiben.

Kosten der äußeren Prüfung: ab 66,00 € Netto.

Je nach Anlage können noch weitere Prüfungen notwendig sein.

 

Geprüft werden hierbei die folgenden Punkte:

  1. Prüfung des äußeren Zustandes des Flüssiggasbehälters und Ausrüstungen auf Unversehrtheit
  2. Vollständigkeit der Ausrüstung
  3. Dichtheit des Behälters und seiner Ausrüstung
  4. Einhaltung der Aufstellungsbedingung nach TRF 2012
  5. Kontrolle der sichtbaren Rohrleitung

Bei Interesse an einer Behälterprüfung wenden Sie sich gerne an pruefwesen@rheingas.de.

Häufig gestellte Fragen

Ja, auch vor der ersten Inbetriebnahme steht eine Prüfung des Flüssiggastanks an. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, ob die Flüssiggasanlage korrekt aufgestellt, montiert und installiert wurde. Diese Prüfung darf nur von einer befähigten Person vorgenommen werden.

Damit die innere Prüfung schnell und reibungslos vonstattengeht, sollte seitens der Besitzer im vorhinein alles gut vorbereitet werden. So sollte unter anderem geprüft werden, ob der Domschacht frei von der Erde ist und der Tank noch einen Füllstand von mindestens 35% aufweist. Außerdem sollten alle wichtigen Dokumente, sowie die Dokumentationen der letzten Prüfungen, bereitgelegt werden.

Die Prüfungen dürfen nur von sogenannten „befähigten Personen“ durchgeführt werden. Befähigte Personen sind Personen, die beispielsweise an der Deutschen Akademie Flüssiggas eine entsprechende Schulung nach Betriebssicherheitsverordnung durchlaufen und bestanden haben.

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