Gasflaschen transportieren: ordnungsgemäß

Alles was Sie über den sicheren Transport wissen müssen

Gasflaschen sind vielfältig einsetzbar - beim Grillen oder auch zum Betrieb des Kühlschrankes im Wohnwagen. Hier stellt sich jedoch eine Frage: Wie können Sie die Gasflaschen sicher und ordnungsgemäß von A nach B transportieren. Wir haben in diesem Artikel alle wichtigen Vorgaben zum Transport von Gasflaschen für Sie zusammengefasst.

Allgemeine Vorschriften zu der Temperatur

Bei dem Transport von Gasflaschen ist es wichtig, dass diese nicht für längere Zeit direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Das Gas dehnt sich bei Hitze aus, sodass sich der Druck in der Flasche erhöhen würde.

Als Konsequenz gibt das Sicherheitsventil einen geringen Anteil des Gases ab, um einen Druckausgleich zu erzielen. Hiervor brauchen Sie sich jedoch nicht fürchten, da dies nur sehr selten vorkommt.

Bei kalten Temperaturen hingegen müssen Sie keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen treffen. Die Kälte bewirkt, dass sich das Gas zusammenzieht. Somit verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass Gas aus der Flasche austritt – sogar bei Minusgraden.

Gasflaschen transportieren mit dem PKW

Beim Transport von unseren Gasflaschen mit dem PKW gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten. Zuerst einmal ist jede Flüssiggasflasche mit einem Gefahrzettel versehen.

Außerdem gibt es manche Flaschen, die darauf hinweisen, dass diese nicht nachgefüllt werden dürfen. Sorgen Sie bei der Beförderung der Gasflaschen für ausreichende Belüftung.

Unter "ausreichender Belüftung" wird in diesem Falle verstanden, dass das Lüftungsgebläse des Fahrzeuges zum Beispiel auf höchster Stufe steht und die Fenster geöffnet sind.

Die Flaschen müssen Sie so sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung nicht verrutschen, hin- und herrollen, umfallen oder herabfallen.

Stehend können sie bei garantierter Standfestigkeit in Paletten oder Kisten befördert werden, liegend jedoch nur quer zur Fahrtrichtung- am besten hinter dem Beifahrersitz.

Die Gasflasche sollte sich nur während des Transportes im Auto befinden – vor und nach dem Transport jedoch nur für eine kurze Zeit.

Zurrgurte, Halterungen oder rutschhemmende Unterlagen dienen zur Sicherung des Transportes der Flüssiggasflaschen. Des Weiteren sind Flaschen nicht zu werfen.

Damit Sie die Gasflasche ohne Bedenken transportieren dürfen, muss das Gasflaschenventil geschlossen, dicht und mit einem speziellen Ventilschutz (Ventilschutzkappe) versehen sein.

Temperaturen von über 50°C sind beim Flüssiggasflaschen-Transport und Betrieb zu vermeiden, um eine unzulässige Erwärmung zu verhindern. Des Weiteren herrscht ein Verbot von Feuer und offenem Licht, da aufgrund einer eventuellen Undichtigkeit an der Flüssiggasflasche eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.

Dementsprechend ist es auch untersagt, während des Gasflaschen-Transports sowie bei der Be- und Entladung zu rauchen – sowohl herkömmliche als auch elektronische Zigaretten.

Gasflaschen-Größen

Eine Auswahl an unseren Gasflaschen-Größen:

Schwarze 8kg Premium-BBQ-Gasflasche mit Grillgas Füllung.

8 kg Gasflasche inkl. Füllung

Rote Rheingas 11 kg Pfandflasche und graue Eigentumsflasche gefüllt mit Propan Gas.

11 kg Gasflasche inkl. Füllung

Graue Alu-Gasflasche 11kg (Alugas) mit Propan-Gas gefüllt.

11 kg Alugas inkl. Füllung

Rote 19 kg Gasflasche von Rheingas als Pfandflasche.

19 kg Gasflasche inkl. Füllung

Rote Rheingas Gasflasche 33 kg und graue Eigentumsflasche mit Propan gefüllt.

33 kg Gasflasche inkl. Füllung

Gas transportieren mit dem Wohnmobil/-wagen

Bei dem Transport einer Gasflasche im Wohnmobil oder -wagen ist ein Flaschenaufstellraum Pflicht, in dem die Flüssiggasflasche in aufrechter Lager entsprechend zu stellen ist. In Flaschenaufstellräume müssen Lüftungsöffnungen nach außen hin vorhanden sein.

Welche weiteren Vorschriften zur richtigen Anordnung und Zugänglichkeit von Flaschenaufstellräumen gelten, können Sie dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 – "Flüssiggas-Anlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen-Betrieb und Prüfung" sowie der DIN EN 1949 – "Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen" entnehmen. 

Alle Vorgaben für den Einbau des Gaskastens entnehmen Sie dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen". Alle Vorgaben müssen exakt eingehalten werden, um eine Abnahme Ihres Campingheims zu erlangen.

Des Weiteren ist die Maximalanzahl an befüllten Gasflaschen, die sich im Flaschengaskasten befinden dürfen auf 2 x 11 kg beschränkt. Hierbei sollten Sie jedoch auch die Stützlast Ihres Fahrzeuges beachten.

Im Wohnwagen müssen Sie die Gasflasche während der Fahrt– anders als beim Transport im PKW – nicht von den Gasverbrauchern abklemmen.

Demnach ist es nicht verboten, Geräte wie die Gasheizung oder den Gaskühlschrank während der Fahrt zu nutzen, wobei entsprechende Bedingungen einzuhalten sind.

D.h. die Flüssiggasanlage muss mit einer speziellen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein. Ersatzflaschen dürfen jedoch nur zugedreht und mit einer Ventilschutzkappe versehen, transportiert werden.

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Transport von Gasflaschen im Anhänger

Auch beim Transport im Anhänger ist es wichtig, die Ventile der Gasflasche dicht zu verschließen und eine Ventilschutzkappe anzubringen.

Beim Transport im Anhänger darf die Sicherheit der Ladung nicht außer Acht gelassen werden: Entweder erfolgt der Transport stehend in Kisten oder auf Paletten oder liegend mit Gurten oder ähnlichen Maßnahmen zur Sicherung.

Auf offenen PKW-Anhängern ist genug Lüftung gegeben, weshalb hier keine weiteren Vorkehrungen getroffen werden müssen.

Gasflaschentransport im LKW

Beim Transport von Gasflaschen besteht Brand- und Explosionsgefahr. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Gasflaschen sicher in  Transportgestellen verstaut werden.

Auch hier ist es wichtig, die Flüssiggasflaschen gegen Verrutschen, Verrollen und Umfallen zu sichern, beispielsweise durch Zurrgurte. Die Ventile müssen geschlossen und mit Ventilschutzkappen versehen sein.

Zudem ist die Kennzeichnung des Fahrzeuges mit einer entsprechenden Warntafel zu beachten. Auch beim LKW-Transport ist es zwingend notwendig, dass eine entsprechende Lüftung gegeben ist.

Wie bei jedem Transport von Gasflaschen ist auch hier das Rauchen oder der Umgang mit offenem Feuer untersagt. Um in einem Zwischenfall reagieren zu können, ist die Mitnahme von Feuerlöschern vorgeschrieben.

Die jeweilige Anzahl der Feuerlöscher richtet sich nach der Masse des Fahrzeuges. Beim Transport von Flüssiggasflaschen sind auch die zu transportierenden Mengen zu beachten.

Hier ist das ADR entsprechend zu berücksichtigen. Privatpersonen sind bis zu einer Höchstmenge von 333 kg vom ADR befreit. Unternehmen müssen dagegen beachten, wann und wie die Vorschriften des ADR für sie zum Tragen kommen.

Mit & ohne Kappe

Bei jedem Transport muss das Gasflaschenventil verschlossen und eine Schutzkappe angebracht werden. Wie schon erwähnt, gibt es bei dem Transport mit dem Wohnwagen eine Ausnahme: Hier dürfen Sie während der Fahrt Ihren Gaskühlschrank oder auch die Heizung nutzen. Das heißt, dass in diesem Fall keine Kappe angebracht werden muss.

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